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Datenschutzmissbrauch und Mobbing durch Vorgesetzten???
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ziegenhirte
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2008
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 08:58    Titel: Datenschutzmissbrauch und Mobbing durch Vorgesetzten??? Antworten mit Zitat

Hallo und guten Morgen,

mir ist folgendes widerfahren, was mich bewegt und etwas verzweifeln lässt:

Ich habe mir, während meiner Arbeitszeit, für das Frühstück ein paar Brötchen gekauft.
Dabei habe ich es vergessen, die Stempelkarte zu nutzen.
Ich wurde beim Brötchen kaufen gesehen, was zum Anlass genommen wurde, mich in der Verwaltungsabteilung zu melden.
Diese Stelle hatte wiederum nichts anderes zu tun, als die Daten aufzubereiten, aus denen ersichtlich war, das ich mehrfach in der Mittagszeit die Stempelkarte nicht genutzt habe.
Da ich aber meine Mittagspause oftmals am Schreibtisch absolviere, habe ich diesbezüglich auch keine Probleme mit dieser Tatsache gehabt und dieses auch zum Ausdruck gebracht.
Was das Brötchen holen anbelangt, so weiss ich von einer Vielzahl von Kollegen, das diese solches auch praktizieren, ohne jedoch angeschwärzt zu werden.
Meine Fragen:
Wird hier Mobbing durch die Vorgesetzten mir gegenüber betrieben?
Ist die einmalige Verfehlung meinerseits die Berechtigung, für einen längerfristigen Zeitraum die Daten aufzubereiten, um ggf. weitere Verfehlungen hervorzuheben?
Muss da nicht der Personalrat hinzugezogen werden oder kann die Verwaltung
solches jederzeit praktizieren.
Bevor ich den Landesdatenschutzbeauftragten anschreibe, würde ich hier, an dieser Stelle, erst einmal Meinungen und Wissen einholen.
Herlichen Dank
Ziegenhirte!
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Nicole#
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 09:24    Titel: Re: Datenschutzmissbrauch und Mobbing durch Vorgesetzten??? Antworten mit Zitat

ziegenhirte hat folgendes geschrieben::

Dabei habe ich es vergessen, die Stempelkarte zu nutzen.
…aus denen ersichtlich war, das ich mehrfach in der Mittagszeit die Stempelkarte nicht genutzt habe.

!


..vergessen, das kann schon mal vorkommen Winken
Aber Du hast ja nachweislich schon mehrmals die Stempelkarte nicht "genutzt" Lachen

Du kannst Dicht nicht darauf berufen, dass andere das evtl. auch praktizieren!
Manche Mitarbeiter dürfen sich eben etwas mehr erlauben..
..und bei den anderen achtet man sehr genau auf die Einhaltung der Vorschriften.
Dazu dürftest ja Du gehören...?
Gerade dann sollte man sich nichts zu Schulden kommen lassen..

Mobbing?
Sehe ich nicht so..
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr!
Bei Risiken und Nebenwirkungen schlafen Sie mit Ihrem. ..... Smilie)
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ziegenhirte
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2008
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann und ist keine Vorschrift sich zur Mittagszeit auszustempeln und wieder anzumelden, wenn man die Pause am Arbeitsplatz verbringt.
Insofern ist die "einmalige Entgleisung" keine Rechtfertigung für die, meiner Meinung nach, Datenaufbereitung von Wochen, um Fehler zu suchen.
Mit welchem Recht und nach welcher Vorschrift kann solches, ohne Rücksprache vorgenommen werden?
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

