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Passentzug

 
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benni23
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 10:17    Titel: Passentzug Antworten mit Zitat

Kann einem das Bundesverwaltungsamt wegen Schulden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland (keine Steuerschulden !) den Pass entziehen ?


Danke vorab !
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was für ein Paß soll denn wegen Schulden eingezogen werden? Oder geht es um die gegebenenfalls erlangte Staatsangehörigkeit?
_________________
Gruß
Peter H.
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Verwaltungsfuzzi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

aber sicher doch und bei grundsteuerschulden wird dann das grundstück automatisch der kommune zugeordnet, bei kfz-steuerschulden erhält das land das fahrzeug, bei lohnsteuerschulden erhält das fa. gleich 12 monatsbezüge
Lachen
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Jella
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Edit:

Sorry, mir ging da was durch... Verlegen
_________________
...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:


Zuletzt bearbeitet von Jella am 18.06.08, 11:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Z.T. merkwürdige Antworten.

Also ein Paß ist u.a. zu versagen bzw. kann entzogen werden wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll- und Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts zuwiderhandeln oder schwerwiegende Verstöße gegen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder -beschränkungen begehen will. --> www.bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/__7.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Verwaltungsfuzzi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

@ redfox

aber sagt doch, dass er eben keine steuerschulden hat und außerdem sind doch für strafbare handlungen keine anzeichen ersichtlich.

diese maßnahme von dir beschrieben stellt doch nur eine präventive handlung der vb dar die nur in absoluten ausnahmefällen zum tragen kommt, denn schließlich verstößt dies ja gegen das recht auf freie entfaltung der persönlichkeit
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

...hier ist i.Ü. nach einer evtl. Handlung des BVA gefragt!?
_________________
Gruß
Peter H.
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Verwaltungsfuzzi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

also vielleicht nochmal von vorn:

1 : zuständig sind die passbehörden (also nix mit bvwa)

2 : es muss zwischen

2.1. der versagung der neuerteilung eines passes
2.2. der entziehung des passes
bzw.
2.3. dem einziehung des passes unterschieden werden.

2.1. versagung = er bekommt keinen neuen mehr (antrag wird abgelehnt = belastender va)
2.2. entziehung = (wie unser lieber beckstein meinte) bei einem ausgestellten pass

2.3. bei vorliegen der tb nach § 11 PaßG (keine aussagekraft, gültigkeit abgelaufen, bzw, eintragungen fehlen).

ich meine hier geht es um die nr. 2.2. und damit eine entziehung. aber eben an diese werden wirklich hohe grundrechtliche anforderungen gestellt, so lange die unter den zweck des § 7 i.v.m. § 8 PaßG fällt. ungeachtet dessen bleibt natürlich auch das recht der entziehung des pass bei bewusst falschen angaben und den damit nicht ausgelösten vertrauensschutz.

aber zuständig ist eben die passbehörde
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Verwaltungsfuzzi hat folgendes geschrieben::
1 : zuständig sind die passbehörden (also nix mit bvwa)


...deswegen ja meine Nachfrage

Zitat:
was für ein Paß soll denn wegen Schulden eingezogen werden? Oder geht es um die gegebenenfalls erlangte Staatsangehörigkeit?
...
..hier ist i.Ü. nach einer evtl. Handlung des BVA gefragt!?


...denn irgendwie hat der TE ja das BVA ins Spiel gebracht, gegebenenfalls nicht ganz ohne Grund; das BVA ist z.B. zuständig für die Feststellungen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), was aber - zugegeben - erstmal nichts mit einem Pass als solchen zu tun hat.

Warten wir doch mal ab was der TE dazu noch an Infos bringt.
_________________
Gruß
Peter H.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Verwaltungsfuzzi hat folgendes geschrieben::
1 : zuständig sind die passbehörden (also nix mit bvwa)


...deswegen ja meine Nachfrage


Das BVWA könnte aber bei der zuständigen Paßbehörde einen Paßentzug beantragen, wenn es denn einen Grund gäbe.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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