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Schere arm/reich ausreichend fuer Eigentumseingriff?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 08:27    Titel: Schere arm/reich ausreichend fuer Eigentumseingriff? Antworten mit Zitat

Vorbemerkung 1. Teil:
Laut GG14 wird das Eigentumsrecht gewaehrt, Enteignungen sollen nur mit ausreichender Entschaedigung erfolgen.
Steuern sind nun eine Enteignung ohne angemessene Entschaedigung, allerdings zulaessig, da Steuern notwendig sind zum Schutz anderer Grundrechte - z.b. ohne Polizei koennte sich das Leben vieler Buerger erheblich verkuerzen, weswegen Steuern zur Finanzierung der Polizei natuerlich zulaessig sind.
Ebenfalls kein Problem ist eine progressive Besteuerung, da einerseits eine Besteuerung unterhalb eines gewissen Minimums wuerdeverletzend sein kann. Andererseits steht im GG irgendwas von "sozial", was ebenfalls dafuer spricht. Und drittens ist 1 Million von 4 Millionen abzweigen ein geringerer Eigentumseingriff als 25000 von 100000 abzweigen, da Geld umso mehr man davon hat umso weniger nutzlich ist, da die Qulitaetssteigerungen nicht linear mit dem Preis sind.


Aber das aendert nichts daran, dass jegliche Steuer und jegliche Steuererhoehung ein Eingriff in ein Grundrecht ist, der ohne ausreichende Begruendung ueber andere Grundrechte oder auch Pflichten des Staates unzulaessig ist.

Vorbemerkung 2. Teil:
Wenn Kind A vieles tolles Spielzeug hat, dass Kind B auch gern haben moechte, dies aber von A verweigert wird und es keinerlei persoenliche Verpflichtung von A gegnueber B zum teilen/ausleihen des Spielzeugs gibt(z.b. A und B sind keine Gerschwister/Freunde) und Kind B reagiert darauf mit Diebstahl, Koeperverletzung, Sachbeschaedigung und Widerstand gegen die Ordnungsmacht(=Eltern) bzw. Androhung dieser Dinge, so ist es meines Wissens komplett falsch A daraufhin Spielzeug wegzunehmen und es B zu geben. Stattdessen ist es meines Wissens richtig B klar zu machen, dass das nun mal Spielzeug von A ist und wenn der nein sagt, dann muss B das akzeptieren - es macht hoechstens Sinn A davon zu ueberzeugen, B freiwillig etwas auszuleihen.


Zur Frage:
Die Begruendung die ich heute morgen von einem Politiker fuer eine Reichensteuer/Erhoehung des Spitzensteuersatzes gehoert habe war, dass die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinenderklafft und dass dies den sozialen Frieden gefaehrdet.
Das kann ich nur so verstehen, dass die die weniger (Spielzeug) besitzen, auch was von dem haben wollen, was andere (an Spielzeug) mehr besitzen. Und falls das nicht geschieht neigen sie dazu verfassungsfeindliche Parteien zu waehlen und/oder Randale anzufangen.

Also weil man, den weniger Wohlhabenden nicht das zumuten will, was man ganz selbstverstaendlich von Kinder einfordern soll, greift man in die Eigentumsrechte anderer ein. Letzlich greift man in Eigentumsrechte ein, damit sich andere dieses Eigentum nicht mit Gewalt holen.
Das wirkt auf mich wie praeventiver Diebstahl.

Ist das eine ausreichende Begruendung fuer einen Eingriff in ein Grundrecht?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

1. Steuern sind keine Enteignung, sondern damit wird die notwendige Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinwesens Staat finanziert. Dies ist gesetzlich festgelegt, ebenso wie die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Leistung aus Steuergeldern.
Eine Enteignung wäre es, wenn Steuergelder in irgend jemandes Privatschatulle fließen würden, was jedoch illegal wäre.

2. Das Recht auf Eigentum ist ein eingeschränktes Grundrecht, siehe Abs. 1 Satz 2: "2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.".
Die Gesetze folgen Abs. 2: "1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Gegen Verstöße gegen diesen Absatz geht der Staat z.B. mit dem Kartellrecht vor. Es ist als staatlicher Eingriff also nicht nur die Enteignung möglich.

3. steht über allem Art. 1 GG. Danach ist der Staat verpflichtet dafür zu sorgen, dass auch diejenigen ein menschenwürdiges Leben führen können, die die Mittel dazu nicht aus eigener Kraft schaffen können.