so wie ich deine bisherigen themen verstanden habe, will man dich auf biegen und brechen loswerden und sucht wohl jetzt in den krümeln oder sehe ich dies falsch?
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ziegenhirte
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2008
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das siehst Du vollkommen richtig! Kann ich andererseits denn dieses doch als
Mobbing ansehen?
Also erst das nachweisliche, einmalige Verfehlen der Stempelkarte, wurde mir als Pflichtverletzung entgegen gehalten.
Was jedoch bei einer Vielzahl derer, die das auch praktizieren, nicht aufgegriffen wurde.
Dann kam die Aufforderung zum Amtsarzt zu gehen, was auch nicht bei jedermann so
kurzfristig praktiziert wird.
Hier war eine Pflichtverletzung auch nicht gegeben.
Dann habe ich den Urlaubsantrag gestellt, weil ich ja nicht wusste, ob die Arbeitsfähigkeit durch den Amtsarzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes aufheben würde.
Und um mir den Urlaub zu verwehren wurde mir entgegen gehalten, das der Arbeitsanfall
solches nicht zulassen würde.
Was aber auch wiederum den Tatsachen nicht entspricht!
Ich glaube allmählich, das ich zum Psychologen muss, denn hier wird doch wohl, mit allen Mitteln, versucht mich in den Ruhestand zu bringen!
Nur gelungen ist es ihnen noch nicht!
Und wie komme ich aus dem ganzen "Schlamassel" heraus?
Sollte ich mich mal an den Petitionsausschuss des Landes wenden???
Dazu hätte ich nämlich grosse Lust!
Herzlichst
Ziegenhirte Traurig
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

da gibt es als möglichkeit nicht nur psychologen sondern auch ärzte für psychotherapeutische medizin etc. Sie hatten doch mal was geschrieben von der Ärzteliste im Focus, da sind bestimmt einige aufgeführt. trotz allem wünsche ich ihnen einen schönen sonntag.
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Rudolf_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo "ziegenhirte",
mir scheint Du hast ein dickeres Problem!

Zuerst solltest Du Deine "Verfehlungen" gänzlich auf den Tisch legen, damit man sich ein Bild machen kann, denn einer "einmaligen" Verfehlung wegen einer vergessenen Stempelung folgt kein derartiger Aufwand!

Da Du so langsam aber auch mit anderen Sachlagen "um die Ecke" kommst, liegt die Vermutung nahe, dass man Dich tatsächlich gezielt auf dem Kieker hat!

Das Stempeln ist Teil Deiner dienstlichen Obliegenheiten, egal, wie Du es auch immer wenden möchtest, und wenn Du mittags oder sonstwann das Gebäude verläßt, ist dieses per Stempelkarte nachzuweisen, EGAL, wie oft Du sonst an Deinem Schreibtisch die Mittagspause verbringst! Ist die einmalige Verfehlung wirklich nur eine einmalige, so wird es von AG-Seite her bei einer Ermahnung bleiben und Du kannst sicher sein, dass es dabei bleiben wird!
Da Du mittlerweile aber völlig aus dem Zusammenhang heraus nun plötzlich einen, wie auch immer gearteten Urlaubsantrag in Verbindung mit einer Aufforderung einen Amtsarzt aufzusuchen hervorkramst, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du uns hier nur einen Teil der ganzen Geschichte erzählst und einen Großteil verschweigst!

Ohne Kenntnis der relevanten Vorgeschichte, kann und wird Dir hier aber bestimmt niemand helfen! Außerdem solltest Du Dich in diesem Zusammenhang an die grundsätzlichen Regeln im Forum halten!

Gruß
Rudolf
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Rudolf_1 hat folgendes geschrieben::
Hallo "ziegenhirte",
mir scheint Du hast ein dickeres Problem!

Zuerst solltest Du Deine "Verfehlungen" gänzlich auf den Tisch legen, damit man sich ein Bild machen kann, denn einer "einmaligen" Verfehlung wegen einer vergessenen Stempelung folgt kein derartiger Aufwand!

Da Du so langsam aber auch mit anderen Sachlagen "um die Ecke" kommst, liegt die Vermutung nahe, dass man Dich tatsächlich gezielt auf dem Kieker hat!

