Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abschreiben
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abschreiben

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
AMD
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.05.08, 10:13    Titel: Abschreiben Antworten mit Zitat

moin

Ich weiss, dass es schon mehrere Theards zu diesem Thema gibt, aber ich habe bislang keins Gefunden das meine Frage allumfassend beantwortet hat.

Mal angenommen Schüler A sitzt neben Schüler B in der Arbeit. Schüler B fragt Schüler A nun mehrmals nach bestimmten Lösungen oder schiebt sogar Zettel mit seiner Frage rüber. Schüler A erwiedert jedoch immer das er ihm nicht beim Betrügen helfen will.(Erst bekommt der Lehrer nichts mit) Nun findet der Klassenlehrer einen dieser Zettel bei Schüler B(klar zu erkennen das es Schüler Bs Handschrift ist/während der Arbgeit). Schüler B gesteht den Betrug und beteuert das Schüler A keine Lösungen gegeben hat und Schüler A nicht abgeschrieben hat. Jedoch gibt der Lehrer beiden eine 6.

Ist dieses gerechtfertigt, wenn Schüler B sogar gesteht?
(Schüler A hat Schüler B aus verständlichen Gründen(Klassengemeinschaft, Freundschaft etc.) natürlich nicht gemeldet,ihm aber auch nicht geholfen)

Wie ist die Rechtslage?

//edit:
Hab gerade gelesen das man das Bundesland abgeben soll: Niedersachsen/Realschule

Danke


MfG
AMD
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nicko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.05.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu braucht man nicht einmal einen §.

Liegt ein Täuschungsversuch vor -> 6.
Liegt kein Täuschungsversuch vor -> die Note, die der Leistung entspricht.

Sofern du nicht versetzungsgefährdet bist, es sich nicht um ein Abschluss- oder Bewerbungszeugnis handelt und du lockere Eltern hast, würde ich trotzdem nichts machen. Es soll Lehrer geben, die manchmal ein etwas unterentwickeltes Gerechtigkeitsverständnis haben, da kann man nichts machen.

Sofern Versetzung oder Bewerbungs- und/oder Abschlusszeugnis davon abhängen -> Lehrer auffordern, die Note zu ändern -> falls ohne Erfolg: Schulleiter auffordern, den Lehrer anzuweisen, die Note zu ändern -> falls ohne Erfolg: beim Verwaltungsgericht auf Feststellung der gewünschten Note klagen.

Alles vorausgesezt, deine Version stimmt, wovon ich mal ausgehe. Man soll den Fall ja so beurteilen, wie man ihn liest.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AMD
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.05.08, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Moin


also vertehe ich das richtig, dass es ungerechtfertig ist Schüler A eine 6 zu geben?

Ob Schüler A nun Schüler B gesagt hat das er ihm hilft oder nicht ist im Endefekt für den Lehrer nicht nachvollziehbar. Da er davon erst nichts mitbekommen hat.(Er hat den Zettel ja erst später während der Arbeit gefunden). Aber bleiben wir bei dem oben genannten ablauf.


Danke

MfG
AMD
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
n3bi3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 30.05.08, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

AMD hat folgendes geschrieben::
[...]
also vertehe ich das richtig, dass es ungerechtfertig ist Schüler A eine 6 zu geben? [...]


Ja.
_________________
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Menschen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AMD
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.05.08, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Moin

ok danke


MfG
AMD
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es die 6 für A gibt, sollte der Schüler A dem Lehrer mal seine Eltern auf den Hals hetzen. Wenn B sogar bestätigt hat, dass A nichts gesagt/geschrieben hat, ist die 6 nicht zu rechtfertigen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.