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Ich weiss, dass es schon mehrere Theards zu diesem Thema gibt, aber ich habe bislang keins Gefunden das meine Frage allumfassend beantwortet hat.
Mal angenommen Schüler A sitzt neben Schüler B in der Arbeit. Schüler B fragt Schüler A nun mehrmals nach bestimmten Lösungen oder schiebt sogar Zettel mit seiner Frage rüber. Schüler A erwiedert jedoch immer das er ihm nicht beim Betrügen helfen will.(Erst bekommt der Lehrer nichts mit) Nun findet der Klassenlehrer einen dieser Zettel bei Schüler B(klar zu erkennen das es Schüler Bs Handschrift ist/während der Arbgeit). Schüler B gesteht den Betrug und beteuert das Schüler A keine Lösungen gegeben hat und Schüler A nicht abgeschrieben hat. Jedoch gibt der Lehrer beiden eine 6.
Ist dieses gerechtfertigt, wenn Schüler B sogar gesteht?
(Schüler A hat Schüler B aus verständlichen Gründen(Klassengemeinschaft, Freundschaft etc.) natürlich nicht gemeldet,ihm aber auch nicht geholfen)
Wie ist die Rechtslage?
//edit:
Hab gerade gelesen das man das Bundesland abgeben soll: Niedersachsen/Realschule
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.05.08, 15:28 Titel:
Dazu braucht man nicht einmal einen §.
Liegt ein Täuschungsversuch vor -> 6.
Liegt kein Täuschungsversuch vor -> die Note, die der Leistung entspricht.
Sofern du nicht versetzungsgefährdet bist, es sich nicht um ein Abschluss- oder Bewerbungszeugnis handelt und du lockere Eltern hast, würde ich trotzdem nichts machen. Es soll Lehrer geben, die manchmal ein etwas unterentwickeltes Gerechtigkeitsverständnis haben, da kann man nichts machen.
Sofern Versetzung oder Bewerbungs- und/oder Abschlusszeugnis davon abhängen -> Lehrer auffordern, die Note zu ändern -> falls ohne Erfolg: Schulleiter auffordern, den Lehrer anzuweisen, die Note zu ändern -> falls ohne Erfolg: beim Verwaltungsgericht auf Feststellung der gewünschten Note klagen.
Alles vorausgesezt, deine Version stimmt, wovon ich mal ausgehe. Man soll den Fall ja so beurteilen, wie man ihn liest.
also vertehe ich das richtig, dass es ungerechtfertig ist Schüler A eine 6 zu geben?
Ob Schüler A nun Schüler B gesagt hat das er ihm hilft oder nicht ist im Endefekt für den Lehrer nicht nachvollziehbar. Da er davon erst nichts mitbekommen hat.(Er hat den Zettel ja erst später während der Arbeit gefunden). Aber bleiben wir bei dem oben genannten ablauf.
Wenn es die 6 für A gibt, sollte der Schüler A dem Lehrer mal seine Eltern auf den Hals hetzen. Wenn B sogar bestätigt hat, dass A nichts gesagt/geschrieben hat, ist die 6 nicht zu rechtfertigen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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