4. ist die Frage nach dem sozialen Frieden durchaus im Interesse der Gemeinschaft. Wir haben schon einige Revolutionen hinter uns und keinen Bedarf nach mehr. Und wir haben auch kein Interesse daran, die gesamte Gesellschaft dafür zahlen zu lassen, dass sie mit militärischer Gewalt gegen einen Teil ihrer Mitglieder vorgeht.
_________________
Grüße,
Abrazo
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RogerR
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hinter der rechtlichen Lösung steht ja ein Problem: Der Wohlhabende hat seinen Reichtum i.d.R. nicht allein erschaffen. Er ist immer auch Nutzniesser der gesellschaftlichen Umstände (Arbeitskräfte, Infrastruktur, Wissenschaft, rechtlicher Schutz etc.pp). Die Gesellschaft eröffnet ihm erst die Möglichkeit ein Vermögen "abzugraben", und andererseits nimmt sie ihn in die Pflicht davon einen Teil zurückzugeben. Aufgabe der Politik ist es hier ein ausgewogenes Verhältnis zu schaffen, und da streiten sich natürlich die Geister was legitim ist.

Spielzeug ist etwas ganz anderes: es fällt für das Kind sozusagen einfach vom Himmal (Schenkung), es braucht das Nachbarskind normalerweise nicht dazu.
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RogerR
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Utopisch? Das ist eine der Hauptaufgaben des Staates.

Stichworte: Umverteilung, Transferleistungen
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

Und das ist ja wohl mehr als utopisch!


Also der hier hat es geschafft --> www.super-8-hobby.de/piccolo6016.jpg Lachen

War eben ein Fuchs. Sommer-Smilie

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Ach Mist, ist nur eine Legende --> http://de.wikipedia.org/wiki/Robin_Hood Weinen
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 18:46    Titel: Re: Schere arm/reich ausreichend fuer Eigentumseingriff? Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::

...
Und drittens ist 1 Million von 4 Millionen abzweigen ein geringerer Eigentumseingriff als 25000 von 100000 abzweigen, da Geld umso mehr man davon hat umso weniger nutzlich ist, da die Qulitaetssteigerungen nicht linear mit dem Preis sind.
...

Interessante These! Wer mehr hat, kann auch einen größeren Rechtseingriff vertragen?!

Wenn ich also einem einarmigen Menschen die letzte verbliebenen Hand abhacke, dann ist das ein schlimmerer Eingriff als wenn ich einen völlig gesunden Menschen die Hand abhacke; schließlich hat der ja noch eine zweite Hand. Geschockt

Zitat:
Die Begruendung die ich heute morgen von einem Politiker fuer eine Reichensteuer/Erhoehung des Spitzensteuersatzes gehoert habe war, dass die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinenderklafft und dass dies den sozialen Frieden gefaehrdet.
Das kann ich nur so verstehen, dass die die weniger (Spielzeug) besitzen, auch was von dem haben wollen, was andere (an Spielzeug) mehr besitzen. Und falls das nicht geschieht neigen sie dazu verfassungsfeindliche Parteien zu waehlen und/oder Randale anzufangen.

Gute Darstellung! Sie trifft den Kern m.E. exakt.
Rabääääähhhh, der hat aber mehr als ich! Weinen
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Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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njur07
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal so gesagt, das oben erwähnte Kind A braucht nicht unbedingt das tolle Spielzeug – es kann sich ja auch selber eins basteln, sondern mehr Zuwendung von den Eltern. Jeder kann den Begriff anders verstehen wie er will, die Auslegung braucht ja ein ganzes Thema für sich…, und das kriegt man auch ohne viel Investitionen. Was wäre, wenn alle gleich arm sind? Es ist definitiv viel besser daran zu arbeiten, dass alle reicher sind und werden können, und nicht darüber nachzudenken wie man die Steuern erhöhen kann oder sich und den anderen weitere Beschränkungen auferlegt!

„Der Wohlhabende hat seinen Reichtum i.d.R. nicht allein erschaffen“ ...Ja, aber wenn es ihn nicht gegeben hätte, dann würde sich der Staat nur mit seiner eigenen Verwaltung beschäftigen, die sog. Arbeitskräfte würden zu Hause bleiben und die Wissenschaftler weiter die Bücher mit Wissen füllen. Das wärs aber dann auch. Oder Smilie ?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Noch leben wir nicht in der DDR. Ich werde rechtzeitig vorher auswandern wenn sich da ne was andeutet und die "falschen Parteien" (N)Ostalgie für alle beschließen...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
und die Wissenschaftler weiter die Bücher mit Wissen füllen. Das wärs aber dann auch. Oder?

