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Verfasst am: 06.06.08, 21:12 Titel: Gegen Beschluss des Stadtrats vorgehen
Wie kann man gegen einen Beschluss des Stadtrates vorgehen?
Eine Person lässt sich in die Vorschlagsliste zum Schöffen eintragen und er ist die einzige Person auf der Liste.
Der Stadtrat lehnt in der Sitzung diese Person namentlich ab. Ausschlussgründe gibt es nicht.
Kann man dagegen was unternehmen?
Sollte jemand fragen, wie das sein kann:
Ich stehe mit der Stadtverwaltung wegen eines Problems im Streit. Hierzu gibt es auch eine Grund-satzentscheidung des Bundesgerichtshofs.
Der Streit wird wohl nur gerichtlich beizulegen sein. Leider!
Das ist der Grund für die Ablehnung.
Die Einscheidung ist so ausgegangen. 1 Stimme für mich, 4 gegen mich, 4 haben sich enthalten.
Was mir natürlich auch nicht gefällt ist, dass ich namentlich mit Adresse mit Mitteilungsblatt erwähnt werde.
Wenn gesetzlich geregelt ist, dass der Gemeinderat darüber in freier Abstimmung / Wahl zu entscheiden hat, wird man wohl oder übel nichts dagegen unternehmen können, da gewählte Mitglieder des Stadtrates ein freies Mandat ähnlich den Vertretern der Legislative haben (zumindest hier in BY )
Sicherlich könnte man den Beschluss auf formelle Fehler hin überpfüfen, nur scheint das bei dem Abstimmungsverhalten wohl wenig aussichtsreich.
Der beste Ansprechpartner ist in solchen Fällen wohl immer erstmal die Rechtsaufsichsbehörde.
Allerdings würde mich interessieren, welcher Stadtrat (Bundesland?) so wenige Mitglieder hat oder gab es einfach so viele Abwesende?
Bundesland ist Sachsen.
Eine kleine Stadt mit 15 Stadträten im Landkreis Bautzen.
Wo kann man sich eigentlich erkundigen? Gibt es hier auch eine Fachaufsicht?
Von der Sache her kann ich damit leben. War ohnhin aus meinem sozialen Verständnis herraus.
Jetzt gibt es wieder eine Vorschlagsliste. Ich lass mich mal wieder eintragen.
Ist ein Witz und peinlich für die Stadtverwaltung. Der gute Mann hatte sich so sehr gefreut das sich überhaupt jemand meldet.
In der lelzten Wahlperiode war ich Hilfsjugendschöffe.
Beim Kreisjugendamt kann ich mich auch eintragen lassen.
Ist ja auch schön dumm von dem Stadtrat dies in dieser Situation zu tun. Nun darf ich dies ja auch so behaupten.
Als Vereinsvorsitzender liege ich regelmäßig mit meinem Jugendamt im Streit und der geht zum Teil noch Tiefgründiger.
Auf die dumme Idee dies über den Jugendschöffenvorschlag oder über mein Pflegekind auszulassen, ist man dort noch nie gekommen. Wäre ja auch gegenüber der Öffentlichkeit schwierig zu erklären, warum jemand für seine Überzeugung auf solch primitiven Weg abgestrafft wird.
Eine Strafe ist dies nun wahrlich nicht für mich. Das Verhalten kenne ich von meinen Kindern.
Selbst bei den Streitigkeiten mit der Stadt würde ich nie auf die Idee kommen, dies anderweitig auszulassen.
Naja, abharken, unter Spaß und Tollerei verbuchen und gut ist. Für das Nest mache ich mit Sicherheit nichts mehr.
Die Gesichter möchte ich sehen, wenn die Selbigen erfahren, dass bei der diesjährigen Sammelaktion für den Verein durch die (Wortsperre: Name) im Ort ausgerechnet ich der Vereinsvorsitzende bin. Da möchte ich mich ja noch beim Stadtrat bedanken.
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