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Annahmeverweigerung eines Einschreibens

 
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Muliwutz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 07:44    Titel: Annahmeverweigerung eines Einschreibens Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe einen Benachrichtigungsschein bekommen, dass ein EInschreiben für mich bei der Post vorliegt, dass ich innerhalb von sieben Werktagen abholen kann, ansonst wird es wieder an den Versender zurückgesandt.

Was passiert, wenn ich das Schreiben nicht abhole?
Können dann vom Versender rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden?
An sich bin ich doch nicht verpflichtet den Brief anzunehmen?

Liebe Grüße
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Was würde passieren, wenn man nun eine Woche im Urlaub weilt und von der Benachrichtigung erst nach Rücksendung des Einschreibens erfährt? Nichts.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 08:13    Titel: Re: Annahmeverweigerung eines Einschreibens Antworten mit Zitat

Muliwutz hat folgendes geschrieben::

Was passiert, wenn ich das Schreiben nicht abhole?


Ein nichtabgeholtes Einschreiben gilt grundsätzlich als nicht zugegangen. Ob die Grundsätze der Zugangsvereitelung gelten, aus denen sich ggf. was anderes ergibt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Muliwutz hat folgendes geschrieben::

Können dann vom Versender rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden?


Wenn es sich dabei um bspw. eine "letzte Mahnung" handelt, wäre denkbar, dass weitere Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden und dadurch weitere Kosten entstehen.


Muliwutz hat folgendes geschrieben::

An sich bin ich doch nicht verpflichtet den Brief anzunehmen?


Nein, eine derartige Pflicht besteht normalerweise nicht. Einzelfall abhängig kann man aber auch dabei zu anderen Ergebnissen kommen.
_________________
Null Komma
***
nix
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin doch nie verpflichtet einen Brief anzunehmen. Woher soll diese Pflicht denn kommen?
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Denkbar ist vieles: Zustellungsbevollmächtigte, Betreuer, gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen, etc..
_________________
Null Komma
***
nix
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der BGH sagt dazu sinngemäß, daß derjenige, der mit dem Eingang rechtserheblicher Mitteilungen Dritter (etwa Vertragspartnern) rechnen muß, den Zugang zumindest nicht grundlos vereiteln darf, ansonsten muß er sich den Zugang als erfolgt zurechnen lassen.

Daraus folgt keine "Pflicht zur Annahme" (dies würde implizieren, eine Verweigerung hätte unmittelbare rechtliche Folgen wie etwa eine Geldstrafe), wohl aber eine vertragliche Nebenpflicht, deren Verletzung mittelbare rechtliche Folgen haben kann.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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