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Habe nichts gefunden unter Suche, so daß ich ne neuen Tradet eröffne .
A fährt regelmäßig von Schweden nach Deutschland. Auf dem Rückweg möchte A, immer etwas an Getränken mitnehmen ( Bier, u.s.w. ). Nun die Frage:
Muss A, Dosenpfand bezahlen. A ist im Besitzt einer schwedischen Legitimation, so daß er sich jederzeit Ausweisen kann.
In Rostock, gibt es direkt am Fähranlegestelle, einen Shopp, wo dies Möglich ist. Nur sind da die Preise, überhöht. Fährt man 1 km weiter, gibts die Getränke zum normalen Preis, leider aber - mit Pfand.
Der Pfand hat doch nichts mit der Nationalität zu tun?
In Schweden, bekommt man kein Dosenpfand erstattet. Und 25 Paleten ( zu 25 Dosen ), wieder mit zurück nehmen, ist was Umständlich und stinkt auch gewaltigt.
Dafür kann man die Dosen, hier einfach in sammel Containern, entsorgen. Gibt ja viele in den Städten, die wie wir, Müll trennen und dann in den jeweiligen Containern, entsorgen.
Punkt, aus, Ende. stimmt nicht ganz. Der Pfand, ist doch eingeführt worden , um der Umwelt etwas gutes zu tun und, einen Industriezweig zu stärken und für höhere umsätze zu sorgen.
Nur, was machen Ausländer, die Deutschland besuchen und Dosen oder Pfandflaschen mit in Ihr Heimatland mitnehmen.?.
Pfandrecht oder wie es sich auch Schimpft, ist ja nicht in allen oder vielen EU Ländern, sondern nur in Deutschland gültig.
Also nochmals die Frage: Muss A, Dosenpfand bezahlen.
Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
§ 8 Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen
(1) Vertreiber, die Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter in Verkehr bringen, sind verpflichtet, von ihrem Abnehmer ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Satz 1 gilt nicht für Verpackungen, die nicht im Geltungsbereich der Verordnung an Endverbraucher abgegeben werden. Das Pfand ist von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben. Das Pfand ist jeweils bei Rücknahme der Verpackungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und 6 sowie § 6 Abs. 2 Satz 1 zu erstatten. Ohne eine Rücknahme der Verpackungen darf das Pfand nicht erstattet werden. Beim Verkauf aus Automaten hat der Vertreiber die Rücknahme und Pfanderstattung durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu den Verkaufsautomaten zu gewährleisten. Bei Verpackungen, die nach Satz 1 der Pfandpflicht unterliegen, gilt an Stelle des § 6 Abs. 1 Satz 4, dass sich die Rücknahmepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 auf Verpackungen der jeweiligen Materialarten Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton oder Kunststoffe einschließlich sämtlicher Verbundverpackungen mit diesen Hauptmaterialien beschränkt, die der Vertreiber in Verkehr bringt. § 6 Abs. 1 Satz 9 und 10 gelten nicht für die in Satz 1 genannten Verpackungen. Im Rahmen der Verwertung nach Anhang I Nr. 1 Abs. 5 Satz 1 sind die zurückgenommenen Verpackungen vorrangig einer stofflichen Verwertung zuzuführen.
(2) Absatz 1 findet nur Anwendung auf nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen im Sinne von § 3 Abs. 4, die folgende Getränke enthalten:
1. Bier (einschließlich alkoholfreies Bier) und Biermischgetränke,
2. Mineral-, Quell-, Tafel- und Heilwässer,
3. Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (insbesondere Limonaden einschließlich Cola-Getränke, Brausen, Bittergetränke und Eistee). Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 vom Hundert an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 dieser Verordnung, und Mischungen dieser Getränke sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1,
4. alkoholhaltige Mischgetränke,
- die hergestellt wurden unter Verwendung von
- Erzeugnissen, die nach § 130 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol der Branntweinsteuer unterliegen, oder
- von Fermentationsalkohol aus Bier, Wein oder weinähnlichen Erzeugnissen, auch in weiterverarbeiteter Form, der einer technischen Behandlung unterzogen wurde, die nicht mehr der guten Herstellungspraxis entspricht,
und einen Alkoholgehalt von weniger als 15 Vol.% aufweisen, oder
- die einen Anteil an Wein oder weinähnlichen Erzeugnissen, auch in weiterverarbeiteter Form, von unter 50 vom Hundert enthalten.
In allen anderen Fällen findet Absatz 1 keine Anwendung, soweit sich Hersteller und Vertreiber an einem System nach § 6 Abs. 3 beteiligen. § 6 Abs. 4 gilt entsprechend.
Danach kommt es nicht darauf an, wohin man die Dosen exportieren will (und schon gar nicht darauf, welche Staatsangehörigkeit man hat), sondern darauf, wo man die Dosen erhält.
Pfandrecht oder wie es sich auch Schimpft, ist ja nicht in allen oder vielen EU Ländern, sondern nur in Deutschland gültig.[/b]
Auch andere Staaten, beispielsweise Schweden, unterhalten Dosenpfandsysteme. Allerdings sind die verschiedenen System bisher nicht vereinheitlicht. Daher gibt es derzeit für deutsche Dosen keine Pfandgeldrückzahlung in Schweden und für schwedische Dosen keine Pfandgeldrückzahlung in Deutschland.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 15.06.08, 11:45 Titel:
tommy130398 hat folgendes geschrieben::
Nur, was machen Ausländer, die Deutschland besuchen und Dosen oder Pfandflaschen mit in Ihr Heimatland mitnehmen.?
Dosenpfand zahlen und strahlen, weil der Gesamtpreis immer noch niedriger ist als in ihrem Heimatland.
tommy130398 hat folgendes geschrieben::
25 Paleten ( zu 25 Dosen ), wieder mit zurück nehmen, ist was Umständlich und stinkt auch gewaltigt.
Für 156,25 € Pfand wird man sicherlich ein paar duftdichte Plastiksäcke kaufen und einen LKW-Fahrer finden können, der die Dosen mit nach Deutschland nimmt und dort einlöst. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Müßte nicht ein Schwede sowieso schwedische Preise zahlen? - Noch dazu, wenn er die Dosen mitnehmen will?
Und sollte man nicht in Schweden auch Dosenpfand zahlen, wenn man Deutscher ist?
Nur, was machen Ausländer, die Deutschland besuchen und Dosen oder Pfandflaschen mit in Ihr Heimatland mitnehmen.?.
Es gibt hier im Norden in eigentlich jedem Fährhafen Märkte, in denen Schweden, Norweger etc. pp. gegen Ausfüllen eines Formulars, Angabe der Passnummer und Vorlage des Passes in gesondert abgetrennten Bereichen Getränke, auf die normalerweise Pfand erhoben wird, pfandfrei kaufen können, sofern sie sie ausführen.
Es gibt sogar Bustransfers von den Anlegern zu den Märkten auf deren Kosten _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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