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Impressumpflicht bei erotikseiten
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chizo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 14:33    Titel: Impressumpflicht bei erotikseiten Antworten mit Zitat

hallo,
eine person will eine erotikseite erstellen oder gar eine seite mit pornografischem inhalt,natürliich nur bei einhaltung der gesetzlichen norm für jugendschutz. Diese Person will aber nicht das die Nachbarn, verwandte oder freunde ihn als Seiteninhaber indentifiezieren können. Gibt es da rechttliche möglichkeiten wie man das impressum nicht direkt ersichtlich machen muss. Über die whois abfrage kann man zwar imemrnoch erfahren wer seiten inhaber ist, aber das ist nicht weiter schlimm, es soll nur nicht direkt ersichtlich sein.
Wie ist die Rechtslage?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.
Lt. Gesetzgeber muss ein Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Abgesehen davon:
chizo hat folgendes geschrieben::
....seite mit pornografischem inhalt, [..] das die Nachbarn, verwandte oder freunde ihn als Seiteninhaber indentifiezieren können

Auf was für Seiten treibt sich Ihr Umfeld denn rum? Teufel-Smilie
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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chizo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

dann noch eine frage,
was gilt denn nun als leicht erkennbares impressum. Muss es sofort ins auge fallen wenn man die seite betritt, oder reicht es auch wenn ich etwas runter scolle und es dann unten am seiten ende finde?
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Steff82
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte es sofort finden können, wenn ein Besucher danach sucht - also z.B. nicht als Unterseite oder unter einem anderen Namen (z.B. Kontakt) verstecken.

Aber wegen dem Scrollen weiß ich nicht so genau, gibt sehr viele seiten, bei denen der Impressumslink ganz unten drunter ist zusammen mit Links zu AGB Kontakt usw.
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Genaueres zum Impressum und dessen Anforderungen finden Sie in § 5 TMG

Grüße
KurzDa
_________________
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Steff82 hat folgendes geschrieben::
...oder unter einem anderen Namen (z.B. Kontakt) verstecken....

Sicherer/eindetiger ist "Impressum" möglicherweise, aber "Kontakt" geht - zumindest nach einem BGH-Urteil Winken - wohl auch durch.
http://www.it-recht-kanzlei.de/Neues_BGH_Urteil_zur_Platzierung_des_Impressums.html

Gruß
Rena
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Volker111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Betreiber nicht will, dass die Nachbarn, Verwandte oder Freunde ihn als Seiteninhaber indentifizieren, dann wird er ihnen auch nicht berichten, dass er die Seite betreibt. Dass der Personenkreis rein zufällig darauf stößt, ist bei abermillionen Sexseiten im Web ziemlich unwahrscheinlich. Also bleibt die Google-Gefahr (z.B. Name und Wohnort eingeben). Das kann man verhindern, wenn man statt Meyer Mxexyxexr schreibt und die Schriftfarbe der x-sen dem Hintergrund anpaßt. Das geht entweder über den HTML-Code oder, wenn ein Eingriff nicht möglich ist, über spezielle, providerabhängige Prozeduren. Im Endeffekt erscheint dann M e y e r und kann nicht mehr gegoogelt werden.

Volker
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hoffentlich stößt man bei dem Trick nicht auf

1. einen Abmahner, der seinen Browser so eingestellt hat, daß er Farbangaben des Betreibers ignoriert und

2. einen (absolut Internet-aversen?) Richter, der der Meinung ist, auch solche Surfer sollten ein korrektes lesbares Impressum vorfinden.

Ich sage ja immer, wer ein Gewerbe betreibt, sollte auch dazu stehen. Versteckspiele wirken immer unseriös, egal aus welchen Motiven man sie betreibt.
Wer Metzger sein will, muß halt damit leben, daß die vegetarischen Schwiegereltern einen immer böse angucken. Cool
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe irgendwie die Vermutung, auf den Unternehmer in spe kommen ganz andere Probleme zu, die eher ins Forum Urheberrecht passen. Aber danach ist ja noch nicht gefragt.
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Stefan_Ritter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Steff82 hat folgendes geschrieben::
Man sollte es sofort finden können, wenn ein Besucher danach sucht - also z.B. nicht als Unterseite oder unter einem anderen Namen (z.B. Kontakt) verstecken.

Aber wegen dem Scrollen weiß ich nicht so genau, gibt sehr viele seiten, bei denen der Impressumslink ganz unten drunter ist zusammen mit Links zu AGB Kontakt usw.


Da streiten die Geister ein wenig ... ich habe Urteile gefunden, wo es zulässig wäre, dass ein Impressum mit max. 2 Klicks erreichbar sein muss, als Link auf der Startseite hat sich "Kontakt" und " Impressum" sogar "Mich" als zulässige Maßnahme etabliert.

Was das Scrollen betrifft, bei einer Auflösung von 1024x768 darf sich der Impressumlink am Fußende nicht meh als über max. 3 Bildschrimseiten verstecken ...
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Stefan_Ritter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Steff82 hat folgendes geschrieben::
Man sollte es sofort finden können, wenn ein Besucher danach sucht - also z.B. nicht als Unterseite oder unter einem anderen Namen (z.B. Kontakt) verstecken.

Aber wegen dem Scrollen weiß ich nicht so genau, gibt sehr viele seiten, bei denen der Impressumslink ganz unten drunter ist zusammen mit Links zu AGB Kontakt usw.


Da streiten die Geister ein wenig ... ich habe Urteile gefunden, wo es zulässig wäre, dass ein Impressum mit max. 2 Klicks erreichbar sein muss, als Link auf der Startseite hat sich "Kontakt" und " Impressum" sogar "Mich" als zulässige Maßnahme etabliert.

Was das Scrollen betrifft, bei einer Auflösung von 1024x768 darf sich der Impressumlink am Fußende nicht meh als über max. 3 Bildschrimseiten verstecken ...
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei "Mich" aber falsches Deutsch wäre Winken
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Stefan_Ritter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Wobei "Mich" aber falsches Deutsch wäre Winken


LOL... so stands in der Begründung ...
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Weil es um ein großes Internet-Auktionshaus ging, bei dessen deutschem Ableger "me" falsch mit "mich" statt "ich" (betonte Form) übersetzt wurde. Cool
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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karoshi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

als kontakt reicht ja auch mail@..., im Übrigen kann die Website ja auch unter einer Firma betrieben werden.
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