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benni23 Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.04.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 17.06.08, 10:17 Titel: Passentzug |
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Kann einem das Bundesverwaltungsamt wegen Schulden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland (keine Steuerschulden !) den Pass entziehen ?
Danke vorab ! |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 18.06.08, 10:06 Titel: |
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Hallo,
was für ein Paß soll denn wegen Schulden eingezogen werden? Oder geht es um die gegebenenfalls erlangte Staatsangehörigkeit? _________________ Gruß
Peter H. |
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Verwaltungsfuzzi Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 15
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Verfasst am: 18.06.08, 10:23 Titel: |
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aber sicher doch und bei grundsteuerschulden wird dann das grundstück automatisch der kommune zugeordnet, bei kfz-steuerschulden erhält das land das fahrzeug, bei lohnsteuerschulden erhält das fa. gleich 12 monatsbezüge
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Jella FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.10.2007 Beiträge: 1010 Wohnort: s´Allgäu :D
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Verfasst am: 18.06.08, 10:26 Titel: |
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Edit:
Sorry, mir ging da was durch...  _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
Zuletzt bearbeitet von Jella am 18.06.08, 11:03, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 18.06.08, 10:47 Titel: |
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Z.T. merkwürdige Antworten.
Also ein Paß ist u.a. zu versagen bzw. kann entzogen werden wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll- und Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts zuwiderhandeln oder schwerwiegende Verstöße gegen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder -beschränkungen begehen will. --> www.bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/__7.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Verwaltungsfuzzi Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 15
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Verfasst am: 18.06.08, 11:34 Titel: |
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@ redfox
aber sagt doch, dass er eben keine steuerschulden hat und außerdem sind doch für strafbare handlungen keine anzeichen ersichtlich.
diese maßnahme von dir beschrieben stellt doch nur eine präventive handlung der vb dar die nur in absoluten ausnahmefällen zum tragen kommt, denn schließlich verstößt dies ja gegen das recht auf freie entfaltung der persönlichkeit |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 18.06.08, 12:14 Titel: |
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...hier ist i.Ü. nach einer evtl. Handlung des BVA gefragt!? _________________ Gruß
Peter H. |
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Verwaltungsfuzzi Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 15
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Verfasst am: 18.06.08, 12:34 Titel: |
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also vielleicht nochmal von vorn:
1 : zuständig sind die passbehörden (also nix mit bvwa)
2 : es muss zwischen
2.1. der versagung der neuerteilung eines passes
2.2. der entziehung des passes
bzw.
2.3. dem einziehung des passes unterschieden werden.
2.1. versagung = er bekommt keinen neuen mehr (antrag wird abgelehnt = belastender va)
2.2. entziehung = (wie unser lieber beckstein meinte) bei einem ausgestellten pass
2.3. bei vorliegen der tb nach § 11 PaßG (keine aussagekraft, gültigkeit abgelaufen, bzw, eintragungen fehlen).
ich meine hier geht es um die nr. 2.2. und damit eine entziehung. aber eben an diese werden wirklich hohe grundrechtliche anforderungen gestellt, so lange die unter den zweck des § 7 i.v.m. § 8 PaßG fällt. ungeachtet dessen bleibt natürlich auch das recht der entziehung des pass bei bewusst falschen angaben und den damit nicht ausgelösten vertrauensschutz.
aber zuständig ist eben die passbehörde |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 18.06.08, 12:59 Titel: |
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Hallo,
Verwaltungsfuzzi hat folgendes geschrieben:: | 1 : zuständig sind die passbehörden (also nix mit bvwa) |
...deswegen ja meine Nachfrage
Zitat: | was für ein Paß soll denn wegen Schulden eingezogen werden? Oder geht es um die gegebenenfalls erlangte Staatsangehörigkeit?
...
..hier ist i.Ü. nach einer evtl. Handlung des BVA gefragt!? |
...denn irgendwie hat der TE ja das BVA ins Spiel gebracht, gegebenenfalls nicht ganz ohne Grund; das BVA ist z.B. zuständig für die Feststellungen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), was aber - zugegeben - erstmal nichts mit einem Pass als solchen zu tun hat.
Warten wir doch mal ab was der TE dazu noch an Infos bringt. _________________ Gruß
Peter H. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 18.06.08, 13:06 Titel: |
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Holzschuher hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
Verwaltungsfuzzi hat folgendes geschrieben:: | 1 : zuständig sind die passbehörden (also nix mit bvwa) |
...deswegen ja meine Nachfrage
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Das BVWA könnte aber bei der zuständigen Paßbehörde einen Paßentzug beantragen, wenn es denn einen Grund gäbe. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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