He, he, bloß, reich kann einer nur dann werden, wenn er die Essenz dieser Bücher in praktische Produkte umsetzt.
Vorausgesetzt, die Gesellschaft hält den diese Bücher produzierenden Wissenschaftler am Leben - durch Steuergelder.
Verehrte Gemeinde, auch ein Wissenschaftler ist ein Mensch, also ein Lebewesen, das auf Stoffwechsel angewiesen ist, um überleben zu können. Ohne den is nix mit Bücher schreiben.
_________________
Grüße,
Abrazo
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
1. Steuern sind keine Enteignung, sondern damit wird die notwendige Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinwesens Staat finanziert. Dies ist gesetzlich festgelegt, ebenso wie die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Leistung aus Steuergeldern.

Egal wie man es nennt, wenn der Staat Steuern eintraibt die fuer die notwendige Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinwesens nicht noetig sind, dann ist das eintreiben dieser Steuern ein Verfassungsverstoss.(Das ist natuerlich schwer nachweisbar.)
Folglich darf der Staat nur mit einer Begruendung ala "es ist fuer die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinwesens noetig".

Genau dem aber entspricht "die Schere zwischen arm und reich wird immer groesser" aber meinem Eindruck nach nicht.
Abrazo hat folgendes geschrieben::

Eine Enteignung wäre es, wenn Steuergelder in irgend jemandes Privatschatulle fließen würden, was jedoch illegal wäre.

Genau darum geht es aber, die Linken wollen ueber hoehere Steuern direkt den Armen mehr Geld geben, z.b. ueber erhoehte Hartz4 Saetze, waehrend die SPD indirekt mehr Geld geben will, indem sie die Sozialversicherungen, die die unteren Einkommen mehr belasten, staerker mit Stuern bezuschusst.

Ich saehe kein Problem in dem Argument, dass aktuelle Hartz 4 Saetze wuerdeverletzend sind und man deshalb mehr Stuern eintreiben muss. Ebenfalls unproblematisch waere es, wenn man arguemntiert, dass die hohen Sozialabgaben der Wirtschaft und damit dem Allgemeinwohl mehr schaden als hohe Spitzensteuersaetze.
Beide Argumente waeren, wenn sie denn stimmen, wohl ausreichend fuer einen weiteren Grundrechtseingriff.

Aber das Argument war nun mal, dass die Schere zwischen arm und reich immer groesser wird, sonst nichts. Und mich interessiert ob das ausreichen wuerde. Der Politiker wuerde auf Nachfrage natuerlich die obigen Begruendungen noch heranziehen, aber mich interessiert, ob diese allein ausreichend waere.
Abrazo hat folgendes geschrieben::

2. Das Recht auf Eigentum ist ein eingeschränktes Grundrecht, siehe Abs. 1 Satz 2: "2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.".
Die Gesetze folgen Abs. 2: "1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Gegen Verstöße gegen diesen Absatz geht der Staat z.B. mit dem Kartellrecht vor. Es ist als staatlicher Eingriff also nicht nur die Enteignung möglich.

Recht auf Leben und Freiheit sind ebenfalls eingeschraenkt. Trotzdem braucht der Staat ausreichend Begruendung, wenn er sich neue Gesetze fuers Einsperren oder Erschiessen ueberlegt, ohne Begruendung rennen doch sofort alle die das Gesetz nicht moegen vors BVG und das kassiert das Gesetz dann.
Abrazo hat folgendes geschrieben::

3. steht über allem Art. 1 GG. Danach ist der Staat verpflichtet dafür zu sorgen, dass auch diejenigen ein menschenwürdiges Leben führen können, die die Mittel dazu nicht aus eigener Kraft schaffen können.

Wie gesagt, das hat der Politiker nicht als Argument gebracht.
Abrazo hat folgendes geschrieben::

4. ist die Frage nach dem sozialen Frieden durchaus im Interesse der Gemeinschaft. Wir haben schon einige Revolutionen hinter uns und keinen Bedarf nach mehr. Und wir haben auch kein Interesse daran, die gesamte Gesellschaft dafür zahlen zu lassen, dass sie mit militärischer Gewalt gegen einen Teil ihrer Mitglieder vorgeht.


Wir haben auch kein Interesse daran, dass der Staat Schutzgelder zahlt.

Und warum kann man vom Staat(und insbesondere von den Politikern) nicht verlangen, dass sie klarmachen, dass man als Erwachsener nicht einfach "Raebaaaaeh, ich will auch Spielzeug." bruellen soll?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

RogerR hat folgendes geschrieben::
Hinter der rechtlichen Lösung steht ja ein Problem: Der Wohlhabende hat seinen Reichtum i.d.R. nicht allein erschaffen. Er ist immer auch Nutzniesser der gesellschaftlichen Umstände (Arbeitskräfte, Infrastruktur, Wissenschaft, rechtlicher Schutz etc.pp). Die Gesellschaft eröffnet ihm erst die Möglichkeit ein Vermögen "abzugraben", und andererseits nimmt sie ihn in die Pflicht davon einen Teil zurückzugeben. Aufgabe der Politik ist es hier ein ausgewogenes Verhältnis zu schaffen, und da streiten sich natürlich die Geister was legitim ist.

