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ich habe ein großes Problem bzw. eine Frage zur Rechtslage bei Fernabsatzverträgen?! Es ist so, dass bei uns im Internat vor einigen Tagen eine Rechnung über knappe 60€ einging für eine Telefonchatpauschale 30 Tage.
Es hat sich herausgestellt, dass einige Schüler wohl dort angerufen hatten (1 Telefonat) weil sie eine Werbung für eine 01805 Nummer für 3 Cent die Minute im Fernsehn gesehen haben.
Jetzt Ist meine Frage, wie sieht die Rechtslage hier aus? Kann es sein, dass man mit einem Anruf direkt ein Monatsabo abschließt? Zum Testen haben wir noch einen Anruf getätigt, der zeigte, dass die Schüler die Wahrheit gesagt haben und es so war, dass man direkt von einer netten Dame begrüßt wird, nach einer weile Warteschleife wird man durchgestellt zu einer Frau die fragt ob man schonmal da war und anschließend die Ausweisnummer verlang. An diesem Punkt haben die Schüler aufgelegt. Und promt flatterte eine Rechnung ins Haus.
Wie kann man sich gegen diese Rechnung wehren? Ich habe gelesen, da man nicht auf die AGBs aufmerksam gemacht wurde gilt ein 1 Monate langes Rücktritsrecht. Ist das der Fall ? weil bis die Rechnung über Verwaltung etc. zu uns kam waren schon 2 Wochen rum.
Warten auf den gerichtlichen Mahnbescheid, diesem widersprechen und dann auf die KLage warten.
Und beten sie zu Gott, dass sie so alt werden, dass sie die Klage noch erleben
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