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Notenschluss & Minuspunkte

 
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 22:49    Titel: Notenschluss & Minuspunkte Antworten mit Zitat

Habe da mal zwei kurze Fragen zu einem erdachten Fall.. Smilie
Es geht um Schüler A, der eine gymnasiale Oberstufe einer Gesamtschule in Hamburg besucht.

1.)
Schüler A hat das Fach B.
Lehrer L, der das Fach B unterrichtet nimmt nun 8 Wochen vor der offiziellen Notenkonferenz keine weiteren Leistungen der Schüler an - die Note steht also schon fest. Ist das erlaubt?

2.)
Lehrer L gibt zudem Minuspunkte für eine nichtbearbeitete Aufgabe, die wiederrum von einer bearbeiteten Aufgabe abgezogen werden - ist so etwas erlaubt?
Würde man damit nicht die schlechte Leistung in doppelter Hinsicht werten?
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wie will der Lehrer denn nur Minuspunkte geben o_O

Is ja so..

So Kinder, jetzt ist die erste Woche rum, von nun an könnt ihr euch nur noch Minuspunkte einfangen...

Oder 2 verschiedene Fälle??

Wenn der Gleiche

Wo Minuspunkte gegeben werden können, müssen auch Pluspunkte vergeben werden können. Ansonsten mal mit ihm sprechen / direx..
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 15:33    Titel: Re: Notenschluss & Minuspunkte Antworten mit Zitat

kunsel hat folgendes geschrieben::
keine weiteren Leistungen der Schüler an - die Note steht also schon fest. Ist das erlaubt?

Was heißt "er nimmt keine Leistungen mehr an"?
Stehen die Noten schon fest und alles, was zum Beispiel noch an mündlicher Mitarbeit stattfindet, wird nicht mehr gewertet?
Oder weigert er sich nur, die berühmten "anteferialen Notenrettungsreferate" halten zu lassen, sprich er möchte es jemandem, der das Jahr über faul war, nicht ermöglichen sich mit ein paar Stunden Referatvorbereitung die Note aufzupolieren?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 06.06.08, 19:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 17:45    Titel: Re: Notenschluss & Minuspunkte Antworten mit Zitat

kunsel hat folgendes geschrieben::
Habe da mal zwei kurze Fragen zu einem erdachten Fall.. Smilie
Es geht um Schüler A, der eine gymnasiale Oberstufe einer Gesamtschule in Hamburg besucht.
Die rechtlichen Grundsätze dazu stehen in der APO-HA.

Zitat:
1.)
Schüler A hat das Fach B.
Lehrer L, der das Fach B unterrichtet nimmt nun 8 Wochen vor der offiziellen Notenkonferenz keine weiteren Leistungen der Schüler an - die Note steht also schon fest. Ist das erlaubt?
Dazu § 3 der APO-HA:
Zitat:
(1) Die Noten für die von Schülerinnen und Schülern in einem Fach oder Kurs während eines Beurteilungszeitraumes erbrachten Leistungen werden auf Grund der schriftlichen, der mündlichen und der praktischen Leistungen unter Berücksichtigung ihrer Anteile an der Gesamtleistung, der Art des Faches und der Entwicklung der Leistungen festgesetzt. Die Festsetzung der Noten ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtbewertung der von den Schülerinnen und Schülern im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen. Bei der Festsetzung der Noten werden zunächst die Leistungen in den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht (Klausuren) und den ihnen gleichgestellten Arbeiten einerseits und die Leistungen in der laufenden Unterrichtsarbeit andererseits insgesamt bewertet und danach beide Bewertungen angemessen zusammengefasst. Die Noten dürfen sich nicht überwiegend auf die Ergebnisse der Klausuren und der ihnen gleichgestellten Arbeiten stützen. Für die Festsetzung der Noten in Sport gelten die Sätze 3 und 4 nur, soweit Klausuren geschrieben werden.
Entscheidendes Stichwort ist hier "Beurteilungszeitraum". Das wird in § 7 und 8 näher erläutert:
Zitat:
§ 7 [...] (2) Die Halbjahreszeugnisse am Ende des ersten Halbjahres der Vorstufe, des ersten Halbjahres der Einführungsstufe des Aufbaugymnasiums und am Ende des Vorbereitungsjahres des Abendgymnasiums enthalten die Noten für die von den Schülerinnen und Schülern in den Fächern, dem Seminarkurs und gegebenenfalls den Ergänzungskursen während des Halbjahres erbrachten Leistungen. [...]

