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Unfall - Heilbehandlungskosten i d Zukunft: Feststellung?

 
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 30.05.08, 18:08    Titel: Unfall - Heilbehandlungskosten i d Zukunft: Feststellung? Antworten mit Zitat

Servus!

der A ist bei einem Unfall unverschuldet heftig beschädigt worden. Nach 2 Jahren will die Versi abschliessend mit ihm abrechnen und bietet ein Taschengeld an.
Der A war bei einem Arzt und hat erfahren, dass seine großflächigen Narben und Weichteildefizite kosmetisch korrigiert werden können. Die Kosten dafür müßte ja wohl auch der eintretende Versicherer des Unfallverursachers tragen.+

Frage nun: wie bekommt man diese Kosten, die teilweise erst in 2 -4 Jahren entstehen ins Boot?
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ratlos44
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 01.06.08, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

keiner eine Idee??
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.06.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also jetzt ob die genannten Behandlungen von dem Verursacher getragen werden müssen, kann hier natürlich nicht geklärt werden.

Prozessual ist das richtige Mittel hierbei jedoch die zivilechtliche Feststellungsklage dahingehend, dass der Verursacher, bzw. die Versicherung verpflichtet ist, dem Geschädigten auch alle zukünftigen noch entstehenden und aus dem Unfall herrührenden Heilbehandlungskosten zu ersetzen.

Gruß
Dea
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine derartige Problematik würde ich nie ohne einen versierten Anwalt angehen (und zwar einen der auch rechnen kann. Mr. Green)

Gerade bei Abfindungsvergleichen gibt es eine große Anzahl von Fallstricken, die man umgehen sollte, von der angemessen Abfindungssumme über Verjährungsfragen bis hin zu etwaigen Ausnahmen. Das muss jemand, der Ahnung hat und die Einzelheiten kennt, beurteilen.

Die Kosten für den Anwalt sollte ja auch die gegnerische Versicherung tragen.

Viele Grüße,

Cephalotus
_________________
Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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