Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
unsere Nachbarn, haben seit kurzen Ziegen, welche heute Morgen in unserm Hof standen, ein Bäumchen zerstörten und das Elektroband der Pferdekoppel zerlegten. Wer ist zuständig, daß das nicht wieder passiert. Wären die Pferde in Panik aus der Koppel raus, hätten sie sich erheblich verletzen können. Das Problem ist, daß man mit den Leutenb nicht reden kann, das Ordnungsamt war wegen den Kampfhunden die wegen defektem Zaun bei uns waren auch schon dort, aber wirklich etwas ändern tut tut sich nicht.
Wer ist von offizieller Stelle zuständig?
Schadenersatz muß ich zivilrechtlich einkalgen, das ist mir klar, kann ich aber einen angemessenen Arbeitsaufwand geltend machen (Zaunreperatur, Baumpflanzen)?
Mein Hauptanliegen wäre es aber, daß nicht ständig solche Vorfälle sind (Erst die Huinde, jetzt die Ziegen). Das ganze ist in Brandenburg passiert, der Zaun gehört zu meinem Grundstück, stellt aber für die Ziegen wohl kein Hinderniss da, dafür ist er auch nicht gedacht.
Für die Hunde ist das Ordnungsamt zuständig, und wenn die Ziegen Deinen Zaun zerstört haben, dann ist das ja wohl schon ein Wiederholungsfall (wo waren die Hunde denn?).
Hinsichtlich der Ziegen ist die Frage, ob sie aus Spaß gehalten werden, oder ob sie dem Nachbarn zum Lebensunterhalt dienen. Wenn sie aus Spaß gehalten werden, haftet der Tierhalter voll, gleich, ob er an ihrer Übeltat mitschuldig ist oder nicht. Wenn sie seinem Lebensunterhalt dienen, ist die Haftung eingeschränkt. Dann muss nämlich erst einmal nachgewiesen werden, dass er die berühmte Sorgfalt im Verkehr missachtet hat.
Wenn Du sagst, Du hast einen Hof und Pferde, dann wäre wohl eine gute Adresse für solche Probleme der zuständige Bauern- oder Landwirtschaftsverband. Der müsste auf jeden Fall speziell für Deine Region (landwirtschaftlich oder nicht landwirtschaftlich, welche Bräuche sind ortsüblich, zählt alles mit) Auskünfte über das geben können, was als übliche Sorgfalt im Verkehr gilt - und am Abweichen von diesem Üblichen kann man dann feststellen, inwiefern der Nachbar schadensersatzpflichtig ist. Wobei Schadensersatz gemessen wird am Aufwand, den Schaden zu reparieren, wozu nicht nur das Reparaturmaterial gehört, sondern selbstverständlich auch der für die Reparatur nötige Arbeitsaufwand. _________________ Grüße,
Abrazo
Wenn sie seinem Lebensunterhalt dienen, ist die Haftung eingeschränkt.
ok. Soweit stimm ich noch zu
Abrazo hat folgendes geschrieben::
Dann muss nämlich erst einmal nachgewiesen werden, dass er die berühmte Sorgfalt im Verkehr missachtet hat.
Diese Formulierung ist zumindest missverständlich. Nicht der Geschädigte oder sonstjemand muss nachweisen, dass der gewerbliche Tierhalter die Sorgfalt missachtet hat, sondern es ist umgekehrt: Gesetzlich wird zunächst vermutet, dass der Schaden durch mangelnde Beaufsichtigung entstanden ist. Es ist dann Aufgabe des Tierhalters, nachzuweisen, dass er sein Viehzeug ausreichend beaufsichtigt hat oder dass der Schaden acuh bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt genauso entstanden wäre (BGB § 833, Satz 2).
Die Beweislast liegt hier voll auf Seiten des Tierhalters, und wer die Beweislast trägt, hat allein schon deswegen schlechtere Karten als der andere. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.