Das Stempeln ist Teil Deiner dienstlichen Obliegenheiten, egal, wie Du es auch immer wenden möchtest, und wenn Du mittags oder sonstwann das Gebäude verläßt, ist dieses per Stempelkarte nachzuweisen, EGAL, wie oft Du sonst an Deinem Schreibtisch die Mittagspause verbringst! Ist die einmalige Verfehlung wirklich nur eine einmalige, so wird es von AG-Seite her bei einer Ermahnung bleiben und Du kannst sicher sein, dass es dabei bleiben wird!
Da Du mittlerweile aber völlig aus dem Zusammenhang heraus nun plötzlich einen, wie auch immer gearteten Urlaubsantrag in Verbindung mit einer Aufforderung einen Amtsarzt aufzusuchen hervorkramst, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du uns hier nur einen Teil der ganzen Geschichte erzählst und einen Großteil verschweigst!

Ohne Kenntnis der relevanten Vorgeschichte, kann und wird Dir hier aber bestimmt niemand helfen! Außerdem solltest Du Dich in diesem Zusammenhang an die grundsätzlichen Regeln im Forum halten!

Gruß
Rudolf
das Nachreichen der alten Themen war nur, weil ich darauf hinwies: "so wie ich deine bisherigen themen verstanden habe, will man dich auf biegen und brechen loswerden und sucht wohl jetzt in den krümeln oder sehe ich dies falsch?" wenn du dir die nachstehenden themen ansiehst, weißt du, was ich meine:

