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Verfasst am: 11.06.08, 14:01 Titel: Haftbarkeit bei Volltrunkenheit
Guten Tag,
ich hätte eine Frage, die ich im folgenden Fall schildern möchte.
Person A beschädigt eine Tür in betrunkenem Zustand. Kann sich nach eigenen Angaben aber an überhaupt gar nichts erinnern. Es gibt Zeugen für den Vorfall. Person B hat nun die Rechnung über die Kosten der Reparatur an Person A weitergeleitet.
1. Ist Person A dafür haftbar?
2. Übernimmt die Haftpflicht von Person A diesen Schaden, wenn der die Volltrunkenheit angibt?
2. wenn mit "die Haftpflicht" die Privathaftpflichtversicherung gemeint ist: ja, sofern der Versicherer dem Schadenverursacher nicht nachweisen kann, dass er den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Dieser Beweis dürfte nur schwer gelingen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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