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Verfasst am: 29.05.08, 18:51 Titel: HILFE Trainingseinheiten/Kündigung nicht anerkannt!Fitnessve
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit meinem Fitnessstudio.
Ich habe August 2005 einen Vertrag mit einer Einrichtung abgeschlossen. Bei diesem Vertrag wurde eine montaliche Mitgliedspauschale sowie eine Trainerpauschale vereinbart! Ebenfalls vereinbart waren Trainingsienheiten. Laut Vertrag darf ich 51 mal im Jahr Trainieren kommen.
Bis diesen Jahr April gab es auch keine Probleme mit dieser Einrichtung! Beiträge wurde pünktlich bezahlt!
Jetzt hieß es im April 2008, das ich angeblich in den letzten 2 Jahren über diese 51 mal Trainingseinheiten drüber gewesen wäre und man müßte jetzt dringend den Vertrag *Umschreiben*.
Mir wurde ein Vertrag bei einem Gespräch unter die Nase gehalten, mt einer Monatspauschale von mehr als 40%. Mit dieser Vereinbarung bzw. diesen Vertrages hätte ich unbegrenzt zutritt in dieser Einrichtung gehabt!
Diesen Vertrag habe ich nicht zugestimmt, das es mir bedeutetend zu hoch war! Nach dieser Verweigerung wurde ich aus der Einrichtung verwiesen und durfte trotz bestehenden Vertrag ( aus dem Jahr 2005 )nicht weiter trainieren.
Ich kündigte fristgemäß meinen Vertrag mit sofortiger Wirkung ( per Einschreiben mit Rückschein ) und legte ein ärztliches Attest vor.
Laut Vertrag wird dieses Attest nicht anerkannt, da es von einem Kooperationsarztes dieser Einrichtung erfolgen muß.
Jetzt war 4 Wochen ruhe und keiner Meldete sich oder schrieb eine Bestätigung dazu!
Die Beiträge wurden weiterhin trotz Einzugsermächtigungsentzug von meinem Konto abgebucht! Dieser Widerruf ich bei meiner Bank.
Nun der Schock!!!
Heute kam ein Schreiben mit der Überschrift *Zahlungserinnerung*
Mir wurden die Kosten für die Monatsbeträge sowie die Rücklastkosten als offener Betrag gemeldet!
Weiterhin ist eine Liste erstellt, in welcher ersichtlich ist bzw. behauptet wird das ich von
01.08.2005 - 31.07.2006 - 11 mal zu oft trainiert haben soll und
01.08.2006 - 31.07.2007 - 13 mal zu oft trainiert haben soll
Es kommt eine Betrag von insgesamt 411,00€ zu stande!
Diesen Betrag sol ich innerhalb 4 Tagen begleichen!
Leider darf hier keine individuelle Rechtsberatung erfolgen, also allgemein:
Zur Kündigung: Der Kunde muss sich entscheiden, ob er wegen Leistungsverweigerung (z.B. Hausverbot) oder aufgrund einer Krankheit kündigen will.
Für die Krankheit gilt, nur eine ernsthafte und dauernde Erkrankung berechtigt zur außerordentlichen Kündigung (z.B. OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93). Das Studio darf dann aber ein ärztliches (kein amtsärztliches!) Attest als Nachweis verlangen.
DIe "Richtigkeit" der Geldforderung muss der Vertragspartner natürlich beweisen, zB. anhand von Anwesenheitslisten.
Meine Empfehlung wäre, Verbraucherzentrale oder Anwalt _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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