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Verfasst am: 28.05.08, 20:38 Titel: WER IST VERGÜTUNGSCHULDNER DES ANWALTS?
Hallo, ich hab eine kurze Frage.Ich schildere mal kurz den Fall. Vater ruft beim Anwalt an, dass Tochter in Haft sitzt.Sagt mündlich zu, dass er die Kosten für die Verteidigung übernimmt.Anwalt wird tätig.Tochter,die in Haft ist, unterschreibt Vollmacht.Tochter bittet kurze Zeit später Mandat niederzulegen.Anwalt schickt Rechnung erst an Tochter, die nichts von sich hören lässt.Die Mahnung dann an Vater.Dieser will von einer Kostenzusage nichts wissen.Mahnverfahren beantragt + Widerspruch durch Vater.Mein Problem is, dass ich nicht weiß,wer der Vergütungsschuldner des Anwalts ist bzw. ob Vater und Tochter Gesamtschuldner sind bzw. wer die Parteien des Awaltvertrages sind.
Praktisch gesehen, kommt natürlich einer unterschriebenen Vollmacht ein erheblicher Beweiswert für die Übertragung des Mandats und der damit verbundenen Verpflichtung zur Kostenübernahme zu. Aber das nur als Anmerkung... _________________ Null Komma
***
nix
Der Vater is aber nur der Kostenschuldner, wenn er auch der Auftraggeber ist oder aus Schuldübernahme. Das Problem is aber, dass Mahnverfahren betrieben wurde gegen beide als Gesamtschuldner. Ich finde nur keine rechtliche Grundlage, dass sie Gesamtschuldner sind.Hat Vater Schuld übernommen, dann muss Tochter nicht zahlen.Oder sehe ich das falsch?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.05.08, 21:15 Titel:
finja07 hat folgendes geschrieben::
Ich finde nur keine rechtliche Grundlage, dass sie Gesamtschuldner sind.
Wie ich das verstehe:
Vater ist Schuldner, weil er gesagt hat "ich zahle".
Tochter ist Schuldner, weil sie den RA formell mandatiert hat (Vollmacht).
Damit beide Gesamtschuldner.
finja07 hat folgendes geschrieben::
Hat Vater Schuld übernommen, dann muss Tochter nicht zahlen.Oder sehe ich das falsch?
Wenn der RA einen Anspruch gegen die Tochter hat, s.o., muß er sich nicht darauf einlassen, daß ein Dritter diese Schuld übernehmen will. Das wäre ja auch noch schöner. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Und wenn der RA die Zusage des Vaters nicht nachweisen kann? Trägt er dann die Gerichtskosten, weil er den MB gegen den Vater statt gegen die Tochter beantragt hat? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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