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als neues Mitglied in diesem Forum habe ich gleich eine Frage:
Wie verbindlich ist eine mündliche telefonische Anfrage? Habe über eine Tiersitter Agentur ein Gastfamilie für meinen Hund vermittelt bekommen. Auf tel. Anfrage von der Agentur hat meine Frau den Termin zugesagt. Ich bin jedoch mit der Gastfamilie nicht einverstanden und habe daraufhin der Tiersitter Agentur abgesagt.
Nun besteht die Agentur auf die Überweisung der Vermittlungsgebührt (50 % des Gesamtbetrages), da eine tel. Zusage stattgefunden hat und diese verbindlich wäre. Sie bezieht sich dabei auch auf die von mir unterschriebene AGB's.
Dies ist jedoch genau der Punkt ... die AGB's wurden von mir und nicht meiner Frau unterschrieben ... und ich habe weder schriftlich noch mündlich zugesagt.
Wie ist hier die Rechtslage - wann genau wird eine Betreuungsvereinbarung rechtskräftig?
Ich würde mal sagen, hier könnte es sich um das Problem Vertragsschluss (auch mündliche Verträge sind Verträge) bzw. Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht handeln. Das wären dann die Paragrafen 177 bis 179 BGB.
Die sich daran anschließende Rechtsberatung musst Du Dir allerdings selber geben. _________________ Grüße,
Abrazo
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