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Ede01 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.06.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 13.06.08, 10:18 Titel: Frage zur Einsicht von Vorstandsprotokollen... |
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Hallo,
ich arbeite in einem eingetragenen Verein (e.V.), bin dort zahlendes Mitglied. Ich würde gerne mal in die Protokolle der Vorstandssitzungen reinsehen, dies wird mir aber untersagt. In unserer Satzung steht diesbzgl. nichts.
Unser Vorstand besteht aus einem geschäftsführenden und einem pädagogischen Teil, also 2 Leuten, denen dann wieder unsere päd. Leitung und unser Geschäftsführer untergeordnet sind. Diese vier treffen sich 1x/Monat zu einer Vorstandsitzung.
Darf mir die Einsicht in die Protokolle der Vorstandssitzungen als Mitglied verboten werden?? Wenn ja, warum?? Gibt es zu diesem Thema geltende Paragraphen ?? Wie ist die Rechtslage ??
Danke und Gruß, Ede. |
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Spezi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 912
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Verfasst am: 13.06.08, 17:10 Titel: |
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Zitat: | Darf mir die Einsicht in die Protokolle der Vorstandssitzungen als Mitglied verboten werden?? Wenn ja, warum?? Gibt es zu diesem Thema geltende Paragraphen ?? |
Grundsätzlich besteht für Mitglieder kein Einsichtsrecht.
Eine Ausnahme gilt, wenn man in dem Protokoll persönlich betroffen ist.
Zum Beispiel der Beschluss: Ausschluss aus dem Verein.
Es gibt keinen §§ welcher ein solches Recht einräumt. Genau so ein Recht brauchte man aber. _________________ Spezi
Falls der Beitrag nützlich war, bitte auf den grünen Punkt (links unter dem Namen) klicken. |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 13.06.08, 17:38 Titel: |
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Moin,
Spezi hat folgendes geschrieben:: | Eine Ausnahme gilt, wenn man in dem Protokoll persönlich betroffen ist. |
Gibts da eine Quelle für oder woraus ergibt sich das?
mano |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 14.06.08, 17:22 Titel: |
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hallo
das ergibt sich schon allein daraus, dass diese Sitzungen nicht öffetlich sind und dass dort auch Dinge bespreochen werden die unter den Datenschutz fallen wie z.B. Rückständige Beitzragszahler, oder Personalangelegenheiten.
Gruß roni |
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Volker111 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.05.2008 Beiträge: 553
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Verfasst am: 16.06.08, 15:33 Titel: Steuerl. Abzugsfähigkeit Mitgliedsbeiträge |
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Hallo,
sind Mitgliedsbeiträge zu einem gemeinnützigen Verein, der die Mitgliedsbeiträge also gemeinnützig verwendet, steuerlich absetzbar? Falls nein, wie verhält es sich dann mit Beiträgen der Fördermitglieder? Falls deren Förderbeiträge steuerpflichtig sind, könnte man ihren Betrag nicht als Spende umfunktionieren? _________________ Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt |
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Volker111 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.05.2008 Beiträge: 553
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Verfasst am: 16.06.08, 15:42 Titel: |
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Jedem Vereinsmitglied steht das Recht zu, über die Vorgänge im Verein informiert zu werden. Das gilt nicht nur für Beschlüsse der Mitgliederversammlung, sondern umso mehr für solche des Vorstandes, weil hier nämlich in kleinem Kreis hinter verschlossener Tür beschlossen wird. M.E. sind dem Mitglied Vorstandsbeschlüsse auf Verlangen - ggf. gegen Kostenersatz - zugänglich zu machen, entweder durch Einsichtnahme oder Aushändigung einer Kopie. _________________ Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 16.06.08, 16:50 Titel: |
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hallo Voler
Jedes Mitglied kann sich in der MGV über die Arbeit des Vorstands informieren. Oft wird der Vorstand durch die Revisoren überprüft und entlastet ( siehe Satzunge ).
Aber kein einzelnes Mitglied ist berechtigt den Vorstand zu kontrolliern und dessen Protokolle einzusehen, außer die Satzung sieht das vor.
Gruß roni |
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Volker111 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.05.2008 Beiträge: 553
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Verfasst am: 17.06.08, 10:21 Titel: |
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Roni hat folgendes geschrieben:: | Kein einzelnes Mitglied ist berechtigt den Vorstand zu kontrolliern und außer die Satzung sieht das vor | Wer sagt das? _________________ Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 17.06.08, 12:09 Titel: |
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hallo volker
es besteht überhaupt keine Pflicht über eine Vorstandssitzung ein Protokoll zu führen
Und wenn eins geführt wird, kann man nur Sachen einsehen, die einem persönlich betreffen.
Gruß roni |
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JS FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 1241
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Verfasst am: 17.06.08, 12:20 Titel: |
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Hallo,
Volker111 hat folgendes geschrieben:: | Jedem Vereinsmitglied steht das Recht zu, über die Vorgänge im Verein informiert zu werden. Das gilt nicht nur für Beschlüsse der Mitgliederversammlung, sondern umso mehr für solche des Vorstandes, weil hier nämlich in kleinem Kreis hinter verschlossener Tür beschlossen wird. M.E. sind dem Mitglied Vorstandsbeschlüsse auf Verlangen - ggf. gegen Kostenersatz - zugänglich zu machen, entweder durch Einsichtnahme oder Aushändigung einer Kopie. |
nein, das ist nicht korrekt.
Der Vorstand ist Beauftragter des Vereines, nicht der einzelnen Mitglieder. Dementsprechend ist er auch nur dem Verein gegenüber gemäß § 666 BGB rechenschaftspflichtig. Der Verein aber manifestiert sich in der Mitgliederversammlung. Dieser gegenüber ist der Vorstand daher vollumfänglich auskunfts- und rechenschaftspflichtig,
Einem einzelnen Mitglied schuldet er hingegen genauso wenig Rechenschaft wie irgendeinem beliebigen Nichtmitglied.
Eine Ausnahme besteht lediglich bzgl. solcher Beschlüsse, die das Mitglied persönlich, also nicht lediglich in seiner Eigenschaft als eines von vielen Mitgliedern, betreffen. Bezüglich solcher Beschlüsse (z.B. ein Vereinsausschluss) kann das Mitglied Einsichtnahme und Auskunft verlangen.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd) |
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