Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Reinigung verbummelt Hemd
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Reinigung verbummelt Hemd

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Lakritzschnecke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 12:40    Titel: Reinigung verbummelt Hemd Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

meine Frage ist folgende:

Eine Reinigung hat sechs Hemden erhalten, aber nur fünf tauchen nach der Reinigung wieder auf. Das sechste ist nicht wiederzufinden.

Ist die Rechtslage tatsächlich so, dass dem Kunden lediglich die Reinigungskosten erstattet werden müssen, nicht die Kosten für das Hemd?

Für eine Antwort bereits jetzt recht herzlichen Dank!

Lakritzschnecke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:19    Titel: Re: Reinigung verbummelt Hemd Antworten mit Zitat

Lakritzschnecke hat folgendes geschrieben::
Ist die Rechtslage tatsächlich so,
Wie kommen Sie darauf?
Ich habe so ein unbestimmtes Gefühl im Magen, dass die Reinigung schon alles zurückgeben muss was sie im Zuge des Reinigungsvorganges erhält und verwahrt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hafish hat folgendes geschrieben::
..dass die Reinigung schon alles zurückgeben muss

Nur wenn das Hemd nicht mehr auffindbar ist, ist's schlecht mit der Rückgabe Winken
Und dann wird wohl der Zeitwert zu ersetzen sein.
Wenn man nachweisen kann, dass das Hemd zwei Wochen alt war und 198 Euro gekostet hat, dann dürfte es sich lohnen;
war das Hemd fünf Jahre alt und hat mal 9,95 gekostet - naja Mit den Augen rollen
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Aus eigener Erfahrung: Die Reinigung ersetzt das neue Hemd - jedenfalls wenn es nicht so eine 1,50 Euro Reinigung ist. Zweimal habe ich in den letzten 8 Jahren ebendiesen Fall gehabt (beides mal relativ neue Markenhemden um 50-60 Euro) und in beiden Fällen wurde mir der Neupreis ersetzt. Diesen musste ich auch nicht für das alte Hemd nachweisen, es wurde der Beleg für das ersatzweise neu gekaufte Hemd akzeptiert.

Ich weiß - verpflichtet ist die Reinigung wahrscheinlich nicht dazu - hängt halt auch von deren eigener Versicherung ab. Bessere Unternehmen sind auch besser versichert und somit kulanter....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
meine Mutter arbeitet in der Reinigung und hatte neulich so einen Fall.
Das Hemd wurde durch die Versicherung ersetzt, in dem Fall ging es um ein 100€ Hemd.

Gruß Y
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Ich weiß - verpflichtet ist die Reinigung wahrscheinlich nicht dazu - hängt halt auch von deren eigener Versicherung ab. Bessere Unternehmen sind auch besser versichert und somit kulanter....
Soll das bedeuten, dass die Versicherung der Reinigung das Geld erstattet, welches die Reinigung aufgrund der Kulanz gezahlt hat?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Richard v. L.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Soll das bedeuten, dass die Versicherung der Reinigung das Geld erstattet, welches die Reinigung aufgrund der Kulanz gezahlt hat?


Bingo. Sowas tun Versicherungen im Allgemeinen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dann sollte man sich versichern lassen und SEHR kulant zu den Kunden sein. Ein Verkäufer könnte z.B. eine lange Garantie auf die Waren geben und dann jahrelang die Reparaturen von der Versicherung bezahlen lassen. Egal, ob ein Defekt unter die Garantie fällt oder nicht. Dann sind die Kunden super zufrieden und kommen wieder bzw. geben positive Referenzen. Wie lange wird die Versicherung das wohl dulden?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.