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Schwierigkeiten mit dem leasinghändler

 
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Friedmann
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 15:31    Titel: Schwierigkeiten mit dem leasinghändler Antworten mit Zitat

Hallo....
Ein Kunde K. least für drei Jahre einen PKW im Vertrag sind ein Kilometerverlauf bis 30 000 km in der Gesammtzeit vereinbart. Nach zwei Jahren meldet sich die Autofirma und möchte wissen ob eine Vertragsverlängerung ansteht. Kunde K. kann keine Antwort geben, da ja noch ein gutes Jahr zeit bis Ablauf des Vertragsendes ist. Ca. 3 Monate vor dessen Ablauf setzt man sich dann zusammen. Kunde K. möchte ein kleineres Auto leasen und eine kleinere Leasingrate. Dieser Wunsch kann ihm erfüllt werden, da das alte abzugebende Auto nur 20 000 km gefahren wurde und nicht wie vereinbart 30 000 km. Ausserdem ermittelt der Händler einen Restwert, ohne das Auto gesehen zu haben.
Also wird ein Vertrag unterschrieben und das neue Auto bestellt. Überraschung, das neue Auto ist schon da... Geschockt nanu, da kann ja Kunde K. das alte Auto gleich abgeben und das neue Auto gleich mitnehmen, drei Monate vor Ablauf des Vertrages. Natürlich freut sich der Kunde über diese Überraschung, also wird ein Abgabe bzw. Übergabetermin verreinbart. Und hier beginnt das Problem. Für das alte Auto wird ein Abgabeprotokoll gemacht. Man bemängeklt, das das Auto nicht 20 000 km , sondern 20 500 km abgefahren hat. Die 500 km hat der Kunde noch während der Verhandlungen verfahren. Das Auto hätte hier und da einen Kratzer, das Profil ein wenig abgefahren,und ein Ölwechsel wäre fällig. Ausserdem knarckst der Stoßdämpfer.
Das Auto ist drei Jahre alt. Gegenargument des Kunden: Nach drei Jahren darf der stoßdämpfer noch gar nicht knarksen ( Garantiefall) , der Ölwechsel sollte in den nächsten sechs Wochen gemacht werden, es konnte ja keiner ahnen, das so ein schneller Wechsel der Fahrzeuge ansteht.Dafür wäre der Tank aber dreiviertel voll.
Mit anderen Worten es kommt zur Nachzahlung, ist das rechtens ?
Hätte der Autohändler vor Festsetzung des Vertrages nicht schon mal das Auto prüfen müssen, schon allein wegend er Wertermittlung ?
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Unternehmen nachweisbar eine verbindliche Wertermittlung für die Berechnung der Entgelte gemacht hat, muss es (das Unternehmen) das m.E. gegen sich gelten lassen, es sei denn, der Kunde hat getäuscht und/oder arglistig Mängel verschiegen, die nach drei Jahren Benutzung und 20.000 km ungewöhnlich sind. Auf die 500 km kommt es m.E. nicht an, da keine große Abweichung. Außer, es wurden genau oder höchstens 20.000 km vereinbart. Wenn der Kunde meint, die Firma würde für den (vom Kunden zu bezahlenden?) Ölwechsel zu viel berechnen, darf er den Wechsel m.E. selber machen lassen und der Werkstatt bezahlen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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