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Urheberrecht bei PRessmitteilungen

 
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Tommy20
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 15:35    Titel: Urheberrecht bei PRessmitteilungen Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe eine Frage zum Urheberrecht bei Pressemittlungen. Nach meiner Auskunft bei der Ihk sollte es kein Problem sein Pressemittleiungen von anderen Onlineportalen zu kopieren, sollange man nur die Fakten der Nachchricht übernimmt und sie selbst verfasst, so dass der schöpferische Anteil des Journalisten unberührt bleibt. Nun stellt sich aber für mich die praktische Frage, wieso dann jedes Onlinenachrichtenportal die Artikel von der Presseagentur kauft, statt sie von dem Erstveröffentlicher abzuschreiben? Oder wie kann bei so einer Rechtslage überhaupt ein Presseagentur überleben? Wie ist die Rechtslage?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 17:47    Titel: Re: Urheberrecht bei PRessmitteilungen Antworten mit Zitat

Tommy20 hat folgendes geschrieben::
wieso dann jedes Onlinenachrichtenportal die Artikel von der Presseagentur kauft, statt sie von dem Erstveröffentlicher abzuschreiben


Dafür gibt es viele Gründe.

1. Die Anlieferung und Einbindung kann automatisiert erfolgen, die Meldungen (können bei dpa oder Reuters hundert am Tag sein) müssen nicht erst umformuliert werden. (Das automatisierte Abgreifen der Konkurrenz wäre UWG-rechtlich problematisch und technisch riskant.)

2. Man hat die Nachrichten genau so schnell wie die Konkurrenz und nicht erst 5 Minuten oder 3 Stunden später.

3. Journalisten (und andere Berufe) wissen, daß sie besser nicht an dem Ast sägen, auf dem sie sitzen. Würden Presseagenturen kein Geld mehr verdienen, würden sie schließen - und wovon sollten dann die Portale ihre Inhalte bestreiten?
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 17:58    Titel: Re: Urheberrecht bei PRessmitteilungen Antworten mit Zitat

Tommy20 hat folgendes geschrieben::
....wieso dann jedes Onlinenachrichtenportal die Artikel von der Presseagentur kauft, statt sie von dem Erstveröffentlicher abzuschreiben?

Bei PKen ist es i. d. R. so, dass einzelne Redaktionen, Fernseh- und Radiosender und die Agenturen Journalisten vor Ort haben. Und wer keine eigenen Leute vor Ort hat, dem bleibt normalerweise nichts anderes übrig als bei den Agenturen zu kaufen - woher soll er's sonst bekommen? Auch die Redaktionen, die keine Leute vor Ort haben, müssen letztendlich auf die Agenturen zurückgreifen. Meist ist es aber so, dass der komplette Dienst oder einzelne Ressorts der Agenturen abonniert werden und nicht jede einzelne Meldung gekauft wird.

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
können bei dpa oder Reuters hundert am Tag sein

Geschockt Bei dpa haben Sie die hundert so etwa zwischen 7.00 und 8.00 Uhr am Morgen erreicht Winken
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Tommy20
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Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Also glaubt ihr es stimmt, so wie die Leute von der Ihk es mir erzählt haben, dass dieses umformulierte "abschreiben" möglich ist?
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 01:53    Titel: Antworten mit Zitat

Pressemittlungen können in der Regel frei veröffentlicht werden, in vollem originalen Wortlaut, wenn die Quelle genannt wird (Chef von XY sagte: "Wir werden dies und das unternehmen.")

Sicher über den Wortlaut kann man nur sein, wenn man ihn von der Originalquelle erhält. Indem man sich von der auf die Presseverteilerliste setzen lässt. Aber auch die namhaften Agenturen bürgen für eine Zuverlässigkeit. Natürlich nicht jedes Internetportal.

Sodann gilt es, Einschränkungen zu beachten.

A) Bei einer Pressemittlung über eine Rede, die XY zu halten gedenkt oder gehalten hat, gibt es die Rede oft schon vorab - unverbindlich! Da steht dann auch meist dabei: "Es gilt das gesprochene Wort!" - weil der Redner ja noch improvisieren oder was auslassen kann.

B) Manchmal gibt es eine Sperrfrist. Davor ist die Pressemittlung nicht frei.

