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Verfasst am: 14.09.04, 14:01 Titel: (Wortsperre: Firmenname) drückt sich bei Versicherungsleistungen
am 27.7.2004 15 cpus bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert, per paket in einem gefütterten Jiffy-Umschlag verschickt.
10 davon wurden unterwegs am unteren Falz geöffnet/aufgeschnitten , leer gemacht und wieder zugeklebt.
Da gibts bei einem sogar Polizeiprotokolle. zwei andere leere umschläge, wo das ersichtlich ist - nach reklamation des kunden bekam ich von der post zurück...
inzwischen hab ich für die innerdeutschen sendungen, jeweils zweite ablehnung mit dubiosen begründungen, "falsche Verpackung laut (Wortsperre: Firmenname)-AGB - mein Postbeamter sagt aber, die sei richtig" - dann noch " fehlende Innenverpackung" ?? - wie soll ich ne CPu verpacken? in ner Stahlbox?, oder "nicht ordnungsgemäß verschlossen"..
das sind so die Ausreden der Post..
meine Kunden hetzen mir schon anwalt auf den Hals, bei dreien hab ich Vergleich gemacht, in der Hoffnung auf baldige Zahlung der Postversicherung - nun bin ich bankrott -
so ne CPU hat ca 350€ wert -
wozu schickt man es extra als Paket inkjl der 500€Versicherung?
Komischerweise:
die zwei Palete nach England, da wurde Schadensersatz bejaht - obwohl daselbe muster, aber eben andere Bearbeitungsstelle -. doch nun liegtdas 2 Wochen bei der Deutschen Post Assekuranz udn keien Nachricht, da gibts net mal ne Telefon-Nummer.
Hab dann im WWW irgendwo zwei Journalisten in nem Forum gefunden, die wegen (Wortsperre: Firmenname) "Problem-Fälle" suchen´, um das zu veröffentlichen - aber auch von denen keine Rückantwort.
Ich weiss bald nimmer weiter, nun schreib ich heut zum dritten mal nachher die 7 Widersprüche...
P-S. Privatverkauf - nich t gewerblich
kann jemand helfen oder wie kann man dise "Sauerei" öffentlich machen? und Druck erzeugen?
Verfasst am: 15.09.04, 07:14 Titel: Re: (Wortsperre: Firmenname) drückt sich bei Versicherungsleistungen
15 cpu´s, stückpreis 350 €, nicht gewerblich
der rechtsweg....schreiben sie widersprüche bis sie schwarz werden, oder nehmen sie sich einen anwalt, der am ende klagt mit aus meiner sicht ungewissen ausgagn.
Verfasst am: 15.09.04, 12:15 Titel: Re: (Wortsperre: Firmenname) drückt sich bei Versicherungsleistungen
Hi! Mal ganz kurz gesagt, wenn Sie wirklich Privat verkaufen, sind sie nicht verpflichtet das Geld zurückzuzahlen. Sie haben es per Paket verschickt, das lässt sich durch den Paketschein nachweisen. Mehr können sie als privater nicht machen. daher können sie den anwälten auch ganz gelassen entgegensehen. sollte sie aber sich auch einem anwalt nehmen wollen, kann ich ihnen einen guten empfehlen. danger23@(Wortsperre: Firma).de schreibe ihnen dann namen und anschrift.
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