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Verfasst am: 04.06.08, 18:08 Titel: Rücknahme obwohl nicht im Vertrag verhandelt?
Hallo,
eine Bekannte von mir hat vor zwei Wochen ihr Pferd verkauft. Es existiert ein Vertrag, darin enthalten ist, dass es sich um einen Verkauf von privat zu privat handelt, weiterhin den Gegenstand des Vertrages (Name des Pferdes), Auflistung einzelner Merkmale wie Alter, Geschlecht, Lebensnummer, Abzeichen, Abstammung und Farbe, sowie eine Übersicht über die mitverkauften Papiere.
Nun rief kürzlich der neue Besitzer des Pferdes an um zu berichten, er wolle das Pferd weiterverkaufen, da er nicht mit ihm zurechtkäme. Für meine Bekannte schien dies kaum erklärbar, aber das ist nicht das Problem. Das Problem liegt darin, dass der neue Besitzer nun eine AKU für den Verkauf machen ließ und dabei stellte sich heraus, dass das Pferd völlig durch die Beugeprobe gefallen sei. Der Tierarzt stellte eine Lahmheit fest, Ursache unbekannt. Er hatte Vermutungen welche darauf hinzielten, dass etwas an der Hufrolle oder etwas wie Arthrose vorliegen könnte. Weitere Untersuchungen müssten folgen.
Im Vertrag steht nichts von Rücknahme, Haftung oder Ähnlichem. Beides wird NICHT erwähnt.
Was sagt die Rechtslage, wenn sich meine Bekannte weigert das Pferd zurückzunehmen? Was kann schlimmstenfalls passieren?
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