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Prüfungsanspruch

 
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Neofene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 23:34    Titel: Prüfungsanspruch Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumlinge,

ich bin neu hier und habe eventuell bald ein Problem. Ich schildere das mal kurz und zusammengefasst und dazu meine Fragen:

Es könnte - leider - passieren, dass ich für einen BWL-Studiengang an einer Fachhochschule in Deutschland meinen Prüfungsanspruch verliere, weil ich zwei schwere Klausuren wiederholen muss und dementsprechend reale Angst habe, dass es nicht hinhaut - zumal das nicht die einzigen Fächer sind, die ich schreiben muss. Wenn es also nicht klappt, werde ich zwangsexmatrikuliert und kann nicht mehr weiterstudieren. Das ist klar. Was mir aber überhaupt nicht klar ist - und ich recherchiere im Netz seit Tagen - ob ich deshalb an keiner Fachhochschule in ganz Deutschland BWL studieren kann. Und ob dies auch für Universitäten, BAs & Co. gilt - denn ich habe eigentlich Abitur. Da habe ich diffuses im Netz gelesen, mal ja, mal nein. Angenommen es geht an einer Uni, aber in deren Prüfungsordnung steht, dass man in diesem Fach seinen Prüfungsanspruch nicht verloren haben darf - habe solche Zeilen gefunden - gilt das dann auch für mich?

Das zum einen. Danke. Dann noch was die Exmatrikulation anbelangt: Könnte ich mich jetzt freiwillig exmatrikulieren lassen, um der eventuellen Zwangsexmatrikulation zu entkommen oder geht das z.B. nur zum Ende des Semesters - denn es stehen bald Klausuren an und ich somit nicht weiß, ob man ausgerechnet jetzt einfach so gehen könnte.

Ich weiß wirklich nicht, was jetzt nun möglich ist und nicht und bin wirklich verzweifelt, darum bitte ich auf eine rasche Antwort von ein paar Experten und vielleicht mit Gesetzesangaben.

Vielen, vielen Dank - Neofene
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 00:34    Titel: Re: Prüfungsanspruch Antworten mit Zitat

Neofene hat folgendes geschrieben::
Hallo liebe Forumlinge,

ich bin neu hier und habe eventuell bald ein Problem. Ich schildere das mal kurz und zusammengefasst und dazu meine Fragen:

Es könnte - leider - passieren, dass ich für einen BWL-Studiengang an einer Fachhochschule in Deutschland meinen Prüfungsanspruch verliere, weil ich zwei schwere Klausuren wiederholen muss und dementsprechend reale Angst habe, dass es nicht hinhaut - zumal das nicht die einzigen Fächer sind, die ich schreiben muss. Wenn es also nicht klappt, werde ich zwangsexmatrikuliert und kann nicht mehr weiterstudieren.
Und mit "Minister" geht es doch. Ich kenne reihenweise (ehemalige) Elektrotechnik- und Maschinenbauingenieure, die mit ministerieller Sondergenehmigung ihr Vordiplom zum 3. Mal schreiben durften und es dabei gepackt haben.
Zitat:
Das ist klar. Was mir aber überhaupt nicht klar ist - und ich recherchiere im Netz seit Tagen - ob ich deshalb an keiner Fachhochschule in ganz Deutschland BWL studieren kann.
"Endgültig nicht bestanden" heißt endgültig nicht bestanden. Und zwar für denselben Studiengang/Abschluss.
Zitat:
Und ob dies auch für Universitäten, BAs & Co. gilt - denn ich habe eigentlich Abitur.
Was zum Henker ist BA für eine Studienanstalt? Es gibt Universitäten, die einen mit "endgültig nicht bestandener" FH-Prüfung zum Diplom- oder Bachelor-Studiengang zulassen. Gemäß dem Grundsatz "Freiheit der Lehre" kocht hier aber jeder sein eigenes Süppchen - und jeder ein anderes.
Zitat:
Da habe ich diffuses im Netz gelesen, mal ja, mal nein.
Diffus wäre lauter "jein" und "neja" und "jain". Gemeint ist wohl "Diverses" - Verschiedenes. Und es ist auch von Hochschule zu Hochschule verschieden.
Zitat:
Angenommen es geht an einer Uni, aber in deren Prüfungsordnung steht, dass man in diesem Fach seinen Prüfungsanspruch nicht verloren haben darf - habe solche Zeilen gefunden - gilt das dann auch für mich?
Wenn "dieses Fach" dann auch "dieses Fach" ist: Ja. Wegen blonder Ohren und blauer Nase wird keiner bevorzugt und auch nicht ohne Grund. Wenn der "endgültig nicht bestandene" Studiengang z. B. "Beh-Weh-Ell-o-fant-FH" heißt, dann ist möglicherweise "Beh-Weh-Ell-o-dil-TU" ein ganz anderes Fach.

