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Frage zur Einsicht von Vorstandsprotokollen...

 
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Ede01
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Anmeldungsdatum: 13.06.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 10:18    Titel: Frage zur Einsicht von Vorstandsprotokollen... Antworten mit Zitat

Hallo,

ich arbeite in einem eingetragenen Verein (e.V.), bin dort zahlendes Mitglied. Ich würde gerne mal in die Protokolle der Vorstandssitzungen reinsehen, dies wird mir aber untersagt. In unserer Satzung steht diesbzgl. nichts.
Unser Vorstand besteht aus einem geschäftsführenden und einem pädagogischen Teil, also 2 Leuten, denen dann wieder unsere päd. Leitung und unser Geschäftsführer untergeordnet sind. Diese vier treffen sich 1x/Monat zu einer Vorstandsitzung.

Darf mir die Einsicht in die Protokolle der Vorstandssitzungen als Mitglied verboten werden?? Wenn ja, warum?? Gibt es zu diesem Thema geltende Paragraphen ?? Wie ist die Rechtslage ??

Danke und Gruß, Ede.
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Darf mir die Einsicht in die Protokolle der Vorstandssitzungen als Mitglied verboten werden?? Wenn ja, warum?? Gibt es zu diesem Thema geltende Paragraphen ??


Grundsätzlich besteht für Mitglieder kein Einsichtsrecht.
Eine Ausnahme gilt, wenn man in dem Protokoll persönlich betroffen ist.
Zum Beispiel der Beschluss: Ausschluss aus dem Verein.

Es gibt keinen §§ welcher ein solches Recht einräumt. Genau so ein Recht brauchte man aber.
_________________
Spezi

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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Spezi hat folgendes geschrieben::
Eine Ausnahme gilt, wenn man in dem Protokoll persönlich betroffen ist.


Gibts da eine Quelle für oder woraus ergibt sich das?

mano
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

das ergibt sich schon allein daraus, dass diese Sitzungen nicht öffetlich sind und dass dort auch Dinge bespreochen werden die unter den Datenschutz fallen wie z.B. Rückständige Beitzragszahler, oder Personalangelegenheiten.

Gruß roni
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Volker111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 15:33    Titel: Steuerl. Abzugsfähigkeit Mitgliedsbeiträge Antworten mit Zitat

Hallo,

sind Mitgliedsbeiträge zu einem gemeinnützigen Verein, der die Mitgliedsbeiträge also gemeinnützig verwendet, steuerlich absetzbar? Falls nein, wie verhält es sich dann mit Beiträgen der Fördermitglieder? Falls deren Förderbeiträge steuerpflichtig sind, könnte man ihren Betrag nicht als Spende umfunktionieren?
_________________
Gruß Volker
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Volker111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Jedem Vereinsmitglied steht das Recht zu, über die Vorgänge im Verein informiert zu werden. Das gilt nicht nur für Beschlüsse der Mitgliederversammlung, sondern umso mehr für solche des Vorstandes, weil hier nämlich in kleinem Kreis hinter verschlossener Tür beschlossen wird. M.E. sind dem Mitglied Vorstandsbeschlüsse auf Verlangen - ggf. gegen Kostenersatz - zugänglich zu machen, entweder durch Einsichtnahme oder Aushändigung einer Kopie.
_________________
Gruß Volker
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Voler

Jedes Mitglied kann sich in der MGV über die Arbeit des Vorstands informieren. Oft wird der Vorstand durch die Revisoren überprüft und entlastet ( siehe Satzunge ).
Aber kein einzelnes Mitglied ist berechtigt den Vorstand zu kontrolliern und dessen Protokolle einzusehen, außer die Satzung sieht das vor.

Gruß roni
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Volker111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
Kein einzelnes Mitglied ist berechtigt den Vorstand zu kontrolliern und außer die Satzung sieht das vor
Wer sagt das?
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

hallo volker

es besteht überhaupt keine Pflicht über eine Vorstandssitzung ein Protokoll zu führen Ausrufezeichen
Und wenn eins geführt wird, kann man nur Sachen einsehen, die einem persönlich betreffen.

Gruß roni
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Volker111 hat folgendes geschrieben::
Jedem Vereinsmitglied steht das Recht zu, über die Vorgänge im Verein informiert zu werden. Das gilt nicht nur für Beschlüsse der Mitgliederversammlung, sondern umso mehr für solche des Vorstandes, weil hier nämlich in kleinem Kreis hinter verschlossener Tür beschlossen wird. M.E. sind dem Mitglied Vorstandsbeschlüsse auf Verlangen - ggf. gegen Kostenersatz - zugänglich zu machen, entweder durch Einsichtnahme oder Aushändigung einer Kopie.

nein, das ist nicht korrekt.
Der Vorstand ist Beauftragter des Vereines, nicht der einzelnen Mitglieder. Dementsprechend ist er auch nur dem Verein gegenüber gemäß § 666 BGB rechenschaftspflichtig. Der Verein aber manifestiert sich in der Mitgliederversammlung. Dieser gegenüber ist der Vorstand daher vollumfänglich auskunfts- und rechenschaftspflichtig,
Einem einzelnen Mitglied schuldet er hingegen genauso wenig Rechenschaft wie irgendeinem beliebigen Nichtmitglied.

Eine Ausnahme besteht lediglich bzgl. solcher Beschlüsse, die das Mitglied persönlich, also nicht lediglich in seiner Eigenschaft als eines von vielen Mitgliedern, betreffen. Bezüglich solcher Beschlüsse (z.B. ein Vereinsausschluss) kann das Mitglied Einsichtnahme und Auskunft verlangen.

JS
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... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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