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Verfasst am: 27.05.08, 09:08 Titel: Gescheiterte Vermittlung aus dem TS mit evl. Täuschung
Guten Morgen,
mich würde in folgendem Fall mal die Rechtslage interessieren.
Person A holt sich aus dem Tierschutz einen Hund. Die hohe Schutzgebühr wird nicht erstattet, sollte die Vermittlung in die Hose gehen. Dies ist vertraglich vereinbart.
Leider kommt es genau dazu, da es in der Familie von Person A zu übergriffen kommt, mit denen in solch einer Form nicht zu rechnen waren.
Laut Vertrag ist das Tier Eigentum vom TS und muss zurück an ihn, bzw. bezieht eine vom TS gefundene Pflegestelle. Der Hund steht also erneut zur Vermittlung. Dies jedoch ohne Angabe der Problemen, die es in der Familie von Person A machte. Eine weitere Schutzgebühr wird von der unwissenden Person B (von der neuen entgültigen Familie) verlangt.
Ist dies alles so rechtens? Sowohl das Probleme, die nunmal da waren verschwiegen werden als auch das für ein und das selbe Tier doppelte Schutzgebühr erhoben wird?
Person A ist jetzt natürlich in der Annahme, dass auch ihr etwas verschwiegen wurde.
Kommt, würde ich mal sagen, auf den Vermittlungsvertrag an.
Diese Frage ist m.E. aber zu speziell für dieses Forum.
Allgemein wird ein Hund beim Verkauf wie eine Sache betrachtet.
Wenn diese Sache bekannte Mängel hatte, die verschwiegen wurden, könnte theoretisch Wandel oder Schadensersatz geltend gemacht werden.
Kann sogar in die arglistige Täuschung gehen, wenn ein problematischer Hund als normal abgegeben wurde.
Kann auch sein, dass zugesicherte Eigenschaften fehlten.
Also, ausgeschlossen ist es nicht, dass das Tierheim die Vermittlungsgebühr zurückzahlen müsste, aber das ist eine dermaßen spezielle Frage, da müsste man schon paar Euro in eine anwaltliche Beratung investieren, um das zu klären. _________________ Grüße,
Abrazo
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