Zitat:
Das zum einen. Danke. Dann noch was die Exmatrikulation anbelangt: Könnte ich mich jetzt freiwillig exmatrikulieren lassen, um der eventuellen Zwangsexmatrikulation zu entkommen oder geht das z.B. nur zum Ende des Semesters - denn es stehen bald Klausuren an und ich somit nicht weiß, ob man ausgerechnet jetzt einfach so gehen könnte.
Das steht in der Studienordnung. Bitte selber lesen. Im Falle des plötzlichen Ablebens des Studenten dürfte eine solche Exmatrikulation in der Regel möglich sein. Bei lebenden Studenten werden möglicherweise alle Prüfungen, zu denen man infolge der Exmatrikulation nicht angetreten ist, als "nicht bestanden" gewertet; außerdem wird das Semester auf die Studiendauer angerechnet. Kann also teuer werden - oder den Abschluss kosten, wenn die maximale Studiendauer überschritten ist. Zu real existierenden Risiken und Nebenwirkungen frage bitte dein Prüfungsamt oder lies die Studienordnung. "Wegrennen" ist jedenfalls keine zielführende Lösung.

Zitat:
Ich weiß wirklich nicht, was jetzt nun möglich ist und nicht
Büffeln - Pauken - Bimsen - Üben - zur Prüfung antreten - Bestehen. Das ist effektiver, als wegrennen.
Zitat:
und bin wirklich verzweifelt,
Das nutzt nix.
Zitat:
darum bitte ich auf eine rasche Antwort von ein paar Experten und vielleicht mit Gesetzesangaben.
Mein Tipp: Gar nicht erst darüber nachdenken, dass man nicht besteht. Ausreichend Schlaf, gesunde Ernährung, konzentriertes Lernen und ein wenig Ausgleichssport - das hilft weiter als jedes Gesetz. Die "was-könnte-sein-wenn"-Panikmache blockiert nur den "Lernmuskel". Also Schluss damit.
Das Hochschulrahmengesetz hilft nämlich nicht weiter - und andere Gesetze auch nicht. Siehe oben.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Neofene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das weiß ich doch alles, aber danke für die Mühe. In diese Richtung gingen meine Fragen auch gar nicht. Es ist keine Panikmache meinerseits und auch kein Mangel an Fleiß oder Intelligenz - und wenn man schon dabei ist, zu urteilen, müsste man wohl die Hintergründe besser kennen, bevor man große Reden schwingt, nicht wahr?? Dies zumindest entspricht meiner Logik. Meine Frage ging also gar nicht in DIE Richtung, die du angeschlagen hast - denn mit der habe ich mich ausreichend auseinander gesetzt und auf welche Art und Weise möchte ich in einem Forum sicher nicht diskutieren- sondern wie es rein rechtlich aussieht - mehr wollte ich gar nicht wissen!!

Danke fürs Lesen.

