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Studiengebühren werden immer früher eingefordert

 
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ArmerStudent
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Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Göttingen

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 23:10    Titel: Studiengebühren werden immer früher eingefordert Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute,

ich hab heute eine E-Mail von der Universität bekommen, in der stand, das ich bis Ende Juni die Studiengebühren überweisen soll, wie vermutlich jeder andere Student an meiner Uni.
Das würde bedeuten, das ich zwei Monate vor Semesterende die Gebühren fürs nächste Semester zahlen soll.
Letztes Semester war es im letzten Monat der vorhergehenden Semesters. (Sprich: Semester war im Januar zu ende, in diesem Monat mussten wir die Gebühren bezahlen und das neue Semester hat im April angefangen)

Im großen und ganzen würde das bedeuten, das die Studenten 5 Monate vor eigentlichem Semesterbeginn sich immatrikulieren bzw. rückmelden müssen, aus welchen Gründen auch immer, vermutlich handelt es sich um Zinsen, die die Uni bekommen möchte.

Meine Frage lautet nun: Darf die Universität den Zeitraum für die zu zahlenden Beträge frei bestimmen oder gibt es da einen gesetzlich festgelegten Zeitraum (zb. max. 4 Monate vor Semesterbeginn)?
Und meine zweite Frage ist: Wo kann man sich diesbezüglich informieren?

Ich vermute mal, das diese immer früher zu zahlenden Beiträge aufgrund der Zinsen, die die Universität erhalten möchte. Allerdings frage ich mich dabei ob es nicht irgendwann soweit ist, ob wir irgendwann direkt vor Beginn unseres Studiums die kompletten Beitrage zahlen müssen.
Bisher war es so, das seitdem es die Studiengebühren gibt immer einen Monat früher als im vorherigen Semester die Beiträge zu zahlen waren und die Verwaltungsgebühren jedes Semester um 10 Euro angehoben wurden. (sprich: erstes Semester mit Studiengebühren mussten diese im letzten Monat der Vorlesungsfreien Zeit bezahlt werdem, im zweiten Semester mit Studiengebühren mussten sie einen Monat vor Beginn der Vorlesungsfreien Zeit bezahlt werden und Verwaltungsgebühren wurden um 10Euro erhöht, im dritten Semester mit Studiengebühren müssen diese nun zwei Monat vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit bezahlt werden und die Verwaltungsgebühren wurden erneut um 10 Euro angehoben:( )

Gibt es da irgendwelche Regelungen oder sind wir, die Studenten der Geldgier der Universität ausgeliefert?

Ich hoffe, sie können mir weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß

der arme Student...
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Planloser
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Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 02:55    Titel: Antworten mit Zitat

Lass mich raten: Du studierst in HESSEN?

Die linke Mehrheit im Landtag will die Studiengebühren s o f o r t abschaffen; und Deine Uni hat Gebührenbescheide rausgehauen in der Hoffnung, dass noch schnell paar arme Studenten zahlen, bevor sich die Rechtslage ändert.
Die SCHWEINE!

Grüße

Planloser
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 04:10    Titel: Antworten mit Zitat

Planloser Winken
Wenn es nach dem Wohnort "Göötingen" geht, liegt die Uni in Niedersachsen
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Planloser
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Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 05:24    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut! Wär auch zu schön gewesen.....
(Aber Göttingen ist wenigstens nah an Hessen Verlegen )

Nach den meisten (Landes-)Regelungswerken entsteht die Pflicht zur Entrichtung der Studiengebühr/des Studienbeitrags mit der Stellung des Antrags auf Rückmeldung bzw. mit der Immatrikulation.
Zitat:
Vorverlegung der Rückmeldefrist - Hintergründe

Die Georg-August-Universität Göttingen hat ab dem Sommersemester 2008 die Frist für die Rückmeldung um einen Monat vorverlegt. Die Hochschule reagiert damit auf das Problem, dass frei gewordene Studienplätze bislang nicht rechtzeitig zu Semesterbeginn eingenommen werden konnten. Studierenden, die sich um einen frei gewordenen oder frei gebliebenen Studienplatz beworben haben, soll es so ermöglicht werden, alle notwendigen Schritte für einen Ortswechsel bis zum Vorlesungsbeginn organisieren zu können.

Gründe für den zeitlich relativ langen Vorlauf bis zur Vergabe frei gebliebener Studienplätze sind weitere Fristenregelungen. Nach dem Ende der Rückmeldefrist gibt es gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsabläufe zum Schutz derer, die ihre Rückmeldung nicht fristgerecht durchgeführt oder versäumt haben. Das verzögert die Feststellung tatsächlich frei werdender Studienplätze.

Der Senat hat vor diesem Hintergrund am 14.03.07 die Vorverlegung der
Rückmeldefristen beschlossen. Am 16.05.2007 wurde festgelegt, dass diese Änderung erstmals zum Sommersemester 2008 in Kraft treten soll.

Die Rückmeldefrist ergibt sich in der Regel aus der Einschreibungsordnung (oder wie das vor Ort heißt); diese hat der Senat als satzungsgebendes Organ wohl rechtmäßig geändert. Soweit höherrangig inhaltlich nichts Gegenteiliges ausdrücklich bestimmt ist, wäre das vermutlich (soweit konkrete Rechtsberatung hier nicht geleistet werden kann) in Ordnung - jedenfalls denkbar.
Grüße
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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ArmerStudent
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Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Göttingen

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

vorweg: ja es handelt sich hierbei um die Georg-August-Universität Göttingen Weinen

also kann man da auf gut deutsch nicht wirklich was gegen unternehmen, da es schon vor langer Zeit festgelegt wurde, oder??

Das einzige was man dagegen unternehmen könnte wäre absichtlich die Frist zu versäumen und auf Einzelregelung zu hoffen, wie man es bisher auch getan hat...

interessant finde ich dem Auszug vom Planlosen entgegenwirkend, das die gute Uni Göttingen im Fachbereich Biologie 200% neue Studenten angenommen hat im SoSe 08, obwohl sie nur platz für 100% hatte...passt irgendwie nicht ganz auf das Zitat oder??Winken

grüße und vielen dank

der arme Student...
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

http://asta.uni-goettingen.de/index.php?id=kontakt
ruf da doch einfach mal an, die können dir momentan bestimmt eher helfen als wir da Planloser auf das Rechtlich bereits geantwortet hat.
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