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ausbruchssichere Einzäunung,

 
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jj
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 10
Wohnort: in Brandenburg

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 13:32    Titel: ausbruchssichere Einzäunung, Antworten mit Zitat

Hallo

unsere Nachbarn, haben seit kurzen Ziegen, welche heute Morgen in unserm Hof standen, ein Bäumchen zerstörten und das Elektroband der Pferdekoppel zerlegten. Wer ist zuständig, daß das nicht wieder passiert. Wären die Pferde in Panik aus der Koppel raus, hätten sie sich erheblich verletzen können. Das Problem ist, daß man mit den Leutenb nicht reden kann, das Ordnungsamt war wegen den Kampfhunden die wegen defektem Zaun bei uns waren auch schon dort, aber wirklich etwas ändern tut tut sich nicht.

Wer ist von offizieller Stelle zuständig?

Schadenersatz muß ich zivilrechtlich einkalgen, das ist mir klar, kann ich aber einen angemessenen Arbeitsaufwand geltend machen (Zaunreperatur, Baumpflanzen)?

Mein Hauptanliegen wäre es aber, daß nicht ständig solche Vorfälle sind (Erst die Huinde, jetzt die Ziegen). Das ganze ist in Brandenburg passiert, der Zaun gehört zu meinem Grundstück, stellt aber für die Ziegen wohl kein Hinderniss da, dafür ist er auch nicht gedacht.


Mfg Jens
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Hunde ist das Ordnungsamt zuständig, und wenn die Ziegen Deinen Zaun zerstört haben, dann ist das ja wohl schon ein Wiederholungsfall (wo waren die Hunde denn?).

Hinsichtlich der Ziegen ist die Frage, ob sie aus Spaß gehalten werden, oder ob sie dem Nachbarn zum Lebensunterhalt dienen. Wenn sie aus Spaß gehalten werden, haftet der Tierhalter voll, gleich, ob er an ihrer Übeltat mitschuldig ist oder nicht. Wenn sie seinem Lebensunterhalt dienen, ist die Haftung eingeschränkt. Dann muss nämlich erst einmal nachgewiesen werden, dass er die berühmte Sorgfalt im Verkehr missachtet hat.

Wenn Du sagst, Du hast einen Hof und Pferde, dann wäre wohl eine gute Adresse für solche Probleme der zuständige Bauern- oder Landwirtschaftsverband. Der müsste auf jeden Fall speziell für Deine Region (landwirtschaftlich oder nicht landwirtschaftlich, welche Bräuche sind ortsüblich, zählt alles mit) Auskünfte über das geben können, was als übliche Sorgfalt im Verkehr gilt - und am Abweichen von diesem Üblichen kann man dann feststellen, inwiefern der Nachbar schadensersatzpflichtig ist. Wobei Schadensersatz gemessen wird am Aufwand, den Schaden zu reparieren, wozu nicht nur das Reparaturmaterial gehört, sondern selbstverständlich auch der für die Reparatur nötige Arbeitsaufwand.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::


Wenn sie seinem Lebensunterhalt dienen, ist die Haftung eingeschränkt.
ok. Soweit stimm ich noch zu

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Dann muss nämlich erst einmal nachgewiesen werden, dass er die berühmte Sorgfalt im Verkehr missachtet hat.
Diese Formulierung ist zumindest missverständlich. Nicht der Geschädigte oder sonstjemand muss nachweisen, dass der gewerbliche Tierhalter die Sorgfalt missachtet hat, sondern es ist umgekehrt: Gesetzlich wird zunächst vermutet, dass der Schaden durch mangelnde Beaufsichtigung entstanden ist. Es ist dann Aufgabe des Tierhalters, nachzuweisen, dass er sein Viehzeug ausreichend beaufsichtigt hat oder dass der Schaden acuh bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt genauso entstanden wäre (BGB § 833, Satz 2).

Die Beweislast liegt hier voll auf Seiten des Tierhalters, und wer die Beweislast trägt, hat allein schon deswegen schlechtere Karten als der andere.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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