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Bankverbindung bei Domainübergabe nicht geändert

 
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sirarthur
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 12:54    Titel: Bankverbindung bei Domainübergabe nicht geändert Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

angenommen der Fall, eine Internetdomain wird von Inhaber A auf Inhaber B übertragen. Alle Vertragsdaten wurden geändert, B ist jetzt neuer Eigentümer und Besitzer und nutzt die Domain für sich selbst in seinem Sinne. Allerdings wurde bei den Kontendaten die Bankleitzahl und Kontonummer nicht geändert. Die Gebühr für die Domain, welche halbjährlich fällig ist, wird weiter vom Konto des A abgebucht, obwohl dieser mit der Sache nichts mehr zu tun hat. Die Rechnungen werden alle auf B ausgestellt, allerdings mit der Kontonummer und Bankleitzahl des A.

Von wem kann sich A die irrtümlich eingezogenen Gebühren wieder zurückholen?

Von Provider P, welcher nach der Vertragsübergabe zwar sämtliche Daten auf den neuen Inhaber abänderte (Denic-eintrag usw), aber nach wie vor vom Konto des A abbucht oder vom neuen Inhaber B, welcher die Kontodaten des A nicht aus seinem Vertrag löschte?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wie waere es denn, wenn sie A mit dem Provider und B in Verbindung setzt und die Sache einfach klaert?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 21:30    Titel: Re: Bankverbindung bei Domainübergabe nicht geändert Antworten mit Zitat

sirarthur hat folgendes geschrieben::
Von wem kann sich A die irrtümlich eingezogenen Gebühren wieder zurückholen?
A könnte zu seiner Bank gehen, den entsprechenden Kontoauszug vorlegen, auf die falsche Abbuchung zeigen und sagen "Falsch! Zurück!". Den Rest macht der Mensch am Schalter. Mr. Green
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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sirarthur
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Biber: A hat sich bereits eine der Abbuchungen von der Bank zurückholen lassen. Allerdings gibt es Überweisungen, die schon zu alt sind und deshalb nicht mehr zurückgeholt werden können. A hat hier anscheinend übersehen, regelmäßig seine Kontoauszüge zu überprüfen.

Zu Richard Gecko: A hat bereits versucht sich mit B in Verbindung zu setzen. Der lehnt jedoch ab A Gebühren für die Domain zurück zu erstatten, da er Rechnungen vorweisen kann, dass die Gebühren auch von seinem Konto eingezogen worden sind.

(Neue Erkentnisse nach einigen Recherchen: Im Vertrag war eine .de und eine .net Domain enthalten, wobei die .net-Domain kostenlos bei der .de Domain mit dabei war. Anscheinend wurde der Vertrag bei der Umstellung gesplittet, wobei zwar B der neue Inhaber beider Domains wurde, in der .net Domain jedoch die Kontodaten von A verblieben sind und somit von zwei verschiedenen Personen abgebucht wurde, einmal für .net und einmal für .de, obwohl beide Domains vor der Umstellung in einem Pakt gebundelt waren.)

Zu Richard Gecko: A hat inzwischen mehrfach versucht in dieser Sache in Kontakt mit Provider P zu treten, dieser reagiert jedoch nicht auf die Schreiben von A.

Welche weiteren Schritte könnte A unternehmen, um Provider P zum Handeln zu bewegen?
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