Deswegen soll er auch Steuern berappen fuer Infrastruktur, Bildung, Polizei und Justiz, kein Problem damit. Ebenfalls muss er dafuer zahlen, dass seine Mitbuerger nicht in voellig wuerdelosen Zustand dahinvegitieren.
Nur warum soll er dafuer zahlen, dass sich der Schere zwischen arm und reich wieder etwas schliesst, indem mit den Steuergelder letzlich in nicht wuerdelosen Zustand lebende Leute bezuschusst werden?
RogerR hat folgendes geschrieben::

Spielzeug ist etwas ganz anderes: es fällt für das Kind sozusagen einfach vom Himmal (Schenkung), es braucht das Nachbarskind normalerweise nicht dazu.


Nein. Beides ist Eigentum, beides wurde nur bedingt durch eigene Leistung erworben, beim Spielzeug eher sogar noch weniger.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
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BeitragVerfasst am: 28.05.08, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Was hilft es, den Reichen mehr Geld "abzuknöpfen" ?
Dadurch werden die Armen nicht reicher!


Der Meinung bin ich auch, z.b. haben die Armen in den USA absolut betrachtet aehnlich viel wie unsere Armen, unser Umverteilen nutzt also scheinbar wenig.(Die armen in den USA sind natuerlich relativ aermer, weil der Rest dort reicher ist als hier, aber relative Armut finde ich ziemlich unwichtig.)

Aber beweisbar ist das nicht, weswegen eine Bergruendung fuer Stuererhoehungen mit reinen Umverteilungsabsichten daran nicht scheitert - die 100 Millionen Tote durch den Kommunismus sind nicht aussagekraeftig, da es keine sauberen Experimente waren, weswegen nichts bewiesen ist, deshalb ist es natuerlich nicht GG feindlich ist, gleich nochmal ein paar Versuche zu starten(Ja das ist zynisch, aber genauso scheint mir die Logik der Linken zu sein).
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 09:57    Titel: Re: Schere arm/reich ausreichend fuer Eigentumseingriff? Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::

...
Und drittens ist 1 Million von 4 Millionen abzweigen ein geringerer Eigentumseingriff als 25000 von 100000 abzweigen, da Geld umso mehr man davon hat umso weniger nutzlich ist, da die Qulitaetssteigerungen nicht linear mit dem Preis sind.
...

Interessante These! Wer mehr hat, kann auch einen größeren Rechtseingriff vertragen?!

Wenn ich also einem einarmigen Menschen die letzte verbliebenen Hand abhacke, dann ist das ein schlimmerer Eingriff als wenn ich einen völlig gesunden Menschen die Hand abhacke; schließlich hat der ja noch eine zweite Hand. Geschockt



Ich wollte nur sagen, dass der Staat das so machen darf, da es nicht eindeutig falsch ist.
Er koennte natuerlich auch einen Einheitssteuersatz erheben(das wurde ja indirekt von einem Ex-BVG Richter vorgeschlagen, ist also wohl auch nicht GG-widrig)
Und meines Wissens kann sich Schmerzensgeld schon danach richten, ob man eine Hand verliert und noch eine hat oder ob man die letzte verbleibende verliert - der der die letzte verbleibende verliert ist eindeutig schlechter dran als der der eine von zwei verliert.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Carn, Du bist einfach nur widerwärtig.
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Abrazo
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Carn, Du bist einfach nur widerwärtig.


Inwieweit fuehrt die Tatsache, dass ich widerwaertig bin dazu, dass ein Eingriff ins Eigentumsrecht zulaessig ist zu dem Zweck die Schere zwischen arm und reich zu verringern, was nur mit der Absicht erfolgt, die armen davon abzuhalten das schliessen der Schere mit illegalen Handlungen zu bewirken?

Erzaehlen sie mir nicht immer wieder, dass der Staat, wenn er zwischen der einfachen aber GG-widersprechenden Methode und der riskanteren aber moeglicherweise seine Existenz bedrohenden Methode zu waehlen hat, dass er sich dann fuer letztere entscheiden muss?


Also warum kann man vom Staat nicht verlangen, dass er das Eigentumsrecht der Reichen respektiert und sich stattdessen der muehsameren und riskanteren Arbeit widmet den Armen klarzumachen, dass sie einen Anspruch auf ein Leben in Wuerde haben aber keinen Cent mehr?

Alternativ koennte es auch ein "Mir gehen die Argumente aus" sein, aber das ist eher unwahrscheinlich, da sie im allgemeinen gute Argumente haben.
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