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Person A hat soeben sein Abitur in NRW bestanden, alles ist ausgewertet, auf etwaige Abweichprüfungen wurde verzichtet, kurzum er hat sein Abitur fertig und möchte nur noch sein Zeugnis bekommmen. Geplante Aushändigung ist Ende Juni, er benötigt es bereits jetzt(Anfang, Mitte Juni) für bestimmte Bewerbungen. Kann er dieses einfordern?
Das Schulgesetz NRW nennt hier keinen Zeitraum:
Code:
§49
Schülerinnen und Schüler, die die
Schule verlassen, erhalten
1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe
I oder II ein Abschluss erworben wurde,
[...]
Kann Person A sein Zeugnis früher einfordern? Braucht er dazu eine Begründung, wie bspw. obige Bewerbung?
Ich weiß nicht wie es rechtlich ist, aber:
Bei uns war es möglich unbeglaubigte Kopien zu bekommen
Vielelicht genügt das für eine Bewerbung erstmal
Ansonsten in der Bewerbung den Ausgabetermin angeben und vermerken, dass das Zeugnis umgehend nachgereicht wird. _________________ Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: der Weltrauml und die Dummheit des Menschen. Obwohl - beim Weltraum bin ich mir nicht sicher... (-Albert Einstein)
Person A hat soeben sein Abitur in NRW bestanden, alles ist ausgewertet, auf etwaige Abweichprüfungen wurde verzichtet, kurzum er hat sein Abitur fertig und möchte nur noch sein Zeugnis bekommmen. Geplante Aushändigung ist Ende Juni, er benötigt es bereits jetzt(Anfang, Mitte Juni) für bestimmte Bewerbungen. Kann er dieses einfordern?
Wenn er sprechen oder schreiben kann - vermutlich ja. Ein rechtliches Verbot steht dem "fordern" auch nicht entgegen. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass seinem Ansinnen eher (und lieber) entsprochen wird, wenn er höflich darum bittet. Prinzipiell wird es möglich sein, das Zeugnis vozeitig auszustellen oder auszuhändigen, das erzeugt aber bei den zuständigen Stellen einiges an Mehraufwand - und niemand ist dazu verpflichtet, diesen Aufwand tatsächlich zu treiben.
Kann Person A sein Zeugnis früher einfordern?[/quote] Ein Mal fragen reicht eigentlich (siehe oben). Aber gerne zum zweiten Mal: Das kann Person A mit einem Blick in den Spiegel entscheiden. Das weiß A besser als ich, ob er dazu physisch und psychisch in der Lage ist.
Zitat:
Braucht er dazu eine Begründung, wie bspw. obige Bewerbung?
Nein - aber im Rahmen der üblichen Umgangsformen wäre eine Begründung schon angebracht - und "bitte". ansonsten siehe Toastbrot und Questor. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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