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Mini Montgolfièren

 
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peterO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 14:58    Titel: Mini Montgolfièren Antworten mit Zitat

Moin Moin!

Zur Zeit werden, in verschiedenen Größen, Mini Montgolfièren angeboten, zwischen 60 und 120 cm hoch. Meistens unter der Bezeichnung "fliegende Laterne". Als Flughöhen werden 50 - 100 Meter oder höher angegeben. Sind diese Flugobjekte zulässig, vor allem wenn sie noch "optimiert" werden?
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

zunächst: JA, diese Sky-Laternen sind zulässig!
Die zu beachtenden Vorschriften z.B. die LuftVO, sind auf den Verpackungen aufgedruckt.

Ansonsten gilt für diese ungesteuerten Flugkörper mit Eigenantrieb ähnlich wie beim Aufstieg von Kinderluftballonen §16 LuftVO "Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums sowie §16a LuftVO " Besondere Nutzung des Luftraums - BNL"

Entsprechend sind schriftliche Erlaubnisse und Freigaben bei der Flugsicherung einzuholen:
Zitat:

Quelle: DFS-Homepage

Aufstieg von Skylaternen

Zur Bearbeitung von Anträgen für Aufstiege von sogenannten „Skylaternen“ (Freigaben nach §16a LuftVO) werden folgende Angaben benötigt:

Kontaktdaten des Antragstellers
Adresse des Startortes
Datum
Uhrzeit
Anzahl Fluglaternen

Die Vorlaufzeit beträgt mindestens 8 Tage, sonst kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht sichergestellt werden. Gegenwärtig liegt eine extrem hohe Anzahl von Anträgen vor, so dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Bitte senden Sie Ihren Antrag formlos an die E-Mail-Adresse: ballon@dfs.de

Nach erfolgter Bearbeitung erhalten die Antragsteller eine Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Die Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf Aspekte der Sicherheit des Luftverkehrs, für welche die Flugsicherung gem. § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verantwortlich ist.

Für die Einhaltung sonstiger maßgeblicher Vorgaben, insbesondere brandschutzrechtlicher Vorschriften bzw. solcher zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung am Boden, bzw. evtl. Auswirkungen hierauf durch den Einsatz der Fluglaternen ist der Antragsteller selbst verantwortlich. Wir empfehlen daher, zusätzlich einen Antrag bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt zu stellen sowie die nächstgelegene Polizeidienststelle über das Vorhaben zu informieren."

Hintergrundinformationen zu den Bereichen Düsseldorf und Köln:

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist der Auffassung, die Laternen seien als "ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb" im Sinne § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO zu bewerten und bedürften daher - anders als einzelne Luftballons - nicht nur in Flughafennähe, sondern generell einer Aufstiegserlaubnis, die jedoch mit Allgemeinverfügung vom 27.11.2007 (öffentlich bekannt gemacht durch Amtsblatt für den Regierungsbezirks Düsseldorf vom 26.12.2007) für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln generell versagt worden ist. Bis zur dortigen Entscheidung ist das Verbot für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln wirksam. Aus anderen Regionen sind uns entsprechende Verbote bislang nicht bekannt. Wir raten jedoch allen Kunden, sich unbedingt bei den für sie örtlich zuständigen Behörden zu erkundigen. Falls für Ihre Region eine Genehmigung erforderlich ist, ist für die Einholung der Genehmigung der Verwender der Skylaternen verantwortlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht die Regelung aller Regierungsbezirke kennen können.

Es ist jeweils die zuständige DFS-Niederlassung (ACC) zuständig oder man wendet sich an die Unternehmenszentrale der DFS in Langen:

DFS Andreas Miltner
Telefon: +49 ( 0 ) 61 03 / 7 07 - 13 13
Telefax: +49 ( 0 ) 61 03 / 7 07 - 13 99
Email: bnl@dfs.de



Im Hinblick auf das Frisieren von Sky-Laternen, z.B. zum Erreichen einer längeren Flugdauer und dadurch bedingt einer höheren Flughöhe, wäre ich vorsichtig!
Denn die bauartbedingte Höchsthöhe von 50-100m hat einen entsprechenden Hintergrund, u.a. nämlich den der Sicherheitsmindesthöhe für Luftfahrzeuge, die bei 500 FT (=150m) über Grund liegt.
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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