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WER IST VERGÜTUNGSCHULDNER DES ANWALTS?

 
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finja07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.05.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 20:38    Titel: WER IST VERGÜTUNGSCHULDNER DES ANWALTS? Antworten mit Zitat

Hallo, ich hab eine kurze Frage.Ich schildere mal kurz den Fall. Vater ruft beim Anwalt an, dass Tochter in Haft sitzt.Sagt mündlich zu, dass er die Kosten für die Verteidigung übernimmt.Anwalt wird tätig.Tochter,die in Haft ist, unterschreibt Vollmacht.Tochter bittet kurze Zeit später Mandat niederzulegen.Anwalt schickt Rechnung erst an Tochter, die nichts von sich hören lässt.Die Mahnung dann an Vater.Dieser will von einer Kostenzusage nichts wissen.Mahnverfahren beantragt + Widerspruch durch Vater.Mein Problem is, dass ich nicht weiß,wer der Vergütungsschuldner des Anwalts ist bzw. ob Vater und Tochter Gesamtschuldner sind bzw. wer die Parteien des Awaltvertrages sind.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 06:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vater zusagt, die Kosten zu übernehmen, ist das doch recht eindeutig.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Theoretisch schliesse ich mich Rembrandt an.

Praktisch gesehen, kommt natürlich einer unterschriebenen Vollmacht ein erheblicher Beweiswert für die Übertragung des Mandats und der damit verbundenen Verpflichtung zur Kostenübernahme zu. Aber das nur als Anmerkung...
_________________
Null Komma
***
nix
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finja07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.05.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vater is aber nur der Kostenschuldner, wenn er auch der Auftraggeber ist oder aus Schuldübernahme. Das Problem is aber, dass Mahnverfahren betrieben wurde gegen beide als Gesamtschuldner. Ich finde nur keine rechtliche Grundlage, dass sie Gesamtschuldner sind.Hat Vater Schuld übernommen, dann muss Tochter nicht zahlen.Oder sehe ich das falsch?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

finja07 hat folgendes geschrieben::
Ich finde nur keine rechtliche Grundlage, dass sie Gesamtschuldner sind.


Wie ich das verstehe:
Vater ist Schuldner, weil er gesagt hat "ich zahle".
Tochter ist Schuldner, weil sie den RA formell mandatiert hat (Vollmacht).
Damit beide Gesamtschuldner.

finja07 hat folgendes geschrieben::
Hat Vater Schuld übernommen, dann muss Tochter nicht zahlen.Oder sehe ich das falsch?


Wenn der RA einen Anspruch gegen die Tochter hat, s.o., muß er sich nicht darauf einlassen, daß ein Dritter diese Schuld übernehmen will. Das wäre ja auch noch schöner. Winken
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 31.05.08, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn der RA die Zusage des Vaters nicht nachweisen kann? Trägt er dann die Gerichtskosten, weil er den MB gegen den Vater statt gegen die Tochter beantragt hat?
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wer denn sonst? Winken
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