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ab 45% ausreichend?!

 
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Correll
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Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 17:28    Titel: ab 45% ausreichend?! Antworten mit Zitat

Tag zusammen, mich interessiert folgendes. Es geht um eine Höhere Handelsschule (Abschlussprüfung) und darum, wie die Noten dafür zustande kommen.
Stimmt es das man ab 45% eine ausreichende Leistung ablegt?
Ab wieviel Prozent gibt es mangelhaft?

Bedanke mich bereits für zahlreiche Info's...LG
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neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ohne Nennung des Bundeslandes lässt sich wegen der Bildungshoheit der Länder nichts konkretes zu der Frage sagen.

Nele
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man die Maßstäbe für das Zentralabi zugrunde legt, erhält man in der Tat eine glatte 4 für 45% der erreichbaren Punktzahl. Unterhalb von 40% ist die Note mangelhaft. Bezogen auf das Beispiel aus dem anderen Thread: 50 Punkte entsprechen der Note ausreichend, unterhalb von 44 Punkten wird es mangelhaft.

Du hättest für diese Frage eigentlich keinen eigenen Thread eröffnen müssen, er steht doch offensichtlich im Zusammenhang mit deinem anderen Problem.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das gilt für Mathe - aber nicht für Deutsch, Englisch oder Wirtschaft.
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Correll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend, ... also es geht hierbei um das Fach Mathematik und es betrifft das Bundesland Nordrhein-Westfalen.......
Also habe ich richtig verstanden, dass man über 44% immernoch eine 4 hat. Allerdings ein -.
Und unter 44% eine 5? Ab wieviel % wäre dann eine 6?

Danke...und sorry das ich so oft nachfrage aber es ist wirklich wichtig!
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Notenschlüssel steht vielleicht noch gar nicht fest.

In Bayern werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Schulen aufgefordert, ihre Punkteverteilungen ans Ministerium weiterzureichen. Fällt dann eine zentrale Prüfung im Mittel "grottenschlecht" oder "überragend gut" aus, wird die Zuordnung Punkte-Note so festgelegt, dass mehr oder weniger wieder eine Normalverteilung dabei heraus kommt. Das gilt natürlich nur für zentrale Prüfungen. Wenn die Schule die Arbeit "selbst gebastelt" hat, kann auch der Lehrer den Notenschlüssel "selber basteln".
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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Correll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

An Mitternacht:

Beim Fachabitur in NRW wird die Klausur selbst gebastelt Sehr glücklich Sie wird von der Bezirksregierung abgesegnet falls alles OK ist.
Der Notenschlüssel steht schon fest - inklusive Noten. Allerdings wurde uns der Notenschlüssel nicht bekannt gegeben. Gibts da in NRW wirklich keine Reglung an die sich der Lehrer halten muss? Was haltet ihr für realistisch, ab wieviel % würden die hier anwesenden Lehrer die Note ungenügend erteilen? Bei unter 30% oder erst bei 20% sogar?!
Sind hier evtl Lehrer aus NRW die auf einer Höheren Handelsschule unterrichten? Frage Frage Smilie
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Correll hat folgendes geschrieben::
Gibts da in NRW wirklich keine Reglung an die sich der Lehrer halten muss?
Ich bin zwar aus NRW - kenne die Schulen dort allerdings nur aus der Schülerperspektive. Bei uns wird in der Abschlussprüfung/Abitur Mathematik ein mehr oder weniger linearer Schlüssel verwendet.
Bei 110 Punkten lägen die Noten folgendermaßen:
1: 110-93
2: 92-74
3: 73-56
4: 55-37
5: 36-19
6: 18-0

Es gibt aber auch Schulen, bei denen die Schritte nicht jeweils ca. 1/6 der Punktezahl sind, sondern z. B.
6: bis 20 %
5: bis 40%
4: bis 55%
3: bis 72 %
2: bis 87 %
1: bis 100 %
oder
6: bis 25 %
5: bis 50 %
4: bis 65 %
3: bis 80 %
2: bis 90 %
1: bis 100 %
Das übliche ist, dass sich die Fachkonferenz auf einen bestimmten Notenschlüssel einigt - oder auf mehrere, je nach Jahrgangstufe.
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht schrieb:
Zitat:
Das gilt für Mathe - aber nicht für Deutsch, Englisch oder Wirtschaft.