§ 8 [...] (2) Das Jahreszeugnis der Vorstufe, der Einführungsstufe des Aufbaugymnasiums und des Vorbereitungsjahres des Abendgymnasiums enthält die Noten für von den Schülerinnen und Schülern in den Fächern und dem Seminarkurs während des ganzen Schuljahres erbrachten Leistungen. Wurde ein Fach oder Seminarkurs planmäßig nur im ersten Halbjahr unterrichtet, so wird die hierfür im Halbjahreszeugnis enthaltene Note in das Jahreszeugnis übernommen. Wurde ein Fach oder Seminarkurs planmäßig nur im zweiten Halbjahr unterrichtet, so wird die Note in das Jahreszeugnis übernommen. Im Fall einer nachträglichen Änderung der Wahl von Fächern nach § 39 Absatz 7 Satz 5, § 53 Absatz 6 Satz 5, § 66 Absatz 6 Satz 5, § 80 Absatz 5 Satz 4 und § 92 Absatz 4 Satz 5 enthält das Jahreszeugnis nur eine Note für das nachträglich gewählte Fach.
Heißt: Ein "persönlicher Notenschluss" des Lehrers ist nicht zulässig (wird aber dennoch oft so gehandhabt).

Zitat:
2.) Lehrer L gibt zudem Minuspunkte für eine nichtbearbeitete Aufgabe, die wiederrum von einer bearbeiteten Aufgabe abgezogen werden - ist so etwas erlaubt?
Ja. Wenn er es für pädagogisch sinnvoll hält Mit den Augen rollen .
Zitat:
Würde man damit nicht die schlechte Leistung in doppelter Hinsicht werten?
Nein. In einem solchen Fall muss der Punkteschlüssel eben angepasst werden. Wenn man pro Aufgabe z. B. zwischen +3 und -3 Punkte bekommen kann, dann müssen bei 10 Aufgaben die Noten eben auf Gesamtpunktzahlen von -30 bis +30 verteilt werden. Unsere Wirtschaftskollegen verteilen nur Minuspunkte - die bestmögliche Leistung ist Null Fehlerpunkte; nach unten ist die Punkteskala offen.

Mich würde allerdings hier der Unterschied zwischen "nicht bearbeitet" und "total falsch" interessieren. Wenn "nicht bearbeitet" in Punkten -3 ergibt, "völliger Blödsinn" hingegen 0 Punkte, dann ist was faul.
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mitternächtliche Grüße.


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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal ein herzliches Dank Euch allen. ^^

Ich hätte da aber nochmal eine Frage, wäre es erlaubt, wenn man für
Aufgabe 1 -10 Punkte und für Aufgabe 2 40 Punkte erhält und das gesamt dann 30 Punkte ergibt, wenn der Punkteschlüssel nur bis 0 geht - oder nur, wenn er bis -10 geht?

In so einem Fall könnte ich das ja so machen:
0-30 Punkte: Note ungenügend
-10-30 Punkte: Note ungenügend
Oder liege ich falsch? Smilie
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

kunsel hat folgendes geschrieben::
Erst einmal ein herzliches Dank Euch allen. ^^

Ich hätte da aber nochmal eine Frage, wäre es erlaubt, wenn man für
Aufgabe 1 -10 Punkte und für Aufgabe 2 40 Punkte erhält und das gesamt dann 30 Punkte ergibt, wenn der Punkteschlüssel nur bis 0 geht - oder nur, wenn er bis -10 geht?
Dazu wirst du nirgends eine gesetzliche Regelung finden. Entweder heißt es "wird durch die (Fach-)konferenz festgelegt" oder es steht gar nichts im Gesetz. Ob das erlaubt ist, richtet sich einerseits nach der Gleichbehandlung der Schüler(keine Bevorzugung oder Benachteiligung Einzelner) und - falls es Beschwerden gibt - nach der Beurteilung durch Fachleiter oder Schulleitung.

Zitat:
In so einem Fall könnte ich das ja so machen:
0-30 Punkte: Note ungenügend
-10-30 Punkte: Note ungenügend
Oder liege ich falsch? Smilie
Nö. Notenskalen mit nur einer Note sind nicht erlaubt - da wird nicht genügend differenziert Mr. Green
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mitternächtliche Grüße.


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