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Muss GbR direkt nach Anmeldung etwas ausüben bzw. Geld verd?
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 22:35    Titel: Muss GbR direkt nach Anmeldung etwas ausüben bzw. Geld verd? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

erstmal wollte ich mich für meine bisher beantworteten Fragen bedanken! Sehr glücklich

Und nun kommt wieder was:

Müssen beide GFs einer GbR sofort nach der Anmeldung der GbR für die Firma vollzeit eingesetzt sein? bzw. sofort mir der GbR Geld verdienen?

Oder kann eine GbR auch auf Teilzeit (nebenberuflich) betrieben werden ohne vorerst Einnahmen zu haben?

Freund A und Freund B möchten sich mit einer eigenen Firma in Zukunft selbstständig machen und haben deshalb bereits eine GbR beim Gewerbeamt angemeldet. A und B arbeiten aber noch in Vollzeit für Ihren bisherigen Arbeitgeber da für den Start mit der GbR noch zum einen Geld und zum anderen das zukünftige Gebäude der GbR noch an den Vormieter vergeben ist.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 07.11.08, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland wird niemand gezwungen, Geld zu verdienen. Es sei denn er hat Verpflichtungen diesbezüglich.
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Aber man muss doch nicht zwangsläufig wenn man eine GbR gründet sofort mit der Aufnahme der Arbeit für die die GbR vorgesehen ist ... beginnen oder? Frage
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

kostiksch hat folgendes geschrieben::
Aber man muss doch nicht zwangsläufig wenn man eine GbR gründet sofort mit der Aufnahme der Arbeit für die die GbR vorgesehen ist ... beginnen oder? Frage


Nö! Viele Menschen gründen eine GbR, ohne das überhaupt zu wissen. Diese besteht automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitere Pflichten ergeben sich hieraus nicht.

Gruß
Dea
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

aber können verschiedene Ämter einem Leistungen kürzen oder streichen, nur weil die einem vorwerfen man muss in einer GbR vollzeit beschäftigt sein und dadurch das ganze nicht mehr als Nebengewerbe laufen kann? Frage
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

kostiksch hat folgendes geschrieben::
aber können verschiedene Ämter einem Leistungen kürzen oder streichen, nur weil die einem vorwerfen man muss in einer GbR vollzeit beschäftigt sein und dadurch das ganze nicht mehr als Nebengewerbe laufen kann? Frage


hat jemand einen rat? Traurig
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ämter sind eben misstrauisch und vermuten, dass der GbR-Geschäftsführer nicht genügend der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.

Dies kann widerlegt werden, indem der Geschäftsführer entsprechenden Beweis erbringt.
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ja auch ungeschickt als HartzIV eine GbR zu gründen. Bei einer GmbH kann man besser zwischen Unternehmer und Arbeitnehmerleistung unterscheiden.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für die schnellen antworten! Mit leistungen meinte ich u.a. Wohngeld.
Wie kommt ihr eigentlich auf hartz4? Ich habe nichts von hartz4 oder arbeitslosigkeit gesagt?!
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

so nun sagte mir vor kurzen eine mitarbeiterin beim gewerbeamt, das wenn ein unternehmen keinen umsatz macht, die gewerbeabmeldung durchgeführt werden muss!

ist das richtig so?

was ist mit der anlaufphase? wenn man zb. sich bei den grosshändlern vorstellt oder den laden einrichtet und in den ersten 2 - 3 monaten noch keinen umsatz machen kann, weil der laden noch nicht eröffnet wurde!?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Als im Handel tätige GbR ist man i.d.R. auch Kammerpflichtig.
Fragen Sie doch einfach mal bei Ihrer Zuständigen IHK nach, das ist kostenlos und verbindlich.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zur Ausgangsfrage:

als solche gibt es keine Pflicht der GbR Umsatz zu machen. Die GbR kommt spätestens dann in die Verlegenheit Umsatz/Gewinn machen zu müssen, wenn auch Kosten entstehen (Pacht, Steuern, Versicherungen, Kammerbeiträge etc.).
Oder die Gesellschafter bestreiten diese Kosten aus ihrem privaten Säckel.
Und: letztlich wollen die Gesellschafter ja auch noch etwas verdienen!

Zum Gewerbeamt:
womit wurde die Aussage der Dame des Gewerbeamtes begründet?
Ich kann mir das nur schwerlich vorstellen. Es soll ja auch Gewerbe geben, die über Jahre hinweg betrieben werden, auch wenn keine Gewerbesteuer für die jeweilige Gemeinde abfällt.
_________________
chatterhand
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Hallo,

zur Ausgangsfrage:

als solche gibt es keine Pflicht der GbR Umsatz zu machen. Die GbR kommt spätestens dann in die Verlegenheit Umsatz/Gewinn machen zu müssen, wenn auch Kosten entstehen (Pacht, Steuern, Versicherungen, Kammerbeiträge etc.).
Oder die Gesellschafter bestreiten diese Kosten aus ihrem privaten Säckel.
Und: letztlich wollen die Gesellschafter ja auch noch etwas verdienen!

Zum Gewerbeamt:
womit wurde die Aussage der Dame des Gewerbeamtes begründet?
Ich kann mir das nur schwerlich vorstellen. Es soll ja auch Gewerbe geben, die über Jahre hinweg betrieben werden, auch wenn keine Gewerbesteuer für die jeweilige Gemeinde abfällt.


Vielen Dank erstmal ...

Die Dame am telefon hat mit irgendwelchen Paragraphen umsich geworfen!?
In Ihrer Aussage ging es ganz grob darum:

Das eine GbR (bzw. eine Firma) nach der Anmeldung beim Gewerbeamt, direkt mir der aufnahme der hauptsächlichen Tätigkeit beginnen muss. Sprich wenn man ein Verkaufsgeschäft hat, muss man direkt nach der Anmeldung, bereits was verkaufen / Umsatz machen.
Als ich Ihr sagte das die GbR noch in Verhandlungen mit Großhändlern steht bzw. das Ladengeschäft eingerichtet wird (es wird auch bereits die Miete gezahlt) und eins von insgesammt 3 Krediten noch in Prüfung ist, sagte Sie das es nicht geht und man müsse die Firma auflösen!

Ist es richtig so? Welche Paragraphe kann Sie gemeint haben?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

kostiksch hat folgendes geschrieben::

Das eine GbR (bzw. eine Firma) nach der Anmeldung beim Gewerbeamt, direkt mir der aufnahme der hauptsächlichen Tätigkeit beginnen muss. Sprich wenn man ein Verkaufsgeschäft hat, muss man direkt nach der Anmeldung, bereits was verkaufen / Umsatz machen.
Ist es richtig so? Welche Paragraphe kann Sie gemeint haben?

Das kann ich mir so nicht vorstellen. Die Paragraphen würden mich auch interessieren.
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
kostiksch hat folgendes geschrieben::

Das eine GbR (bzw. eine Firma) nach der Anmeldung beim Gewerbeamt, direkt mir der aufnahme der hauptsächlichen Tätigkeit beginnen muss. Sprich wenn man ein Verkaufsgeschäft hat, muss man direkt nach der Anmeldung, bereits was verkaufen / Umsatz machen.
Ist es richtig so? Welche Paragraphe kann Sie gemeint haben?

Das kann ich mir so nicht vorstellen. Die Paragraphen würden mich auch interessieren.


Vielleicht weis jemand mehr und könnte mir helfen!? Frage
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