Aber sicher doch. Siehe http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur-gost/faecher.php

Correll schrieb:
Zitat:
Also habe ich richtig verstanden, dass man über 44% immernoch eine 4 hat. Allerdings ein -.
Und unter 44% eine 5? Ab wieviel % wäre dann eine 6?


Das hast du nicht richtig gelesen. Ich schrieb, dass man bei Erreichen von 45% (Prozent) eine glatte 4 erhält. Unter 44 Punkten (bezogen auf das Beispiel aus dem anderen Thread, in dem du davon berichtest, dass insgesamt 110 Punkte zu erreichen waren) fängt der Bereich mangelhaft an. Das entspricht 40% (Prozent). Das stimmt aber auch nicht. Der Notenbereich mangelhaft fängt erst an, wenn lediglich 38% (Prozent) der maximalen Punktzahl erreicht wird (das entspricht auf dein Beispiel bezogen - 110 Punkte waren zu erreichen - etwa der Punktzahl von 42 Punkten). Unterhalb von 20% (Prozent) der maximal erreichbaren Punktzahl ist die Leistung ungenügend.

Im Klartext: 110 Punkte sind zu erreichen (100%)
50 Punkte: Glatt ausreichend (45%)
42 Punkte: mangelhaft plus (38%)
21 Punkte: ungenügend (19%)

Alle Angaben ohne Gewähr, schaue und rechne selbst bei den Fächern unter dem angegebenen Link. Für die Zentralprüfungen im Abitur ist dieser Maßstab von Lehrern verbindlich anzulegen und es spricht aus meiner Sicht einiges dafür, ihn auch für andere Abschlussprüfungen in NRW anzulegen, aber absolut sicher kann man natürlich nicht sein. Vielleicht orientiert man sich auch am Maßstab von IHK-Abschlussprüfungen, dann wären alle Ergebnisse unterhalb von 50% mangelhaft bzw. ungenügend.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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neleabels
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Anton Reiser hat folgendes geschrieben::

Aber sicher doch. Siehe http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur-gost/faecher.php


Das sind die Vorgaben der APO-GOSt, der gymnasialen Oberstufe. Bei dem Fall geht es um einen Schüler der höheren Berufsfachschule. Dass KÖNNEN die gleichen Vorgaben sein, müssen es aber nicht; in NRW sind die Vorgaben notorisch verwirrend. Rechtsgrundlage müsste eigentlich die APO-BK Anlage C sein, die finde ich jetzt aber nicht im Internet. Da die Prüfung zur FHR in NRW noch nicht zentral ist und da die bisherigen Regelungen immer sehr "arithmetikfeindlich" waren, kann es übrigens auch sein, dass nach geltendem Recht überhaupt keine klare Prozentgrenze zwischen Notenstufen festgelegt ist.

Ich würde empfehlen, als Schüler direkt den prüfenden Lehrer anzusprechen und sich dessen Benotungsmaßstäbe erklären zu lassen, bzw. sich die relevanten Passus in der Prüfungsordnung zeigen zu lassen.

Nele
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

neleabels hat folgendes geschrieben::
Rechtsgrundlage müsste eigentlich die APO-BK Anlage C sein, die finde ich jetzt aber nicht im Internet.
Die hatte ich in Corrells anderem Frage-Thread schon verlinkt; hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=849217#849217
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Correll hat folgendes geschrieben::
Hallo, es handelt sich um die Stufe 12 einer Höheren Handelsschule in Nordrhein-Westfalen.
Prüfungsordnung finde ich nicht im Internet - wohl aber die APO Berufskolleg und dort "Wirtschaft und Verwaltung". Ich vermute mal, das ist es, denn das hat in einem anderen "Fall" schon mal gepasst. Für Fachoberschulabschlüsse gilt zusätzlich zum allgemeinen Teil (Anfang) auch die Anlage C (ab S. 12).

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mitternächtliche Grüße.


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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 07.06.08, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mitternacht!

Zitat:
Bei 110 Punkten lägen die Noten folgendermaßen:
1: 110-93
2: 92-74
3: 73-56
4: 55-37
5: 36-19
6: 18-0


Ein Schüler, der lediglich ein gutes Drittel der Punkte erreicht, besteht die Mathematik-Prüfung???

