Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - CE Kennzeichnung innerbetrieblich
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

CE Kennzeichnung innerbetrieblich

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Martin.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 21:02    Titel: CE Kennzeichnung innerbetrieblich Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wir haben im Rahmen der Maschinenbautechniker Ausbildung das Thema CE Kennzeichnung.
Jetzt einmal eine Frage dazu. Wenn eine Firma irgendwelche Maschinen baut, muß diese Konfirmitätsbewertung bzw CE Kennzeichnung gemacht werden. Es heißt immer das diese Kennzeichnung vorgeschrieben ist wenn z.B. eine Maschine im EU Bereich in Verkehr gebracht wird. Was ist wenn eine Firma selber eine Maschine baut mit der sie widerrum dann zu verkaufende Teile produziert. Muß bei dieser Maschine auch die ganze Prodzedur gemacht werden oder gelten hier andere Vorschriften oder wie funktioniert das?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
awen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie du so schön schreibst, auch bei dieser Maschine muss die ganze Prozedur durchgeführt werden. Es spielt keine Rolle, ob die Maschine nur für den Eigengebrauch vorgesehen ist. Auch das Bereitstellen für eigene Mitarbeiter gilt als In-Verkehr-Bringen.

Nach dem von der EG-Maschinen-Richtlinie abgeleiteten Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und seiner 9. Verordnung müssen Hersteller, Einführer und Händler von Maschinen darunter fallen auch Sicherheitsbauteile d.h. es müssen für alle Maschinen EG-Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnungen oder adäquate Bescheinigungen vorliegen. Auch die Veränderung von Maschinen oder die Erstellung von Maschinen für den Eigenbedarf sind von dieser Regelung betroffen

Die CE-Kennzeichnung darf nur an verwendungsfertigen Maschinen angebracht werden; für nicht verwendungsfertige Maschinen ist eine Hersteller-Erklärung erforderlich, bei der im Prinzip die gleichen o.g. Anforderungen erfüllt werden müssen.

Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.