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Durchführung von Prüfungen - Voraussetzungen

 
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Thor79
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 10:52    Titel: Durchführung von Prüfungen - Voraussetzungen Antworten mit Zitat

Hallo,

eine kurze Frage.

Weiß jemand welche Voraussetzungen man haben muss um Prüfungen durchzuführen und anschließend eine erfolgreiche Teilnahme mit einem Zertifikat o.ä. zu bestätigen?

Hintergrund: Ich bin selbstständig und führe Seminare durch und nun möchte ich den Teilnehmer eben nach einer erflolgreichen Prüfung ein Zertifikat aushändigen. Reicht es aus, dass ich Dipl.Ing. bin und somit staatlich geprüft?

(Falls dies das falsche Forum ist, bitte verschieben)

Gruß
Thor79
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katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Jeder kann jedem über jede beliebige Sache eine bestandene Prüfung bescheinigen. Ich kann auch bescheinigen, dass mein Nachbar in der Lage ist, fünfzig Kugeln Schokoeis in drei Stunden zu essen. Ob ihm das was nützt, ist die andere Frage. Grenzen findet dies in geschützten Titeln (Diplom, staatlich geprüft, Handwerkskammer) und natürlich muss auch mit dem eigenen Namen und ohne ein "staatliches" Siegel unterzeichnet werden.
Sonst wüsste ich nichts, was dagegen sprechen sollte.

Gruß,

katmai.
_________________
Achtung: Gefährliches Halbwissen!
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 17:36    Titel: Re: Durchführung von Prüfungen - Voraussetzungen Antworten mit Zitat

Thor79 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

eine kurze Frage.

Weiß jemand welche Voraussetzungen man haben muss um Prüfungen durchzuführen und anschließend eine erfolgreiche Teilnahme mit einem Zertifikat o.ä. zu bestätigen?

Hintergrund: Ich bin selbstständig und führe Seminare durch und nun möchte ich den Teilnehmer eben nach einer erflolgreichen Prüfung ein Zertifikat aushändigen.
Kein Problem. Solange damit keine rechtlich geschützten Titel verbunden sind, geht das.
Zitat:
Reicht es aus, dass ich Dipl.Ing. bin und somit staatlich geprüft?
Kommt drauf an. Ein "Schweißfachingenieur"-Zeugnis kann man damit nicht ausstellen. Aber jede Volkshochschule und jeder (Sprach-)kursanbieter kann Teilnahmebescheinigungen ausstellen. Ich hab' auch noch irgendwo ein "Tippdiplom" vom Stenografenverein: "mitternacht hat von ... bis ... am Kurs Maschinenschreiben teilgenommen und ... Anschläge pro Minute erreicht. Die Briefgestaltung nach DIN wurde gelehrt."
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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