Freundliche Grüße
-John
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.06.08, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

John Robie hat folgendes geschrieben::
Hallo mitternacht!

Ein Schüler, der lediglich ein gutes Drittel der Punkte erreicht, besteht die Mathematik-Prüfung???

Freundliche Grüße
-John

Hallo John,
sorry, da habe ich was falsches gesagt. Entsprechende Notenschlüssel gelten in der Tat für uns
- in der Abschlussprüfung. Die Prüfungsaufgaben der vergangenen Jahre kann man sich alle beim ISB ansehen bzw. herunterladen.
Beim Abitur gibt es natürlich nicht die Noten 1-6, sondern Punkte 0 - 15. Und dementsprechend auch andere Verteilungsschlüssel.

Gruß,
mitternacht.
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neleabels
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
neleabels hat folgendes geschrieben::
Rechtsgrundlage müsste eigentlich die APO-BK Anlage C sein, die finde ich jetzt aber nicht im Internet.
Die hatte ich in Corrells anderem Frage-Thread schon verlinkt; hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=849217#849217


Danke schön. Wie vermutet legt die APO-BK keine Prozentgrenzen für die Bewertung fest. in §7 und §8 der Anlage C, die die schriftlichen Prüfungen regeln, wird festgelegt, wie sich Prüfungsergebnisse auf die FHR auswirken, aber nicht gesetzt, unter welchen Umständen eine Bewertung zu vergeben ist.

Es gelten offenbar die für NRW gültigen Maßstäbe für dezentrale Prüfungen, dass die Notenbegründung nicht-arithmetisch in den Gutachten des Korrektors und Kokorrektors dargelegt wird. Es gibt keine festgelegten Prozentgrenzen.

Nele
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Anton Reiser
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

neleabels schrieb:
Zitat:
[...] Wie vermutet legt die APO-BK keine Prozentgrenzen für die Bewertung fest. in §7 und §8 der Anlage C, die die schriftlichen Prüfungen regeln, wird festgelegt, wie sich Prüfungsergebnisse auf die FHR auswirken, aber nicht gesetzt, unter welchen Umständen eine Bewertung zu vergeben ist.

Das war aus meiner Sicht auch nicht zu erwarten, denn für die entsprechende Festlegung von Bewertungsgrundsätzen sind die Fachkonferenzen zuständig. Die Festlegung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes gehört dazu.

neleabels schrieb:
Zitat:
Es gelten offenbar die für NRW gültigen Maßstäbe für dezentrale Prüfungen, dass die Notenbegründung nicht-arithmetisch in den Gutachten des Korrektors und Kokorrektors dargelegt wird. Es gibt keine festgelegten Prozentgrenzen.

Die genannten Maßstäbe für dezentrale Prüfungen sind mir nicht bekannt, und ich bezweifle auch, dass es solche gibt. Entweder werden sie zentral vorgegeben oder die Fachschaft hat welche beschlossen oder jeder Lehrer hat seinen eigenen Bewertungsmaßstab. In jedem Fall muss ein Maßstab vorhanden sein, um jede Schülerleistung einer entsprechenden Note laut Notenskala gemäß Schulgesetz zuordnen zu können. Dementsprechend wird wohl eine prozentuale Festlegung erfolgen müssen, damit alle Schüler mit einer bestimmten Punktzahl (Prozentwert) dieselbe Note erhalten. Alles andere wäre aus meiner Sicht Willkür.

Ein gewisser Spielraum könnte sich durch Würdigung der Schülerleistung in dem von Ihnen genannten Gutachten ergeben, sofern es sich nicht punktgestützt auf eine Leistungsbewertung bezieht, wie es im Fach Deutsch oder Englisch sein könnte. Das wäre bei einer dezentralen Prüfung möglich, aber wie hätte ich mir das im Fach Mathematik vorzustellen?

Eine arithmetische Festlegung einer Gesamtnote ist nur ausgeschlossen, sofern die Schülerleistungen aus verschiedenen Zeiträumen (verschiedenen Halbjahren) oder verschiedenen Anforderungsbereichen stammen (schriftliche Leistungen/sonstige Mitarbeit)stammen. Hier müsste der Lehrer (natürlich auch die Lehrerin) eine pädagogische Gesamtwürdigung der Schülerleistung vornehmen.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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