http://www.forumdeutschesrecht.de/phpbb/viewtopic.php?t=155390
http://www.forumdeutschesrecht.de/phpbb/viewtopic.php?t=154634
http://www.forumdeutschesrecht.de/phpbb/viewtopic.php?t=155879
http://www.forumdeutschesrecht.de/phpbb/viewtopic.php?t=155987
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ziegenhirte
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2008
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich fange jetzt noch einmal ganz von vorne an, damit alle wissen, wie der ganze Ablauf zum heutigen Problem geführt hat:
Zunächst einmal habe ich im Jahre 2007, auf Grund meiner stets wachsenden Nasenpolypen, mehrfach Probleme mit den Bronchien bekommen, die eine insgesamt 6-7wöchige Auszeit bedeuteten.
Die Wiederherstellung der Gesundheit durch Nasen-OP war, auf Grund einer familiären Problematik -Familienmitglied hat durch eine solche OP ein Augenlicht verloren und steht schon wiederzur OP an- verdrängt worden.
Es wurde dann aber unumgänglich, weil die stets wachsenden Polypen schon aus der Nase heraustraten, so dass durch Kortisonspray auch keine "normale" Atmung mehr möglich war.
Vor diesem Hintergrund habe ich also erst einmals "Schiss" bekommen und mehr schlecht als recht meine Arbeit verrichtet.
So kam es dann auch dazu, das ich, kurz vor der OP die Stechuhr ignorierte und dabei gesehen wurde von jemandem, der mich dann "angeschwärzt" hat.
Dieses wurde dann zum Anlass genommen und an Hand von Computeraufzeichnungen recherchiert, wie oft ich vielleicht am mittag die Stempelkarte nicht genutzt habe.
Da ich ja, wie schon erwähnt, mehrfach im Büro meine Mittagszeit verbrachte, war ich auch nicht gezwungen die Stempelkarte zu nutzen.
Denn dieses ist nur dann vorzunehmen, wenn die ausserhalb liegende Kantine besucht wird, oder aber wenn anderweitige Dinge ausserhalb der Diensträume erledigt werden.
Das Verlassen des Dienstgebäudes zum Brötchen holen wurde mir dann vorgehalten. Das am Mittag die Stempelkarte mehrfach nicht genutzt wurde sah man als weitere Verfehlung an, obwohl ich mir dazu keine Schuld bewusst war, denn ich habe stets nur dann-wie vorgeschrieben- die Stempelkarte benutzt, wenn ich das Dienstgebäude mittags verlassen habe.
Also fühlte ich mich ungerecht behandelt und sah mich daher veranlasst den Hausarzt aufzusuchen und, eine Woche vor der OP, mit Angst zu begründen, das ich mich momentan zu Hauses besser aufgehoben fühlte.
Der Hausarzt stellte eine AU für die Woche vor der OP aus, verordnete Lexotanil und
entliess mich nach Hause.
So kam es dann zur Nasen-OP, die eine schwerwiegende Sache war und mich tatsächlich für 3 Monate "ausser Gefecht" setzte.
In dieser Zeit erhielt ich den Besuch von einem Vorgesetzten und einem Personalratsmitglied, die ohne Ankündigung mich zu Hause besuchten, was schon meine Frau in Harnisch brachte, weil sie solches als Kontrolle ansah.
Ich kam aber gerade vom Orthopäden, der mich wg. eines HWS-Syndroms behandelte und mich krank schreiben wollte, was ich aber - auf Grund der vorliegenden AU durch die Hausärztin als nicht gegeben ansah.
Die Kollegen gingen davon aus, das ich in den weiteren 14 Tagen dann wieder hergestellt würde, was sie auch zum Ausdruck brachten.
Bei mir kam aber noch das übrige Krankheitsbild, nämlich die Schulterproblematik hinzu, die ich -zunächst einmal von der Hausärztin- mit allen möglichen Dingen versuchte aus der Welt zu schaffen.
Das ich noch weiter krank geschrieben war, brachte die Verwaltung wohl auf die Palme, denn sie schrieb den Amtsarzt an und bat um die Feststellung ob ich weiterhin
dienstunfähig bleiben würde, oder ob ich wieder dienstfähig in absehbarer Zeit werde.
In dieser Zeit habe ich jedoch, da mir die Behandlungen beim Hausarzt nichts brachten,
einen Facharzt konsultieren wollen, der jedoch auf Grund der Ferien in NRW zu diesem
Zeitpunkt noch in Urlaub war.
So machte ich aber dennoch einen Termin aus, um aufzuzeigen, das ich ja gewillt war, wieder zur Arbeit zurück zu kehren.
Vor dem Besuch beim Facharzt kam dann aber der Amtsarzt zum Zuge.
Er konnte aber wohl im ersten Moment eine dauerhafte Dienstunfähigkeit nicht erkennen, lies das jedoch offen bis ihm die Diagnose des Facharztes vorlag.
Dieser nun nahm bei mir eine Ultraschalluntersuchung der Schulter vor, kam damit jedoch nicht zu einem brauchbaren Ergebnis und schickte mich dann noch "in die Röhre".
