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Verfasst am: 14.06.08, 17:02 Titel: Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Hallo Zusammen,
Folgender Fall: Ein Händler bietet ein Produkt auf Internetauktionshaus [Name geändert] an. Ein privater Käufer ersteigert das Produkt zu einem Preis, der rund 60 % unter der UVP des Herstellers liegt.
Der Verkäufer versendet das Produkt auch, allerdings stellt der Käufer fest, dass es nicht funktionstüchtig ist. Der Käufer sendet das Produkt daher bereits am Tag nach dem Erhalt zurück und fordert eine Reparatur oder Zusendung eines neuen, fehlerfreien Produktes. zeitgleich setzt er hierfür eine Frist von 14 Tagen.
Drei Tage vor Ablauf der Frist mahnt der Käufer den Händler nochmals an und droht mit Nichtabnahme der Ware nach Ablauf der Frist.
Zwei Tage vor Ablauf der Frist meldet sich der Händler telefonisch und erklärt, dass er das Produkt nicht mehr im Sortiment habe und dass er wegen einer besonderen Vereinbarung mit dem Hersteller auch keine Reparaturmöglichkeit habe. Daher könne er nur das Geld zurücküberweisen.
Der Erstattungsbetrag geht nun tatsächlich beim Käufer ein.
Wie ist die Rechtslage? Kann der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und zwar in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem von ihm bei diesem Händler bezahlten Betrag und dem (höheren), den er nun bei einem anderen Händler bezahlen muß? Gibt es hier relative Höchstgrenzen hinsichtlich der Differenz?
Ich denke, die Voraussetzungen des 280 I, III i.V.m. 281 BGB sind gegeben, insbes. kommt es auf ein Verschulden des Verkäufers hier wohl nicht an (-> Beschaffungsrisiko).
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