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Frage bzgl Monatskarte (ungültig oder nicht?)

 
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Michel89
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 17:21    Titel: Frage bzgl Monatskarte (ungültig oder nicht?) Antworten mit Zitat

Hallo
Ich bin heute im Zug nach einem gültigen Fahrschein kontrolliert worden.
Soweit ja nichts neues, da das schon recht häufig vorkommt
Ich besitze eine Kundenkarte des Verkehrsverbundes Süd-Niedersachsenund (VSN) und kaufe mir jeden Monat eine neue Schülermonatskarte.
Heute musste ich das erste mal seitdem ich mit der Kundenkarte fahre (mittlerweile ca. 1 Jahr) meine Personalien an den Kontrolleur geben, da ich eine, seiner Meinung nach ungültige Kundenkarte besitze. (Zur Folge hat dass das ich 40 € überweisen muss)

Also Fakt ist, dass auf der Kundenkarte ein Lichtbild von mir fehlt , sowie ein Stempel & Unterschrift des Verkehrsunternehmens auf der Rückseite der Karte fehlt
Sonst ist alles vorhanden (Stempel der Schule, etc.)
Bzgl. des Lichtbilds: In der Karte steht mein Name, meine Adresse und meine Unterschrift.
Ist es nun nicht so, das ich mich mit meinem Personalausweis samt Passfoto "offiziell" ausweisen kann? Der Kontroleur meinte, das in die Kundenkarte ein Lichtbild müsse und der Personalausweis kein Lichtbild in der Karte ersetzt.
Bisher hatte ich aber nie Probleme mit meinem Personalausweis & Kundenkarten "Verbund" bei den Kontroleuren.
Nunja. Zu dem Problem mit dem fehlenden Stempel des Verkehrsunternehmens.
Als ich fragte ob ich das auch bei unserem ansässigen Busunternehmen machen lassen könnte , sagte der Herr das dies nur im Reisebüro der DB AG möglich sei. Im Umkreis von 25 km gibt es hier aber kein Reisebüro (mal abgesehen davon dass diese nur Wochentags geöffnet haben und die Öffnungszeiten somit parallel zur Schulzeit liegen). Als Schüler bin ich auch nicht grade so liquid, dass ich mir 20 Euro zstl. für eine Fahrt zum Reisebüro leisten kann. Kann mir jemand sagen ob diese Personalienaufnahme mit samt Bußgeld rechtmäßig ist?
Viele Grüße.
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Nordland
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also in den Tarifbestimmungen (PDF) steht, dass Schüler ab 14 Jahren ein Lichtbild benötigen. Insofern warst du ohne gültigen Fahrschein unterwegs. Wer ohne gültigen Fahrschein fährt, hat das erhöhte Beförderunsgentgelt zu zahlen. Dieses beträgt 40 Euro. Einzige Möglichkeit, auf die du dich berufen könntest, wäre folgende: Der Erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich auf 7,00 Euro, wenn der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstage bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens, dem er den Erhöhten Fahrpreis bezahlt hat oder dem er zur Zahlung verpflichtet ist, nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Zeitfahrausweises war. Du kannst es ja mal versuchen. Der Zugbegleiter meinte sicherlich ein ReiseZenrum der DB und nicht ein Reisebüro. In irgendeinem Bahnhof, wo du vorbeikommst, wird es doch ein Reisezentrum geben. Geh dahin, nimm alle Unterlagen (Zeitkarte, Fahrpreisnacherhebung) mit und frag freundlich, was du machen kannst. Die werden dir schon helfen.

Viele Grüße
Nordland
_________________
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Michel89
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo; vielen Dank für die Antwort.
Ja das nächste DB Reise Zentrum ist leider ca 25 km von meiner Schule entfernt
naja
Dann werde ich das einmal versuchen
Vielen Dank!
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