Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 30.05.08, 18:08 Titel: Unfall - Heilbehandlungskosten i d Zukunft: Feststellung?
Servus!
der A ist bei einem Unfall unverschuldet heftig beschädigt worden. Nach 2 Jahren will die Versi abschliessend mit ihm abrechnen und bietet ein Taschengeld an.
Der A war bei einem Arzt und hat erfahren, dass seine großflächigen Narben und Weichteildefizite kosmetisch korrigiert werden können. Die Kosten dafür müßte ja wohl auch der eintretende Versicherer des Unfallverursachers tragen.+
Frage nun: wie bekommt man diese Kosten, die teilweise erst in 2 -4 Jahren entstehen ins Boot?
also jetzt ob die genannten Behandlungen von dem Verursacher getragen werden müssen, kann hier natürlich nicht geklärt werden.
Prozessual ist das richtige Mittel hierbei jedoch die zivilechtliche Feststellungsklage dahingehend, dass der Verursacher, bzw. die Versicherung verpflichtet ist, dem Geschädigten auch alle zukünftigen noch entstehenden und aus dem Unfall herrührenden Heilbehandlungskosten zu ersetzen.
eine derartige Problematik würde ich nie ohne einen versierten Anwalt angehen (und zwar einen der auch rechnen kann. )
Gerade bei Abfindungsvergleichen gibt es eine große Anzahl von Fallstricken, die man umgehen sollte, von der angemessen Abfindungssumme über Verjährungsfragen bis hin zu etwaigen Ausnahmen. Das muss jemand, der Ahnung hat und die Einzelheiten kennt, beurteilen.
Die Kosten für den Anwalt sollte ja auch die gegnerische Versicherung tragen.
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.