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Verfasst am: 05.06.08, 00:59 Titel: Geschenke, die nicht geschenkt werden
Guten Tag. Ein Zeitschriftenverlag wirbt für ein Zeitschriftenabo. Dabei bietet er zwei "Geschenke" zur Auswahl an. Allerdings muss man dafür den Abo-Vertrag unterschreiben und damit etwas zahlen.
Ist es zulässig, mit "Geschenken" zu werben, wenn die Verbraucher eine Gegenleistung erbringen müssen, um ein "Geschenk" zu erhalten? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 05.06.08, 12:39 Titel: Re: Geschenke, die nicht geschenkt werden
I-user hat folgendes geschrieben::
Ist es zulässig, mit "Geschenken" zu werben, wenn die Verbraucher eine Gegenleistung erbringen müssen, um ein "Geschenk" zu erhalten?
Ja. UWG verbietet nur die Veranstaltung von *Gewinnspielen* mit Bestellzwang (bis auf Ausnahmen).
Welche Bedingungen ein gewerblich Handelnder an Prämien stellt, ist im wesentlichen seine Sache. Und ob er eine Prämie "Geschenk" nennt, auch. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Danke. Nur die Antwort von Richard Gecko gefällt mir weniger, weil das rechtlich gesehen keine Schenkung ist, sondern eher eine Auslobung (§ 657 BGB). _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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