Neofene
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Neofene hat folgendes geschrieben::
Hallo,

das weiß ich doch alles, aber danke für die Mühe. In diese Richtung gingen meine Fragen auch gar nicht.
Anscheinend hast du meine Antwort nur sehr flüchtig gelesen.
Zitat:
Es ist keine Panikmache meinerseits
Und weshalb dann "wirklich verzweifelt"? Das widerspricht sich.
Zitat:
und auch kein Mangel an Fleiß oder Intelligenz
Davon habe ich auch kein Wort geschrieben. Unverschämtheit.
Zitat:
- und wenn man schon dabei ist, zu urteilen, müsste man wohl die Hintergründe besser kennen, bevor man große Reden schwingt, nicht wahr??
Weder habe ich "große Reden" geschwungen, noch bin ich an den Hintergründen interessiert.
Zitat:
Dies zumindest entspricht meiner Logik.
Dieser Satz ist absurd. Mit Logik hat das nämlich gar nichts zu tun.
Zitat:
Meine Frage ging also gar nicht in DIE Richtung, die du angeschlagen hast
Doch. Aber den Teil meiner Antwort hast du ja offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen.
Zitat:
sondern wie es rein rechtlich aussieht - mehr wollte ich gar nicht wissen!!
Steht alles oben. Aber gerne noch mal dasselbe - die wichtigen Teile fett:

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Und mit "Minister" geht es doch. [...] ministerieller Sondergenehmigung ihr Vordiplom zum 3. Mal schreiben durften und es dabei gepackt haben. [...] "Endgültig nicht bestanden" heißt endgültig nicht bestanden. Und zwar für denselben Studiengang/Abschluss. [...] Es gibt Universitäten, die einen mit "endgültig nicht bestandener" FH-Prüfung zum Diplom- oder Bachelor-Studiengang zulassen. Gemäß dem Grundsatz "Freiheit der Lehre" kocht hier aber jeder sein eigenes Süppchen - und jeder ein anderes. [...] Und es ist auch von Hochschule zu Hochschule verschieden.
Zitat:
Angenommen es geht an einer Uni, aber in deren Prüfungsordnung steht, dass man in diesem Fach seinen Prüfungsanspruch nicht verloren haben darf - habe solche Zeilen gefunden - gilt das dann auch für mich?
Wenn "dieses Fach" dann auch "dieses Fach" ist: Ja. [...] Wenn der "endgültig nicht bestandene" Studiengang z. B. "Beh-Weh-Ell-o-fant-FH" heißt, dann ist möglicherweise "Beh-Weh-Ell-o-dil-TU" ein ganz anderes Fach.
[...] Das steht in der Studienordnung. [...] Studenten werden möglicherweise alle Prüfungen, zu denen man infolge der Exmatrikulation nicht angetreten ist, als "nicht bestanden" gewertet; außerdem wird das Semester auf die Studiendauer angerechnet. Kann also teuer werden - oder den Abschluss kosten, wenn die maximale Studiendauer überschritten ist. Zu real existierenden Risiken und Nebenwirkungen frage bitte dein Prüfungsamt oder lies die Studienordnung. "Wegrennen" ist jedenfalls keine zielführende Lösung. [...] Das Hochschulrahmengesetz hilft nämlich nicht weiter - und andere Gesetze auch nicht. Siehe oben.


Zitat:
Danke fürs Lesen.

Neofene
Nein, dafür nicht.

Kurzfassung: Es gibt kein allgemeines Gesetz. Jede Hochschule hat ihre eigene Regelung. Zuständig: Prüfungsamt und Studienordnung.
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mitternächtliche Grüße.


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Neofene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Deine riesige, fettgedruckte Antwort, ganz unten, hätte völlig ausgereicht - mehr wollte ich gar nicht wissen. Es ist einfach dein Ton, wenn er dir nicht bewusst ist, dafür kann ich nichts. Auf die einzelnen Zeilen habe ich also nicht vor einzugehen. Du hast es hier nicht mit einem "Püppchen" zu tun, ja? Lachen