Auf Grund dieser Aufnahmen war meine Krankheit erkennbar. Sie liesse sich -wahrscheinlich- beseitigen, wenn ich dieses operieren lassen würde.
Da ich dieses für den Moment verneinte, empfahl er meiner Ärztin, in einem an diese gerichteten Schreiben, Tabletten und Krankengymnastik, schrieb ihr aber auch noch dazu, das durch die gegebenen Schmerzen eventuelle Arbeitsausfälle kurzfristig sich nicht vermeiden lassen würden.
Was er nun dem Amtsarzt mitgeteilt hat, entzieht sich meiner Kenntnis, da mir eine Kopie vom Amtsarzt nicht vorliegt.
Der Amtsarzt erklärte mir telefonisch gegenüber, das er nunmehr meine Dienstfähigkeit wieder befürworten würde, mich aber für weitere 3 Tage zu Hause belassen wollte.
Sodann würde ich ja wohl von meiner Dienststelle die Benachrichtigung zur Arbeitsaufnahme erhalten.
Da diese Benachrichtigung jedoch nicht kam fühlte ich mich verunsichert.
Einerseits hatte der Hausarzt mich bis Ende August krank geschrieben, andererseit hat der Amtsarzt die Dienstfähigkeit befürwortet.
War ich gleichzeitig auch wieder damit arbeitsfähig?
Ich wusste nicht weiter und meinte daher die Verwaltung anschreiben zu müssen.
In dem Schreiben bat ich darum, aus Nichtwissen heraus sollte man mir bis zum Ende des Monats noch Urlaub gewähren, um der Problematik aus dem Wege zu gehen.
Die Verwaltung hat jedoch, nach Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens, nichts Besseres zu tun gehabt, als mir mitzuteilen, das auf Grund des Arbeitsanfalls eine
längerfristige Urlaubsbewilligung nicht möglich sei.
Dies habe ich, nachdem ich dann keine weiteren Schwierigkeiten bekommen wollte, zum Anlass genommen und bin sofort wieder zur Arbeit gegangen.
Dort stellte ich dann aber auch fest, das hier gar nicht der Arbeitsanfall vorhanden war, wie er geschildert wurde.
Das hat mich schon wieder frustriert, ich bin aber dennoch weiter arbeiten gegangen.
Nun hänge ich mit meinen Schmerzen hier herum und traue mich nicht die Empfehlung des Facharztes meiner Hausärztin gegenüber nachzugehen und wieder zu Hause zu bleiben.
Was soll ich nur machen?
Im übrigen habe ich noch einen dermassen starken Rochus auf die verantwortlichen Herren, die "Dreck am Stecken" haben, von dem ich weiss, das ich mich nur schwer zurück halten kann um nicht den DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN sowie den PETITIONSAUSSCHUSS aufzurufen, denn
„nice guys finished last“, also man muss ein Sch…. sein, um Erfolg zu haben!
Und was empfehlt ihr mir nun?
Herzlichst
Ziegenhirte
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Niemand2000
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
ziegenhirte hat folgendes geschrieben::
Ich kam aber gerade vom Orthopäden, der mich wg. eines HWS-Syndroms behandelte und mich krank schreiben wollte, was ich aber - auf Grund der vorliegenden AU durch die Hausärztin als nicht gegeben ansah.
ziegenhirte hat folgendes geschrieben::
Durch unterschiedliche Krankheiten, wie OP mit anschliessender Heilung, bin ich seit März diesen Jahres krank geschrieben.
Bevor ich einen Facharzt für meine seit zwei Monaten währende Krankheit aufsuchen kann, hat mich mein Arbeitgeber zum Amtsarzt geschickt.
Da diese Krankheit die da zwei Monate bereits währt und vom Hausarzt, trotz verschiedener medizinischer Massnahmen, nicht beseitigt werden konnte, habe ich mich nunmehr zu diesem Schritt -Facharzt- entschlossen.
Kann der Hausarzt mir schon dadurch Schwierigkeiten, wie Pensionierung oder Beurlaubung, bereiten?
Ich habe doch stets den Willen des Gesundwerdens gehabt und kann nicht für verschiedene Krankheitsverläufe, wobei der erste Verlauf nach 12 Wochen ausgestanden war.
Muss ich darunter leiden?
Ich bin etwas verzweifelt darüber, da meine Bemühungen stets da waren und jetzt kommt plötzlich der Amtsarzt auf mich zu.
Weiss jemand mehr? Kann mir jemand Gutes melden?
Vielen Dank im voraus für Eure informativen Antworten!
schon komisch mal schreiben Sie, Sie konnten nicht rechtzeitig zum Facharzt, dann wieder waren Sie. Was stimmt denn jetzt? Sind sie mit nong identisch?
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ziegenhirte
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Anmeldungsdatum: 03.08.2008
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 06:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und guten Morgen,

