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RA-Zulassung

 
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 17:29    Titel: RA-Zulassung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe da mal eine allgemeine Frage zum Anwaltdasein Winken
Sagen wir mal, ich habe das 2.StE in der Tasche. Was nun? Zur [b]irgendeiner[/b] RA-Kammer gehen? Oder ist der [b]Wohnsitz[/b] ausschlaggebend?
Ist man dann in einer für jeden einsehbaren Liste eingetragen?
Kann man dann als zugelassener Anwalt in der ganzen BRD als Anwalt tätig sein? Zugelassen ist man nur zum AG und LG, richtig? Wann wird man zum OLG u.evtl. noch höher, zum BVerfG z.B. zugelassen, soweit man es nicht schon ist? Oder wie ist es beim Europ.Gerichtshof für Menschenrechte, welcher Anwalt darf da auftreten?

Hoffe ich habe nicht allzu "dumme" Fragen gestellt und bedanke mich für jede Antwort schon mal im voraus.

Gruß
Mertan
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hoffentlich haben Sie nicht wirklich das 2. Staatsexamen in der Tasche, dann wären die Fragen nämlich tatsächlich dumm.

Entscheidend ist der Ort, an dem die Kanzlei begründet werden soll. Nach der Zulassung werden die Angaben veröffentlicht, mittlerweile im Internet.

Der zugelassene Rechtsanwalt kann bei allen AG, LG und OLG in ganz Deutschland auftreten. Beim BGH nicht in Zivilsachen, aber in Strafsachen. Auch ein Auftritt beim BVerfG ist zulässig.
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Um es klarzustellen: ich habe weder das 1. noch das 2.StE Lachen - bin quasi ein juristischer Laie. Daher noch weitere dumme Fragen:

In welchen Vorschriften kann ich dazu etwas nachlesen und Sie meinten, daß die Angaben nach der Zulassung mittlerweile im Internet veröffentlicht werden, wo genau Verlegen - wahrscheinlich auf der seite von der Rechtsanwaltskammer, richtig?
Und wie sieht der Auftritt bei den Europäischen Gerichten aus?

Herzlichen Dank!!!
Einen schönen Sonntag wünsche ich allen.

Mertan
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

mertan hat folgendes geschrieben::
Um es klarzustellen: ich habe weder das 1. noch das 2.StE Lachen - bin quasi ein juristischer Laie.


Das Eine schliesst aber das Andere nicht zwangsläufig aus... Mr. Green

mertan hat folgendes geschrieben::

In welchen Vorschriften kann ich dazu etwas nachlesen


BORA, BRAO, FAO, etc.

Nachzulesen unter: http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg

mertan hat folgendes geschrieben::

und Sie meinten, daß die Angaben nach der Zulassung mittlerweile im Internet veröffentlicht werden, wo genau


www.rechtsanwaltsregister.org

mertan hat folgendes geschrieben::

Und wie sieht der Auftritt bei den Europäischen Gerichten aus?


Was für nen Auftritt meinst du?
_________________
Null Komma
***
nix
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Auftritt meinte ich die Vertretung eines Mandantens vor einem europäischen Gericht Lachen
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 05:32    Titel: Antworten mit Zitat

Du meinst den EuGH?
_________________
Null Komma
***
nix
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 05:54    Titel: Antworten mit Zitat

In Luxemburg oder in Straßburg?
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenigstens habt Ihr Humor lautes Lachen
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
In Luxemburg oder in Straßburg?


Den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

EuGH -> Art. 19 ff. der Satzung des Gerichtshofes, März 2008

EGMR -> u.a. Art. 36 EGMR-VerfO
_________________
Gruß
Peter H.
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Holzschuher Verlegen
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