Ciao - Neofene


Zuletzt bearbeitet von Neofene am 13.06.08, 09:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Neofene hat folgendes geschrieben::
Deine riesige, fettgedruckte Antwort, ganz unten, hätte völlig ausgereicht - mehr wollte ich gar nicht wissen!!!
Aber bitte doch, gern geschehen. Die Verwendung mehrerer Ausrufungszeichen macht einen Ausruf übrigens nicht ausrufender. Die Regeln zur Rechtschreibung sehen dergleichen nicht vor.
Zitat:
Es ist einfach dein Ton, wenn er dir nicht bewusst ist, dafür kann ich nichts. Auf die einzelnen Zeilen habe ich also nicht vor einzugehen.
Schön, dass Du es jetzt verstehen konntest.
Zitat:
Du hast es hier nicht mit einem "Püppchen" zu tun, ja? Lachen

Ciao - Neofene
Ja nee, schon klar. Du bist ein Kerl. Schönen Abend noch.

mitternacht.
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mitternächtliche Grüße.


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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fände es schön, wenn hier in diesem Forum weder Ausrufungszeichenkolonnen, noch Sehbehindertenhervorhebung zum Einsatz kämen! Und bitte nicht überreagieren.

Es gibt hier zwei Konstellationen für Fragesteller (die eine eher selten): Den an einer abstrakten rechtlichen Fragestellung interessierten Teilnnehmer und den aus aktueller Betroffenheit heraus Hilfe zur Selbsthilfe suchenden abstrakte Fragen Stellenden.

Ich würde mich freuen, wenn Antworten auf Fragen zwar die oft nicht erfreuliche rechtliche Situation darstellen, aber doch Rücksicht darauf nehmen könnten, dass Fragende als Betroffene in einer schwierigen Situation, wenn nicht gar Weichenstellung für den Lebensweg stecken.

Zur Sache: die Hochschulgesetze der 16 Bundesländer regeln, inwiefern endgültig nicht bestandene Prüfungen der Einschreibung im Wege stehen. Mit dem Abitur liegt die Hochschulzugangsberechtigung ein für allemal vor. Allerdings gibt es Regelungen, die bei vergleichbarem Studiengang eine Immatrikulation verhindern. Bei den Diplomstudiengängen waren FHs und Universitäten noch nicht vergleichbar. Ob das inzwischen für die neuen Studienstrukturen auch gilt, ist mir nicht so ganz klar.

Am Ende hilft nur, es zu versuchen.

In Niedersachsen gibt es in § 19 Abs. 4 Satz 2 HG etwa folgende Regelung:

"Die Einschreibung ist abzulehnen, wenn die Zahlung der fälligen Abgaben und Entgelte nicht nachgewiesen ist oder in dem gewählten Studiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde."

§ 18 Abs. 6 sagt:

"Wer an einer deutschen Hochschule eine Vor- oder Zwischenprüfung bestanden hat, ist berechtigt, das Studium in einem Studiengang der gleichen Fachrichtung mit dem gleichen Abschluss an einer anderen Hochschule fortzusetzen."

Zwischen den beiden Regelungen scheinen mir Lücken durch, durch die man vielleicht schlüpfen kann, wenn man sich eben ins erste Fachsemester einschreiben möchte, das Studium also nicht fortsetzen, sondern (ein anderes) neu beginnen möchte.

Wie das die Hochschulen praktisch handhaben ist dann wieder eine Frage für sich.

Berufsakademien (BAs) sind Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg, die demnächst den Hochshculen angenähert werden und auch in das dortige Hochschulgesetz integriert werden sollen.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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Neofene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke - so eine (kompetente) Antwort habe ich erwartet.

Viele Grüße, N.
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Neofene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe nun meine erste Klausur geschrieben und ein ganz gutes - wenn auch mulmiges - Gefühl, weil soviel davon abhängt. Habe aber auch schon Hochschulen gefunden (weiß nicht ob man Namen nennen darf), in deren Pürunfgs- und Studienordnung nichts von einer Beschränkung steht, weil man entgültig nicht bestanden hat. Da müsste es also gehen. Bei einiges steht: "vergleichbare Hochschule", nun ist immer die Frage, was vergleichbar ist, FH und UNI ja eigentlich nicht bzw. ist irgendwie nicht so klar. Immerhin sagt man, dass man von UNI auf die FH wechseln könnte, dann umgekehrt wohl auch. Und angenommen, es steht "vergleichbare Hochschule", ich denke aber, dass die zwei eben nicht vergleichbar sind und unterschreibe da alles und eben dass ich meinen PA nicht verloren habe - mache ich mich strafbar, aus Unwissenheit? Wie ist die Rechtslage hier und wie würde die Strafe aussehen, wenn es rauskommt? Exmatrikulation oder Knast? Winken

