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Verfasst am: 07.06.08, 12:27 Titel: Konkursverfahren in Österreich
Ein in Österreich ansässige Fa., die auch in Deutschland tätig war, hat Konkurs angemeldet. Zuständiges Gericht in Wien und Az. ist bekannt, ein paar Infos liegen auch schon vor. Der Gläubiger will seinem schlechten Geld kein gutes hinterherwerfen:
"Konkursgläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls ihnen ein solcher auf ihre Gefahr und Kosten vom Konkursgericht bestellt wird."
Ist das zwingend? Kann man sich da irgendeine vertrauenswürdige Privatperson suchen oder muss es ein Anwalt oder ähnlich (was Geld kostet) sein?
"Der Konkurs ist geringfügig"
... heißt glaube ich, dass nur ein Betrag unter 50.000 € vorhanden ist. Richtig? Bei einer im Raum stehenden Forderungssumme von ca. 2 Mio € zweifelt der Gläubiger, ob er seine Forderung von 124 € überhaupt anmelden soll, bei der zu erwartenden Quote bekäme er höchstens 2 - 3 €, da lohnt ja noch nicht mal das Porto.
Fallen für den Gläubiger Gerichtsgebühren an?
Auf was sollte der Gläubiger sonst achten, um kein weiteres Geld zu verlieren?
Im Moment tröstet sich der Gläubiger damit, dass die Verursacher dieses betrügerischen Konkurses gesiebte Luft atmen: Pressemeldung der Polizei _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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