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Geschenke, die nicht geschenkt werden

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 00:59    Titel: Geschenke, die nicht geschenkt werden Antworten mit Zitat

Guten Tag. Ein Zeitschriftenverlag wirbt für ein Zeitschriftenabo. Dabei bietet er zwei "Geschenke" zur Auswahl an. Allerdings muss man dafür den Abo-Vertrag unterschreiben und damit etwas zahlen.
Ist es zulässig, mit "Geschenken" zu werben, wenn die Verbraucher eine Gegenleistung erbringen müssen, um ein "Geschenk" zu erhalten?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schenker kann sich ja aussuchen wen er beschenkt.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 12:39    Titel: Re: Geschenke, die nicht geschenkt werden Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Ist es zulässig, mit "Geschenken" zu werben, wenn die Verbraucher eine Gegenleistung erbringen müssen, um ein "Geschenk" zu erhalten?


Ja. UWG verbietet nur die Veranstaltung von *Gewinnspielen* mit Bestellzwang (bis auf Ausnahmen).
Welche Bedingungen ein gewerblich Handelnder an Prämien stellt, ist im wesentlichen seine Sache. Und ob er eine Prämie "Geschenk" nennt, auch.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Nur die Antwort von Richard Gecko gefällt mir weniger, weil das rechtlich gesehen keine Schenkung ist, sondern eher eine Auslobung (§ 657 BGB).
_________________
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