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ich hatte einen unfall vor kurzem, bzw zwei die gegnerischen versicherungen haben kürzungen vorgenommen oder noch nicht nicht alles gezahlt sie lassen einfach warten,
mein anwalt hat mir geraten diese gerichtlich geltend zu machen, ich habe ja auch rechtschutz. in dem einen fall geht es um ca 100€(nutzungsaussfall und anwaltskosten) und bei dem anderen fall um ca. 900€( schmerznsgeld, anwaltskosten, kürzungen rep.kosten)
.wie gesagt mein anwalt hat mir geraten diese gerichtlich geltend zu machen, aber meine rechtschutz ist mit selbstbeteiligung (175€) das heisst für mich zwei mal gerichtliche verfahren = 350€ das will auch mein anwalt im voraus von mir bezahlt haben, warum den im vorraus geht das einfach so, und warum ratet er mir das ich vor gericht gehen soll?
bei den 900 € verstehe ich das ja aber bei 100€ und dann noch 350€ selbstbeteiligung.
vorher hat er nichts davon gesagt das ich das im vorraus bezahlen muss.
langsam habe ich da so ein ungutes gefühl, will er vileicht nur geld verdienen?
haben, warum den im vorraus geht das einfach so, und warum ratet er mir das ich vor gericht gehen soll?
1.) Ja, ein Anwalt kann die zu erwartenden Gebühren als Vorschuss verlangen. Ist so im Gesetz geregelt: § 9 RVG.
2.) Vielleicht, weil die Versicherung nicht zahlt? Wie soll man denn die Versicherung sonst dazu zwingen, zu zahlen, wenn nicht durch eine Klage?[/url] _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
bei den 900 € verstehe ich das ja aber bei 100€ und dann noch 350€ selbstbeteiligung.
Wenn die Sachlage für die 100 auch gut steht, kann man doch darauf klagen.
Und wenn man gewinnt, zahlt ja die Gegenseite alles und die Selbstbeteiligung ist egal. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.06.08, 10:36 Titel:
Tja, ob der Rat des Rechtsanwalts bei dem 100-€-Fall so sinnvoll war, darüber kann man streiten. Wenn die Sache nicht von vornherein völlig aussichtslos ist, kann man dem Rechtsanwalt jedenfalls keinen Vorwurf daraus machen, es zu versuchen. Er wird ja wohl über bestehende Risiken umfassend aufgeklärt haben, nehme ich mal an?
Grundsätzlich sieht es bei dem 100-€-Fall für mich eher so aus, als halte der RA es für eine völlig sichere Sache, denn bei dem Gegenstandswert bis 300 € lohnt es sich allgemein eigentlich für den RA eher nicht, vor Gericht zu gehen, umfassende Schriftsätze zu schreiben etc. Faustregel: mit allen Fällen unter 1.000 € Streitwert macht der Rechtsanwalt tendenziell eher Minus, wenn es zum Gerichtsverfahren kommt. Der Arbeitsaufwand übersteigt dann meist die einzunehmenden Gebühren.
Das gibt es auch nur bei den dreckigen Rechtsverdrehern, das es Geld gibt, ohne das eine Leistung erbracht ist.
Liegt wohl daran, das die meisten Politiker auch schmierige Juristen sind, oder Lehrer.
Kohle kommt immer nett pünktlich, und schön im voraus.
sag mal dbroni, wie alt bist du eigentlich?
Ist es dir nicht mal möglich ein kleines wenig repektvoll respektvoll zu schreiben?
Was sollen die ständigen Beleidigungen?
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