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Verfasst am: 30.05.08, 20:29 Titel: Tür Beschädigt wer zahlt?
Guten Abend,
ich hätte mal eine Frage die im Folgenden fall beschrieben wird.
Nehmen wir mal an Herr B und Frau A wohnen in einer gemeinsamen Wohnung,
wobei Herr B der Untermieter ist.
Frau A vergisst den Schlüssel am Freitagabend zuhause und hat kein Geld für den Schlüsseldienst, Herr b bietet an die Türe zu öffen und Frau A willigt ein.
Die Türe wird beim Öffnen mit einem Schraubendreher beschädigt.
Herr B zieht aus und nach 4 Jahren meldet sich Frau A und möchte die Hälfte der
Tür kosten von Herrn B ersetzt haben.
Ist B als Verursacher beweisbar ? Wenn nicht, siehts düster aus. _________________ Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: der Weltrauml und die Dummheit des Menschen. Obwohl - beim Weltraum bin ich mir nicht sicher... (-Albert Einstein)
Gemeinhin haftet man nicht für Schäden im Zusammenhang mit Freundschaftsdiensten und Gefälligkeiten, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei vier Jahren stehen die Chancen obendrein nicht schlecht, dass die Sache verjährt ist. Die Verjährungsfrist beträgt drei Kalenderjahre.
Da es sich hier aber nicht um ein mietrechtliches Problem handelt, sondern eines des Haftungsrechts, würde ich da noch mal nachfragen.
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