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Widerrufsrecht bei privatem Leasing

 
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Uwe82
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 09:14    Titel: Widerrufsrecht bei privatem Leasing Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab da mal wieder eine Frage: Ein Autohändler hat mir gesagt, dass man den Leasing-Vertrag als Privatperson bis 2 Wochen nach Abschluss widerrufen kann, soweit ja alles klar. Aber die dazugehörige Neufahrzeugbestellung könne man nicht widerrufen? Jetzt hab ich mal recherchiert und beim (Wortsperre: Firmename) den Hinweis gefunden, dass mit Widerruf des Leasingvertrags auch die Fahrzeugbestellung widerrufen werden kann, da diese miteinander verbunden sind.

Was stimmt denn nun? Ich gehe mal von Letzterem aus, aber würde mich gerne versichern.

Grüße,

Uwe
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich hab da mal wieder eine Frage: Ein Autohändler hat mir gesagt, dass man den Leasing-Vertrag als Privatperson bis 2 Wochen nach Abschluss widerrufen kann, soweit ja alles klar
Richtig, nach § 500 i.V.m. § 495 I BGB.

Zitat:
Aber die dazugehörige Neufahrzeugbestellung könne man nicht widerrufen?
Nein. Nach § 500 BGB ist § 358 BGB auf Leasingverträge anwendbar. Mit Widerruf des Leasingvertrages gilt auch der verbundene Kaufvertrag als widerrufen.

Grüße
KurzDa
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Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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Uwe82
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Klarstellung, dann sind es ja schon 2 seriöse Quellen, die mir das bestätigten, was ich schon gedacht habe.

Grüße,

Uwe
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Uwe82
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

Was mir jetzt noch eingefallen ist: Das gilt dann auch, wenn beide Verträge bei unterschiedlichen Firmen abgeschlossen wurden? Denn die Bestellung geht ja direkt an die Niederlassung, der Leasingvertrag jedoch an die zugehörige Bank. Aber alles wird vom selben Händler vorbereitet und von beiden Parteien unterzeichnet?
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was mir jetzt noch eingefallen ist: Das gilt dann auch, wenn beide Verträge bei unterschiedlichen Firmen abgeschlossen wurden?
Ja.

Grüße
KurzDa
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