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Verfasst am: 17.06.08, 16:30 Titel: lastschrifteinzug obwohl vertrag gekündigt
ich habe am 9.6. einen vertrag gekündigt und auch die einzugsermächtigung für mein konto zurückgezogen.
der vertrag läuft zum 30.6. aus. am 20.6 ist kündigungsfrist.
jedoch wurden mir huete sonderumlagen, die alle halbe jahre fällig sind im fitnessstudio, vom konto abgebucht.
ist das noch rechtsmäßig?
dürfen die noch abbuchen obwohl ich die einzugsermächtigung zurück gezogen habe, und vom fitness studio auch eine bestätigung der kündigung habe?
oder dürfen die generell noch bis um 30.6 abbuchen?
wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
danke
Ohne gültige Einzugsermächtigung darf niemand Geld von Ihrem Konto abbuchen. _________________ Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.06.08, 14:37 Titel:
Volker111 hat folgendes geschrieben::
Ohne gültige Einzugsermächtigung darf niemand Geld von Ihrem Konto abbuchen.
Diese Antwort beantwortet wohl die Fragen des TE eher unzureichend.
luxii hat folgendes geschrieben::
und auch die einzugsermächtigung für mein konto zurückgezogen
Mit Wirkung zu welchem Datum?
luxii hat folgendes geschrieben::
jedoch wurden mir huete sonderumlagen, die alle halbe jahre fällig sind im fitnessstudio, vom konto abgebucht.
Sind diese Umlagen rückwirkend fällig?[/quote] _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
also der vertrag musste bis zum 20. des monats gekündigt werden.
habe am 9.6. oder den vetrag gekündigt. auslaufen tut er am 30. juni dann.
also im eigentlich abgeschlossenen vertrag steht "Die Kosten der Sonderumlage sind am 15.06 und 15.12. für das 1. u. 2. Halbjahr i.H.v. je 14,95€ fällig werden zu den o.g. Terminen per Lastschrift eingezogen. [..] "
also hab ich jetzt sozusagen ja für das nächste halbe jahr gezahlt ohne das ich weiterhin das fitness studio besuche. sehe ich das richtig?
und durften die das nun einziehen? einzugsermächtigung erlischt doch mit der kündigung?
die telefonnummer von dem schuppen geht auch nicht mal.. das ich mal anrufn könnte.
achso in meiner kündigung habe ich geschrieben " hiermit kündige ich fristgerecht zum 9.6. meinen vertrag, eine erteilte einzugsermächtigung ziehe ich ebenfalls zurück"..
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.06.08, 22:26 Titel:
luxii hat folgendes geschrieben::
also hab ich jetzt sozusagen ja für das nächste halbe jahr gezahlt ohne das ich weiterhin das fitness studio besuche. sehe ich das richtig?
Es ist spät, ich muß morgen früh raus, also unter Vorbehalt: für mich sieht das eher nach rückwirkend aus.
luxii hat folgendes geschrieben::
durften die das nun einziehen? einzugsermächtigung erlischt doch mit der kündigung?
Deshalb meine Frage zu der Formulierung in der Kündigung. Natürlich erlischt die Einzugsermächtigung, aber eben erst zum Ende des Vertrages (es sei denn, man formuliert es anders).
luxii hat folgendes geschrieben::
achso in meiner kündigung habe ich geschrieben " hiermit kündige ich fristgerecht zum 9.6. meinen vertrag, eine erteilte einzugsermächtigung ziehe ich ebenfalls zurück"..
Zum 09.06. war eine Kündigung gar nicht möglich... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
hm, das wäre natürlich total blöd wenn das rückwirkend wäre. muss ich unbedingt vorbei morgen,
ach so und ja ich hab das in der kündigung anders geschrieben mir ist nur die formulierung nicht eingefallen.
war eben in dem sinne, dass ich den vertrag frsitgerecht,also am 9.6., kündige zum 30.6.
ach ich ärgere mich gerade schwarz.
vorallem ist diese gebühr bei meiner freundin nicht abgebucht und sie hat nen monat vorher gekündigt. wäre es rückwirkend müsste es ja im grunde bei ihr auch abgebucht werden, sonst könnte man ja durch geschicktes beitreten und abmelden in dem studio diese gebühr umgehen. man zahlt ja sonst nix an ab- oder anmelde gebühr. aber nunja.
ach ich fahr morgen hin und frag erstmal ob rückwirkend oder vorrauszahlung. und danach richte ich mich dann.
sind im grunde nur 14,xx eurom aber trotzdem ärgerlich. werd einfach auf deren kulanz pochen. mehr kann ich ja wahrscheinlich nicht tun.
weiß ja nicht inwiefern sich das ändert wenn es um eine vorrauszahlung für das nächste halbe jahr geht..
ach und noch eine frage, hätte ich in meiner kündigung schreiben sollen "eine erteilte einzugsermächgtigung ziehe ich ebenfalls sofort zurück"
ich habe das "sofort" weggelassen.. mhhh
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