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HausratVers Nachweis des raubes

 
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astojano
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.01.05, 15:01    Titel: HausratVers Nachweis des raubes Antworten mit Zitat

Mal angenommen jmd wurde in Italien ausgeraubt in folgendem Fall:
Jmd schlief nachts und Einbrecher stiegen ins zweite stockwerk ein, kamen zum Schlafenden und sprühten ihm K.O.Spray, um ihn zu betäuben, in die Nase.
Am nächsten Morgen, als dieser jmd entgegen siener tatsächllichen Gewohnheit, erst um 11.00 Uhr mit heftigen Kopfschmerzen aufwachte und sich komplett benommen fühlte, bemerkte er, daß ihm Sachen entwendet worden sind im Wert von ca 2000.- Eur. Daraufhin ging dieser jmd zur Polizei und hat diesen Vorfall geschildert. Was er allerdinngs nicht gemacht hat war der Polizei zu schildern, daß er betäubt worden ist. Er wußte es damals nämlich nicht. Die Polizei nahm sämtliche Daten auf und erstellte einen Bericht.
Wochen später erfuhr jmd aus der Presse, daß eine Bande in dem Urlaubsort unterwegs war und mehrere solcher Raubüberfälle vollzogen hatte, dabei immer Ihre Opfer betäubt und so in Ruhe ausgeraubt werden konnten.
Jmd ging darauf zum Arzt und schilderte ihm den Sachverhalt.
Davor hatte er den Schaden der Hausratversicherung gemeldet, welche heftigst rumgezickt hatte und nach der Drohung sämtliche Vericherungen bei dem Träger wegen Vertrauensverlust zu kündigen doch einwilligte zumindest den Anspruch zu prüfen. Vom Versicherten verlangte die Versicherung ein Attest beizubringen mit der bitte an den Arzt zu schildern was für eine Bahndlung beim Geschädigten durchgeführt wurde.

Daraufhin schrieb der Arzt folgendes Attest:

Eine Behandlung der Symtome die durch eine Begasung entstanden, fand nicht statt, weil das Opfer erst durch einen Zeitungsbericht erkannte, daß ein Begasungsüberfall stattgefunden hat. Die Symtome wie Kopfschmerzen, Benommenheit, stark verlängerter Schlaf deuten klar auf einen Überfall mit einem K.O-Spray hin.
Dr. Med. Schnarchnase :P

Die Versicherung schrieb nun zurück (sinngemäß)an den Versicherten:
Wir überweisen Ihnen 1000.- Eur ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für künftige Fälle. Der Arzt äußert nur eine Vermutung wie sich der Schdensfall zugetragen hat. Sie haben nur dem Arzt die Symtome geschildert, wobei er auf den Einsatz eines K.O-Sprays schließt. Insofern ist ein versicherter Raubschaden nicht nachgewiesen. Dennoch wollen wir Ihren Aufwendungen im Rahmen einer Freiwilligkeitsleistung beafssen (1000.-)
Nachdem der Nachweis im vorliegenden Falle nicht geführt ist, können wir keinen Versicherungsschutz bestätigen. :shock:

Langer Schaverhalt, nun zur Frage:
Kann man weitere 1000.- Eur verlangen?
Wie kann man diese verlangen? (Begründung)
Gibt es evtl. Gerichtsentscheidungen auf die man sich berufen kann?
Ist nicht schon laut Attest und Polizeibericht der Raubschaden ausreichend nachgewiesen?


Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Versicherung ohne "Rechtspflicht" und "Präjudiz" bezahlt, heißt das schon mal dass das ganze sehr wohl strittig ist.

Wäre der Fall klar zugunsten der Versicherung, würde diese gar nichts bezahlen.

Nun, wie solch ein Fall ausgeht, das weiss nur der Richter.

Subjektiv würde ich es aber nicht so ohne weiteres auf sich beruhen lassen.
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

nur weil ohne rechtspflicht und präjudiz gezahlt wurde, heisst überhaupt nichts.
manchen kann man es nicht recht machen. zahlt die versicherung nichts, wird gemeckert, zahlt die versicherung aus kulanz wenigstens einen teil, hat die versicherung was zu verbergen...immer diese stammtischparolen Mit den Augen rollen
_________________
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::

manchen kann man es nicht recht machen. zahlt die versicherung nichts, wird gemeckert, zahlt die versicherung aus kulanz wenigstens einen teil, hat die versicherung was zu verbergen...immer diese stammtischparolen :


Lieber talla,

diese Äusserungen sind nicht nachvollziehbar. Dass Sie meinen Beitrag als "Stammtischparole" reduzieren spricht nicht für Sie!