Merci. Neofene.
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Neofene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.06.08, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine Frage:

Bei der HS die mich interessiert, steht nichts in der Prüfungsordnung davon, dass man bei Verlust des Prüfungsanspruchs dort nicht studieren darf bzw. sich nicht einschreiben darf. Was steht ist in der Anlage, dass man ankreuzen muss:

Bescheinigung über den bestehenden Prüfungsanspruch: Nur bei Fortsetzung im gleichen Studiengang mit gleichem Abschlussziel, ausgestellt von der bisherigen Universität.

Nun, da gibt es doch gewissen Lücken. Erstens steht auch hier nicht, dass dann die Immatrikulation verwehrt werden kann - warum dann überhaupt die ganzen Unterlagen einsenden bzw. sich bewerben dürfen. Zweitens: Was heißt nun "...Fortsetzung im gleichen Studiengang....", "....mit gleichem Abschlussziel....","....bisherigen Universität....".
Und zwar ist es bei mir - um genauer zu sein - so:

Mein alter Studiengang ist an einer deutschen Fachhochschule, also schon mal keine Universität. Dann heißt der Studiengang Management und Finanzen - Bereich BWL. Abschlussziel Bachelor.

Der neue Studiengang wäre an der TU Darmstadt und es ist ein Joint-Bachelor, zwei-Fächer-Kombination, einmal Englisch bzw. Anglistik und dann Wirtschaftswissenschaften: Hier sind die Inhalte ähnlich, aber bei weitem nicht gleich, wie an meiner Fachhochule. Zumal dies ein geteilter Studiengang ist, d.h. für beides gibt es je 75 credit points und ich hätte bei Abschluss an der FH alleine für meinen Studiengang 180 bekommen. Außerdem liegt hier der Schwerpunkt auf Anglistik und WiWi ist quasi eine Art Zusatzfach, Nebenfach - wie auch immer - weil ich die Abschlussprüfung (Thesis) auch nur in Englisch schreiben kann.

Wie sieht es hier rechtlich aus, meiner Meinung nach sind diese zwei Dinge nun nicht wirklich vergleichbar, hätte ich hier also Chancen?

Es wäre nett, wenn man mir nochmals kurz ein feedback gibt, beworben habe ich mich schon mal - vorsichtshalber. Bei WiWi mit Einstufung ins höhere Semester, weil ein paar Dinge, die dort sind, ich hier schon gemacht habe, aber wie gesagt, der Rest ist völlig unterschiedlich, wir machen hier ja mehr, und gehen tiefer in die Thematik hinein.

Danke, Neofene
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Neofene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schreibe jetzt nochmals in meinem Thread, vielleicht gibt es hier Leute die das interessiert:

Habe heute aus erster Quelle erfahren, dass nachdem eine Studentin (kannte ich, war eine Kommilitonin) von der FH geflogen ist, wegen nicht bestandener Prüfung, wurde sie an einer anderen FH, nicht weit von hier genommen - uns zwar auch BWL aber Schwerpunkt Marketing. Dabei war die nicht bestanden Klausur u.a. Marketing. Ha, ha, hat keinen interessiert UND sie hat alles Leistung die gleich sind (da beides Bachelor und gleiches Bundesland), Grundstudium ist ziemlich gleich aufgebaut.

Also nicht gleich aufgeben, es scheint mehr Wege zu geben, als man dachte!!! Scheint also kein Problem zu sein, wenn die Studiengänge anders klingen, andere Schwerpunkte haben, obwohl alles BWL ist Sehr glücklich .

Grüße, Neofene
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