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Unfall als Sozia

 
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Teekaennchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 09:11    Titel: Unfall als Sozia Antworten mit Zitat

Im Februar (auf meinem Geburtstag) bin ich als Sozia mitgefahren.
In einem Kreisverkehr wurde uns die Vorfahrt genommen und ich erlitt einige Verletzungen die bis heute nicht ausgeheilt sind.
Die Schuldfrage war sofort geklärt.

Nachdem ich ein Schreiben von der gegnerischen Vers.bekam und das inklusive eines ärztlichen Gutachtens zurückschickte, war von der Versicherung nichts mehr gehört.

Also schaltete ich einen Anwalt ein.
Nach ewigen Schreiben hin und her. Zahlte die Versicherung (nach Abzug des Zeitwertes) die beschädigte Schutzkleidung und (vor 4 Wochen) einen Vorschuss des Schmerzensgeldes - an meinen Anwalt.

Dazu nun mein Problem:
Helm und Motorradjacke hatte ich mir von einer Bekannten geliehen - die nun gerne das Geld hätte, aber mit der Veranschlagung der Vers. nicht einverstanden ist. Das kann ich dann schon mal aus eigener Tasche zahlen, weil ich dem Streit aus dem Weg gehen möchte.
Desweiteren weigert sich der Anwalt mir das Geld auszuzahlen.
Habe leider keine Rechtsschutzversicherung.-Mit der Begründung das er davon nach Abschluß sein Honorar sowohl für diesen Fall, als auch eine Unterhaltsklage die meinerseits noch läuft abziehen möchte.
Dieser Anwalt vertritt mich seit 13 Jahren in Rechtsangelegenheiten und ich bin ihm noch keine Rechnung schuldig geblieben.

Langsam aber sicher gehen mir die finanziellen Mittel aus, da ich inzwischen auch keine Lohnfortzahlung mehr bekomme.

Nun bietet mir die gegnerische Versicherung einen Vergleich an, den ich zwar nicht für angemessen halte, mich aber darauf einlassen würde, nur um endlich mit diesem ganzen Theater abzuschließen.

Duch den nicht verschuldeten Unfall sind mir jetzt Kosten entstanden wie die Schutzkleidung,Gutachten, Behandlungskosten, Krankenfahrten u.u.u... für die ich jetzt erst mal in Vorauskasse getreten bin.
Stehen da jetzt auch noch die Anwaltskosten an, oder werden diese von der gegnerischen Versicherung übernommen?
Ist es rechtens bei Schutzkleidung nur den Zeitwert zu ersetzten?
Darf der Anwalt das Geld der Versicherung einbehalten?
Entstehen mir (durch Zustimmung des Vergleichs) Nachteile, abgesehen davon keine weiteren Regressansprüche stellen zu können?

Wie ist die Rechtslage?
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Stehen da jetzt auch noch die Anwaltskosten an, oder werden diese von der gegnerischen Versicherung übernommen?

Bei einem unverschuldeten Unfall muß die gegnerische Versicherung auch das Honorar des Anwalts zahlen, nur frage ich mich, was es mit diesem Vergleich auf sich hat. Soll es hier um eine Teilschuld gehen? Dann würde wohl auch das Anwalthonorar nur anteilig bezahlt werden.

Zitat:
Ist es rechtens bei Schutzkleidung nur den Zeitwert zu ersetzten?

Ja

Zitat:
Darf der Anwalt das Geld der Versicherung einbehalten?

Das ist meines Wissen gängige Praxis, da viele Anwälte wohl anderenfalls nach Abschluss der Verfahrens Probleme haben ihr Honorar von den Mandanten zu bekommen.
Sie haben doch sicherlich mit dem Anwalt einen Vertrag geschlossen? Was steht denn in diesem dazu? Schon mal nachgelesen?
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Teekaennchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei einem unverschuldeten Unfall muß die gegnerische Versicherung auch das Honorar des Anwalts zahlen

Habe mich bei der Vers. rückversichert, der Anwalt wird von der gegnerischen Versicherung zu 100% bezahlt.
Zitat:
nur frage ich mich, was es mit diesem Vergleich auf sich hat. Soll es hier um eine Teilschuld gehen? Dann würde wohl auch das Anwalthonorar nur anteilig bezahlt werden.

In dem Vergleich geht es nur darum (wahrscheinlich nur zum Vorteil der Vers.) das Verfahren zum Abschluß zu bringen. Keine Teilschuld - die Schuldfrage ist geklärt und liegt nur beim Unfallgegner.
Zitat:
Zitat:
Darf der Anwalt das Geld der Versicherung einbehalten?
Das ist meines Wissen gängige Praxis, da viele Anwälte wohl anderenfalls nach Abschluss der Verfahrens Probleme haben ihr Honorar von den Mandanten zu bekommen.

Wenn aber doch die Vers. die Kosten meines Anwalts übernimmt, sind doch Ansprüche an mich gar nicht gegeben. Zudem kommt, das die Versicherungssumme die bereits an den Anwalt überwiesen ist, weitaus höher ist als sein zu erwartendes Honorar.
Zitat:
Sie haben doch sicherlich mit dem Anwalt einen Vertrag geschlossen? Was steht denn in diesem dazu? Schon mal nachgelesen?
Nicht wirklich. Es wurde noch nie bei meinem Anwalt ein Vertrag geschlossen. - Das es das überhaupt gibt ist mir absolut neu.

...aber schon mal DANKE für die Antwort - das bringt schon ein bischen Licht ins Dunkel!
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Teekaennchen hat folgendes geschrieben::
Wenn aber doch die Vers. die Kosten meines Anwalts übernimmt, sind doch Ansprüche an mich gar nicht gegeben.

Doch natürlich. Schließlich haben Sie den Anwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragt, also ist es zu einem (wenn anscheinend auch nur mündlich geschlossenen) Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt gekommen.
Somit bestehen die Honorarforderungen des Anwalts gegen Sie. Sie ihrerseits haben dann Anspruch darauf, daß Ihnen diese entstandenen Kosten von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Verschoben vom Verkehrsrecht ins Anwaltsrecht.
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