Kulanz gibt es nicht, auch wenn sie manchmal aus taktischen Gründen praktiziert wird.

Wenn eine Versicherung nichts zahlen muss, zahlt sie nichts! Alles andere wäre ein Geschenk. Und die Versicherungen können die Beiträge der anderen Versicherungsnehmer nicht verschenken.

Also wenn die Versicherung wie im Eingangsthread erwähnt bezahlt, hat das seine Gründe und diese hängen nicht mit Kulanz, Geschenk oder sonst was netten zusammen.

Im übrigen würde ich mir von Ihnen wünschen, dass Sie sachlicher posten. Das war Vertreterjargon, was da rüberkam!

Gruß Helmut
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Helmut,

hast du schon mal eine Schadenabteilung von innen gesehen?
Grundsätzlich hat talla recht. Es gibt Kulanzzahlungen. Hängt z.B. davon ab, ob man einen guten Kunden verärgert oder lieber nicht velieren möchte.
Eine Zahlung ohne Rechtsgrund ist zwar ein "Geschenk", kann aber dennoch einen kaufmännischen Nutzen haben (weiteres Aufrechterhalten oder Ausbau einer bisher angenehmen und rentablen Geschäftsverbindung).
Wie der Fall hier tatsächlich gelagert ist, wissen wir nicht. aber oben steht, der "Jemand" hat angekündigt, sämtliche Versicherungen zu kündigen. Keine Ahnung, wie viele und welche Verträge das sind und wie die Gesamtkundenverbindung bis dahin verlaufen ist, aber sowas kann ein Grund für eine Kulanzzahlung sein.

Zum Sachverhalt: Also ich denke, mit 1.000 EUR Kulanzzahlung ist der Jemand ganz gut weggekommen. Immerhin hat er die Beweislast dafür, dass tatsächlich ein versicherter Schaden (hier der Raub) vorgelegen hat. Und dieser Beweis ist hier nicht ganz einfach zu erbringen (ärztliche Stellungnahme gibt nicht viel her, der Polizei wurde nichts gemeldet...)

Natürlich kann der Jemand versuchen, weitere 1.000 EUR zu verlangen, wenn er viel Zeit, gute Nerven, ein dickes Fell und einen guten Rechtsanwalt hat. Aber ich vermute, die Chancen stehen eher schlecht. Dazu kommen seine Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten, und ob eine evtl. bestehende Rechtsschutzversicherung das übernehmen würde ? (möglicherweise Ablehnung wegen mangelder Erfolgsaussichten ?)

Grüße, Mogli
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Helmut
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

ich habe nicht nur eine Schadensabteilung von innen gesehen, sondern ich habe da noch einen Arbeitsplatz bis vor ein paar Monaten gehabt! Jetzt bin ich nur erkrankt!

Zum zweiten ist eine Kulanzzahlung ohne Rechtsgrund - wie Dein Beispiel - an einen guten Kunden kein Geschenk, sondern eine kaufmännische Entscheidung um den Kunden bei Laune zu halten. Aber auch in solch einem Fall lässt sich nachfragen was mit Vollregulierung ist!

Gruß Helmut
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

na, dann sitzen wir ja alle in einem boot.

ich sitz hier auch in ner (sach-)schadensabteilung, und kulanzleistungen zahle ich hier bald täglich aus...und das ohne das "wir" was zu verbergen haben, oder das wir damit versuchen nen kunden "billig abzuspeisen".

mag sein, dass das bei anderen gesellschaften anders ist, und es dort keine kulanz gibt, aber hier, und auch bei meinem vorherigen arbeitgeber sind und waren "entgegenkommende" zahlungen tägliches geschäft.

wie mögli sagt: das hängt in erster linie von der kundenverbindung ab.

und, ob man das kind nun kulanz, geschenk oder entgegenkommen nennt, spielt m.e. ne untergeordnete rolle...
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Zuletzt bearbeitet von talla am 02.02.05, 11:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Helmut hat folgendes geschrieben::
Hallo Mogli,

ich habe nicht nur eine Schadensabteilung von innen gesehen, sondern ich habe da noch einen Arbeitsplatz bis vor ein paar Monaten gehabt! Jetzt bin ich nur erkrankt!