C) Manchmal gibt es Hintergrund-Informationen via Pressemittlung. Die sind auch nur bedingt frei.

Aber eben - und nur sowas - muss dann halt umformuliert werden. Ansonsten sind Pressemittlungen frei.

Gruß aus Berlin, Gerd
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Pressemitteilungen stimme ich Ihnen zu. Bei Agenturmeldungen sieht's m. E. aber schon wieder etwas anders aus, da die Agenturen ihr Material i. d. R. "verkaufen". Da viele Portale Originalmeldungen von dpa, AP, afp usw. veröffentlichen, würde ich die Meldungen nun nicht unbedingt wortwörtlich übernehmen.
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Tommy20
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Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Also bisher habe ich es so verstanden, dass nicht entgeltliche Meldungen mit Quellenangabe eins zu eins übernommen werden können. Aber wie siehts es nun mit den entgeltlichen Meldungen von der Agenturen aus? Gibts da nun Sonderrechte?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich persönlich würde strikt unterscheiden zwischen einer Pressemitteilung, also den Mitteilungen von Firmen, Organisationen, Vereinen, Parteien, Behörden etc. pp die diese an Redaktionen, Agenturen, einzelne Journalisten usw. versenden bzw. sie ins Netz stellen mit dem Zweck, dass diese verbreitet werden - können ohne Weiteres übernommen werden; und Pressemeldungen der Agenturen, die i. d. R. nicht kostenfrei sind.
Wenn also ein Portal diese Meldungen kauft und veröffentlicht, würde ich sie nicht von dort wiederum 1:1 übernehmen.
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Tommy20
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Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Ich persönlich würde strikt unterscheiden zwischen einer Pressemitteilung, also den Mitteilungen von Firmen, Organisationen, Vereinen, Parteien, Behörden etc. pp die diese an Redaktionen, Agenturen, einzelne Journalisten usw. versenden bzw. sie ins Netz stellen mit dem Zweck, dass diese verbreitet werden - können ohne Weiteres übernommen werden; und Pressemeldungen der Agenturen, die i. d. R. nicht kostenfrei sind.
Wenn also ein Portal diese Meldungen kauft und veröffentlicht, würde ich sie nicht von dort wiederum 1:1 übernehmen.


Und wie siehst du das bei Artikeln von Zeitungen, die diese Nachricht nicht wie die Agenturen verkaufen sondern auf ihrer Website öffentlich machen(zb. Spiegelonline)? Also ich verstehe unter Agenturen sowas wie Dpa oder Reuters.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, das von Ihnen genannte Magazin ist keine Agentur Mit den Augen rollen
Aber alle Redaktionen kaufen Agenturmeldungen oder eben eigene Redakteure oder freie Journalisten schreiben. Kann man doch sehen, wer den Artikel verfasst hat - Agenturen wie z. B. dpa, AP, afp, Reuters, sid oder eben Peter Hallmackenreuter, Dr. Klöbner oder wer auch immer. Das sind aber alles keine Pressemitteilungen sondern eben Agenturmeldungen oder eigene Berichte oder vom Tischredakteur bearbeitete Agenturmeldungen. Und die würde ich nicht 1:1 übernehmen, da bei diesen Meldungen oder Berichten durchaus die nötige Schöpfungshöhe erreicht werden kann und die Texte dann urheberrechtlich geschützt wären, wobei es hier dann wieder darauf ankommt, ob's eine reine Nachricht, ein Hintergund, ein Feature, ein Kommentar oder was auch immer ist.
Anders sieht es bei Pressemitteilungen aus, die werden, wie in meinem vorherigen Beitrag bereits erwähnt, i. d. R. herausgegeben um verbreitet zu werden, wobei da allerdings die von Gerd aus Berlin bereits erwähnten Dinge wie z. B. Sperrfristen etc. zu beachten sind.
Warum macht man sich also nicht einfach die Arbeit und formuliert die Meldungen derartig um, so dass quasi ein eigener Text entsteht Frage
Und, um beim von Ihnen genannten Magazin zu bleiben: ganz unten auf der Webseite steht ein Link "Nachdruck". Dort erfahren Sie, wie Sie Nutzungsrechte erwerben können - und ähnlich ist's bei anderen Medien auch Geschockt
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