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Koffer nicht erhalten, Flugreise

 
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mÖre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 07.06.08, 13:52    Titel: Koffer nicht erhalten, Flugreise Antworten mit Zitat

Hallo
Angenommen ist dieser Fall. Man kommt aus dem Urlaub zurück, aus Vietnam mit einer einheimischen Airline. In Deutschland angekommen merkt man, dass seine 2 Koffer nicht kommen. Nach etlicher Wartezeit kommt eine Durchsage, dass aus "Gewichtsgründen 80 Koffer in [Abflughafen] gelassen wurden" daraufhin hat man von einer FLughafenmitarbeiterin entsprechende Formulare bekommen, wo man Adresse etc und die Koffer eintragen sollte. Dabei wurde auch noch gesagt "vor einiger Zeit ist dies schonmal pasiert, da kamen die Koffer 2 Tage später". Die Koffer sollen nach Hause nachgeliefert werden.
Und das ganze, wobei das Flugzeug nicht einmal voll besetzt war. Es fehlen 2 von 2 Koffer, einzig das Handgepäck ist quasie übrig geblieben.

Ich habe mal gehört, dass man wohl wenn dieses im entgegengesetzten Fall, dass man in dem Urlaubsland ohne Koffer ankommt Geldansprüche hat, damit man sich erst einmal Kleidung oÄ kaufen kann.

Besteht anspruch auf Reisepreisminderung oder so etwas in der Art?
Wie ist die Rechtslage?

Danke
mÖre
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt das Gepäck im Urlaub einer Pauschalreise nicht an, stellt dies einen Reisemangel dar.

Kommt das Gepäck nach einem Flug im Zielland nicht an - keine Pauschalreise - hat man Anspruch auf die notwendigsten Ersatzkäufe bis der Koffer auftaucht.

Kommt das Gepäck nach Ende eines Fluges oder einer Pauschalreise am Endpunkt der Reise nicht an, hat man grundsätzlich keinerlei Ansprüche.

Der Argumentation, beispielsweise, dass im Gepäck "lebenswichtige" oder "firmenintern wichtige" Dinge oder Computer befördert wurden, und daher Anspruch auf Ersatz bestünde, kann nicht gefolgt werden. Da wesentliche Dinge eben NICHT aufgegeben werden dürfen, sondern als Handgepäck mitgenommen werden müssten.

Somit meine ich auch, dass Schadenersatz, beispielsweise Hausschlüssel im aufgegebenen Gepäck --> Schlüsselnotdienst geholt --> Kosten an Fluglinie ... sicher nicht greift! Diese Schlüssel hätten unbedingt im Handgepäck mitgenommen gehört.

Meint
Peter
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