Zum zweiten ist eine Kulanzzahlung ohne Rechtsgrund - wie Dein Beispiel - an einen guten Kunden kein Geschenk, sondern eine kaufmännische Entscheidung um den Kunden bei Laune zu halten. Aber auch in solch einem Fall lässt sich nachfragen was mit Vollregulierung ist!

Gruß Helmut


und nachdem wundert mich die aussage vom 01.02.05, 07:59h und teilweise vom 01.02.05, 12:59h doch schon sehr...
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Lara II
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Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 327

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der Polizei wurde nichts gemeldet...

???
Der TE hat in seinem Eröffnungsposting angegeben, daß er den Überfall der Polizeii gemeldet hat.

Was ich nicht verstehe: Warum stellt sich die Versicherung quer und macht eine Schadensregulierung offenbar von diesem KO-Spray abhängig? Wenn in mein Ferienappartment z.B. während meiner Abwesenheit eingebrochen wird (kommt ja letztlich auf dasselbe hinaus), mir dabei Gegenstände entwendet werden, ich dies bei der Polizei zur Anzeige bringe, dann sollte das doch ausreichen. Oder sehe ich das falsch? Einen Einbruch oder Diebstahl kann man doch in aller Regel niemals beweisen. Nach Beschreibung des TE würde das ja bedeuten, daß mir in solchen Fällen niemals etwas erstattet wird, solange ich nicht mit halb eingeschlagenem Schädel bei der Polizei vorstellig werde.
Frage
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Lara

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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lara,

der Versicherungsnehmer muss den Eintritt des Versicherungsfalles beweisen.

Wenn irgendwo eingebrochen wird, sind normalerweise Aufbruchspuren vorhanden. Wenn keine da sind und der VN trotzdem behauptet, es hätte ein Einbruch stattgefunden, hat er ein Problem. (man kann durch aufwendige Gutachten z.B Manipulationen am Schließzylinder nachweisen - aber das ist ein anderes Thema).

Aber im hier beschriebenen Fall ist es ähnlich: der VN muss nachweisen, dass der Überfall mit KO-Gas so stattgefonden hat wie er es behauptet - oder dass eine andere versicherte Schadenursache vorliegt. Was auch immer, er hat die Beweislast, und ohne Vorliegen von Spuren hat er da ganz schlechte Karten.

Deswegen denke ich, mit den 1000 EUR Kulanzzahlung ist er gut weggekommen.

Grüße, Mogli
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Lara II
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Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 327

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Solches V orgehen von Versicherungen finde ich aber ziemlich unfair.

Angenommen, es klingelt an meiner Haustür, ich öffne, weil ich den Postboten erwarte, statt dessen steht ein Gauner vor der Tür, der mir eine Portion KO-Spray verpaßt und anschließend in aller Ruhe die Wohnung um meine Wertsachen erleichtert. Da die Wohnung in diesem Beispiel nicht einmal aufgebrochen wurde, kann ich also keinen Überfall/Raub beweisen. Und die Versicherung hat tatsächlich das Recht, dann einfach nur mitleidig mit den Schultern zu zucken?
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Gruß
Lara

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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lara,

bei Versicherungen geht es (leider) nicht um Fairness, sondern um beweisbare Ansprüche.

Aber das von dir jetzt geschilderte Beispiel liegt anders.

Erstens könntest du hier den Angriff mit KO-Spray oder Reizgas einfach durch ärztliches Attest beweisen, was in dem ganz am Anfang beschriebenen Beispiel nicht der Fall war, zweitens würdest du bei der Polizei Strafantrag gegen Unbekannt stellen und den Täter zumindest vage beschreiben können. Auch das war im obigen Beispiel nicht der Fall.
Dort war die Ausgangslage so: Die Sachen sind weg, der VN ist mit Kopfschmerzen aufgewacht. Wochen später kam er dann darauf, es könnte ja ein Angriff mit KO-Spray gewesen sein. Ich bleib dabei, das ist eine sehr dürftige Beweislage.

Grüße, Mogli
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin auch der Meinung, dass der "Überfallene" mit 1.000€ ganz gut dabei weg gekommen ist. Auch wenn der Schaden komplett sehr viel höher war, ist eine Kulanzzahlung in der Höhe doch ziemlich großzügig. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Kunde sofort mit Kündigung gedroht hat. Ich würde so einem Kunden aus Prinzip keine Kulanzentschädigung leisten.
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