ich bin und bleibe "Ziegenhirte".
Und was den Facharzt anbelangt:
Der erste Orthopäde befasste sich mit dem HWS-Syndrom und konnte mir im Schulterbereich nicht weiterhelfen, daher habe ich
die Besuch dort kurzfristig eingestellt. Danach versuchte ich mit Hilfe meines Hausarztes die Wiederherstellung meiner Schulter-
problematik herbeizuführen. Als das jedoch nichts brachte, bat ich den Hausarzt um die Anschrift eines Facharztes, der mir weiter
helfen könnte. So bin ich dann bei dem Orthopäden gelandet, der mich wieder gesund geschrieben hat.
Alles klar? Oder noch weitere Zweifel? Dann helfe ich gerne!
Herzlichst
Ziegenhirte
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

ziegenhirte hat folgendes geschrieben::
Da es sich bei diesem Facharzt um einen der 4 namhaftesten Orthopäden Deutschlands handelt ( zumindest lt. Focus-Ärztebericht), fühle ich mich dort am besten aufgehoben und gehe auch von einer Heilung, gleich welcher Art, aus.
ja was denn nun, haben Sie den Facharzt vom Hausarzt oder vom Focus?
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

ziegenhirte hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

tja, jetzt hat der Amtsarzt, nach Vorliegen des vom Professor erstellten Gutachtens,
mir die Arbeitsfähigkeit attestiert und schickt mich sofort wieder arbeiten.
Der Professor hat mit zwar bescheinigt, das die Krankheitsgeschichte mit der Schulter nur durch eine OP zu bereinigen ist.
Wann ich diese vornehme bleibt mir aber überlassen.
So muss ich, obwohl die Hausärztin mich bis zum 31.8. krank geschrieben hat,
sofort wieder zur Arbeit gehen??????????
Ist das rechtens????
Das bedeutet doch das ich bei einem neuen Krankheitsbild, was länger währt immer vom
Wohlwollen des Amtsarztes abhängig bin und durch den Hausarzt niemals in den vorzeitigen Ruhestand gelangen werde????
Herzlichen Dank für Eure Antworten

Ziegenhirte
wieviele unterschiedliche Versionen haben Sie eigentlich im Umlauf, mal schreibt Sie der Orthopäde wieder gesund, dann wieder der Amtsarzt. Ich denke Sie sind mit nong identisch. Vielleicht sollten Sie den Sachverhalt noch einmal in aller Ruhe schildern und nicht wieder unzählige Themen dazu eröffnen, da passiert es nämlich leicht, dass man durcheinander kommt.
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ziegenhirte
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Anmeldungsdatum: 03.08.2008
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
ziegenhirte hat folgendes geschrieben::
Da es sich bei diesem Facharzt um einen der 4 namhaftesten Orthopäden Deutschlands handelt ( zumindest lt. Focus-Ärztebericht), fühle ich mich dort am besten aufgehoben und gehe auch von einer Heilung, gleich welcher Art, aus.
ja was denn nun, haben Sie den Facharzt vom Hausarzt oder vom Focus?


Den Facharzt habe ich vom Hausarzt empfohlen bekommen, unter Hinweis auf die Focus Liste!
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ziegenhirte
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Anmeldungsdatum: 03.08.2008
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
ziegenhirte hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

tja, jetzt hat der Amtsarzt, nach Vorliegen des vom Professor erstellten Gutachtens,
mir die Arbeitsfähigkeit attestiert und schickt mich sofort wieder arbeiten.
Der Professor hat mit zwar bescheinigt, das die Krankheitsgeschichte mit der Schulter nur durch eine OP zu bereinigen ist.
Wann ich diese vornehme bleibt mir aber überlassen.
So muss ich, obwohl die Hausärztin mich bis zum 31.8. krank geschrieben hat,
sofort wieder zur Arbeit gehen??????????
Ist das rechtens????
Das bedeutet doch das ich bei einem neuen Krankheitsbild, was länger währt immer vom
Wohlwollen des Amtsarztes abhängig bin und durch den Hausarzt niemals in den vorzeitigen Ruhestand gelangen werde????
Herzlichen Dank für Eure Antworten

Ziegenhirte
wieviele unterschiedliche Versionen haben Sie eigentlich im Umlauf, mal schreibt Sie der Orthopäde wieder gesund, dann wieder der Amtsarzt. Ich denke Sie sind mit nong identisch. Vielleicht sollten Sie den Sachverhalt noch einmal in aller Ruhe schildern und nicht wieder unzählige Themen dazu eröffnen, da passiert es nämlich leicht, dass man durcheinander kommt.


Na ja, wenn Sie nicht mehr weiterhelfen können, so schreiben Sie das doch gleich!
Vielleicht kommen Sie besser damit klar, wenn ich Ihnen schreibe, das auf Grund des Gutachtens, was der Orthopäde dem Amtsarzt hat zukommen lassen, dieser-nämlich der Amtsarzt- mich gesund geschrieben hat!
Alles klar?
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