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Verfasst am: 03.06.08, 14:57 Titel: Rechtslage im Internetforum
Hallo,
ich habe ein Internetforum zu einem bestimmten Thema.
Nun habe ich persönlich mit einigen alten Forenmitgliedern Streit.
Die versuchen nun mir einen reinzuwürgen mit Urheberrechtsverletzung in meinem Forum.
Ich muss dazu sagen, wie kontrollieren folgende Sachen:
1. keine Marken und Firmennamen
2. wir achten auf Urhebrrechtsverletzung im Bezug auf Fotos, Geschichten, Songtexten, Avataren, Gedichten, Zitaten und Sprüchen
( was darf aus Songtexten kopiert werden, wie ist die Rechtslage bezüglich Zitaten und Sprücher, auch nur, wenn der Dichter 70 Jahre tot ist?)
3. bei uns werden keine MP3`s verlinkt, Links zu You Tube werden gesetzt, die Videos werden aber nicht auf unserer Seite eingebunden
Können die uns dran kriegen? Können die einen Anwalt auf uns aufmerksam machen, was droht uns dann?
Was ist grundsätzlich zu beachten beim betreiben eines Internetforums?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.06.08, 02:37 Titel:
Ihr achtet ja schon auf alles, was bleibt da noch?
Eigentlich nur ein Werk, das als Werk erkennbar ist, und bei dem klar war, dass es nicht vom Poster selber stammt, wie der behauptete. Also z.B. ein Gedicht von G. Grass.
Dann kann Grass was gegen euch tun und sein Verlag. G. hat das Urheberrecht und der Verlag V. das Nutzungsrecht.
Die bösen Buben müssen also G. oder V, alarmieren, damit diese Schritte einleiten.
Das wird also ziemlich schwierig. Und falls doch, könnte es sein, dass der Forenbetreiber lediglich darauf aufmerksam gemacht wird, dass ein Text ein geschütztes Werk ist und er dies löschen soll.
Ah, da bin ich ja beruhigt.
Sprich, also falls sie was finden sollten, muss immer erst der Verfasster etc ausfindig gemacht werden? Es geht nicht, einfach nen Anwalt zu informieren, der mich dann abmahnt?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.06.08, 06:23 Titel:
So in etwa ist es. Wer Jemanden abmahnt, etwas nie wieder zu tun, also künftig zu unterlassen, muss erstmal ein berechtigtes Interesse daran haben.
Das hat halt nur der Inhaber von Rechten. Also der Urheber eines Werkes (Dichter, Maler, Komponist usw.) und dessen Verwertungsrechteinhaber (Verlag usw.).
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