Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wiederholung der Abiturprüfung nach Annulierung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wiederholung der Abiturprüfung nach Annulierung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Berliner Bär
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.01.05, 22:27    Titel: Wiederholung der Abiturprüfung nach Annulierung Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an...
Ort: Berlin
Folgendes Problem:
es wurde am 14.01.05 eine Physik Abitur Prüfung geschrieben.
Diese wurde am 21.01.05 offiziell anuliert. Der Grund:
Die Aufgabenstellung 2) war bereits Teil einer Klausur im 2. Semester.
Am Freitag, 21.01, ein Tag vor den Ferien, kein Abiturient ist zur Schule gegangen, auch ein PH LK Kurs nicht, wurden betreffende Schüler nicht informiert, und ließ sie im Glauben alles geschaft zu haben.

Heute am 31.01.05 Wurden die Schüler darüber informiert und der Wiederholungstermin wurde angesetzt auf den 04.02.05. Auf Protest und Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde wurde der Termin auf den 08.02.05 verlegt.

Die Abitur Prüfung muss komplett neu geschrieben werden.

In der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 1.August 1984, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. März 2004, heißt es in § 26 Absatz 9, dass die Prüfung ganz oder in Teilen wiederholt werden muß.

Frage: Kann man bei der Senatsverwaltung Einspruch erheben und eine Teilprüfung erzwingen?
Bzw. eine eneute Prüfung der Sachlage erzwingen, die ggf. zur Teilprüfung führt?

Die betreffende Aufgabe würde ca. 33% der Gesamtnote ausmachen, also knapp 1/3 der Prüfung. Die Schüler sehen nicht ein, wegen 33% eine komplett neue Prüfung zu schreiben.

Damit ergibt sich die weitere Frage, wann muß eine Prüfung komplett und wann in Teilen nachgeschrieben werden?

Letzte Frage: Kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung einleiten, da sie uns nicht rechtzeitig informiert hat?
Eine komplette Klausur mit einer Woche Vorbereitungszeit zu schreiben, erscheint unmöglich!

Über die Aufklärung der Sachlage wäre ich sehr erfreut.
Und bedanke mich jetzt schon.


Zuletzt bearbeitet von Berliner Bär am 31.01.05, 22:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Uber-Pea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 31.01.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nur nebenbei, man lernt fürs Leben und nicht für die Lehrer (hahahahahahahahahaha), also wäre es sinnlos alles nach 3 Wochen schon wieder vergessen zu haben... Auf den Arm nehmen
Typisches Argument gewisser Lehrkräfte...
_________________
A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Berliner Bär
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.01.05, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich ich sage mal dazu nichts was schüler mit ihrem wissen nachem abitur machen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 04:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal: Wir hatten die Frage gerade in ähnlicher Form:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=13431

Ich verstehe schon gar nicht, was eine "Klausur im 2. Semester" (welches Studienfaches - Physik? An welcher Hochschule?) mit einer Abiturprüfung zu tun hat. Können Sie das erklären?

Dann verstehe ich das mit den Prüfungsanteilen nicht. Man schreibt ja doch in verschiedenen Fächern Abitur-Klausuren. Es geht aber doch ausschließlich um die Physik-Klausur, oder nicht? Besteht die aus mehreren Teilen, und nur ein Teil war "Teil enier Physik-Klausur", und dennoch soll die gesamte Klausur wiederholt werden?

Ich denke, dass die Tatsache, dass ein Teil der Aufgabenstellung an anderer Stelle schon mal verwandt wurde, keinen hinreichenden Anlass für eine Annullierung der Arbeit bietet. S. obige Fundstelle.

In den meisten Prüfungsordnungen steht nicht, wie lange vor einer Prüfung zu einer Prüfung geladen werden muss. Es gibt aber eine Fürsorgepflicht der Prüfungsbehörde. Ich denke, eine Woche Zeit sollte zwischen Ladung und Prüfung schon sein.

Wenn eine Prüfung zu wiederholen ist (was mir bei Ihrem Fall, wie gesagt, schon gar nicht angezeigt erscheint), ist sie so zu wiederholen, dass nur die "fehlerbehafteten", isolierbaren Teile wiederholt werden, soweit das durchführbar ist und einen Sinn macht.

Rechtsmittel wäre Widerspruch (wobei es auf die korrekte Bezeichnung nicht ankommt).

Vergessen Sie das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Birnbaum
www.birnbaum.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Berliner Bär
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Abiturprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung. Bei der Schule handelt es sich um ein Gymnasium.
Die Physikprüfung ist eine der drei schriftlichen Prüfungen.

Es geht nur um die Physik Abitur Prüfung.

Diese Prüfung im Fach Physik besteht aus 2 Aufgaben.
Aufgabe 1 basiert zum Beispiel auf Themen der 13. Klasse (3.Semester).
Aufgabe 2 basiert auf Themen der 12. Klasse (2./1. Semester).
Beide völlig unabhängig voneinander.

Dabei haben Aufgaben mit Schwerpunkt auf Grundlagen der 13. Klasse eine höhere Wertung. Als Beispiel machen sie 2/3 der kompletten Physikprüfung aus.
Diese Aufgabenstellung war korrekt.

Die Aufgabe 2, basierend auf Themen der 12.Klasse, mit einer Wertung von 1/3 der Physikprüfung, wurde aber schon in einer Prüfung in der 12. Klasse gestellt. Sie wurde damit also 2 mal abgeprüft.

Das heißt wegen lediglich einem fehlerhaften Drittel. Wird die komplete Prüfung wiederholt.

Vielen Dank nochmals für die Informationen, zu diesem Thema.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.