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Ein Kind wohnt weniger als 3,5 KM von der nächsten zuständigen Schule entfernt.
Es geht aber in eine andere Schule gleicher Schulform, die sich weiter weg befindet.
Gründe:
andere Fächer, anderes Lernkonzept und Fördermöglichkeiten
Das zuständige Schulverwaltungsamt weigert sich die Schülerfahrtkosten zu übernehmen, da das Kind die nächstgelegene Schule besuchen muss und diese nur ca. 3,3 KM vom Wohnort entfernt ist.
Gibt es noch eine Möglichkeit?
Das besagte Amt ist der Meinung, das Kind (10 J.) muss ja eigentlich zur nächstnäheren Schule und unter 3,5 KM müsse es halt laufen.
Probleme dabei: Es müsste ca. 1,5 KM um ca. 7 Uhr morgens an einer sehr stark befahrenen Bundesstraße entlang laufen. Der Bürgersteig ist ca. 50 cm breit und direkt an der Fahrbahn.
Unfälle kommen zwar nicht so oft vor, aber es wurde zB eine Bushaltestelle durch einen LKW komplett an die Seite gesetzt oder auch ein Motorradfahrer gerammt, der verstorben ist.
Vor diesen Unfällen hat ein Gutachter diese Strecke geprüft und für sicher beurteilt.
Dazu liegt theoretisch ein Aktenzeichen vor.
Kann die Strecke nun evtl. als unsicher eingestuft werden?
Seit den letzten Unfällen blitzt die Polizei auch an dieser Strecke recht häufig.
Und diese blitzt ja vorrangig an Unfallschwerpunkten.
Dazu einige Fragen wegen der Rechtslage:
- Wie kann man als Privatperson Einsicht in ein Aktenzeichen nehmen?
- Auf was sollte der Anwalt speziealisiert sein, wenn man die Gefährlichkeit der Straße feststellen möchte? Verkehrsrecht? Verwaltungsrecht?
- Sonstige Möglichkeiten sein Recht zu bekommen?
Sollte der Beintrag in der falschen Kategorie sein, so tut es mir Leid.
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