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meine mutter kam mit der bitte zu mir, für sie eine rechnung zu begleichen...sie erklärter mir die sachlage und gab mir das geld (ich sollte überweisen, damit der vater nichts mitkriegt )
so, mir kams gleich seltsam vor...
als mich meine mutter besuchte und sie auf der suche nach einem parkplatz war, hat sie angeblich ein anderes auto am außenspiegel beschädigt. sie kann sich allerdings nicht erinnern...sie meinte, dass es sein könnte, weil an ihrem spiegel auch ne kleine macke ist...
sie weiß aber weder, wo genau das geschehen sein soll, ob sie fuhr, einparkte, ob das andere auto stand, fuhr...sie hat keine ahnung..
aber sie bekam eine rechnung, sie sollte bitte für den schaden aufkommen...diese person würde weder versicherung noch polizei einschalten, wenn meine mutter einfach überweisen würde...
aha, dachte sie und fragte noch, ob er ihr eine schriftliche rechnung schicken könnte...hat es ihm soweit also geglaubt und zugestimmt....
die rechnung kam, von einer autowerkstatt, die auch im inet unter der angegeben adresse zu finden ist. scheint ok; die person mit dem autoschaden kann man im örtlichen nicht finden, aber die adresse, die angegeben ist, existiert.
auf der geschickten rechnung steht nu allerdings nicht, wofür die das geld bezahlt werden soll, kommt mir komisch vor, es steht lediglich "ersatzteile" und "arbeitslohn", warum steht da nicht "außenspiegel"?
zusätzlich steht in einem zusätzlichem schreiben der person, dass sie bitte die von ihm bezahlte auskunftsgebühr zahlen soll, die er benötigt hat, um ihre adresse zu bekommen...
so, nu meinen fragen, wie konnte er, wenn meine mutter fuhr, so schnell ihre nummer aufschreiben, warum keine richtige rechnung, der versicherung könnte man ja sowas nicht vorlegen, da keine genauen angaben...
und hätte man einen außenspiegelunfall nicht gehört?
soll meine mutter nu einfach die rechnung begleichen?
ich mein mich erinnern zu können, dass bei einer reportage davor gewarnt wurde, angebliche unfälle zu begleichen...
leute suchen sich autos mit schaden, suchen die adressen, und schreiben rechnungen, die bezahlt werden sollen, unter ausschluss von versicherung...
irr ich mich da?
wie ist das denn nu?
kennt jemand einen ähnlichen fall?
wie ist die rechtslage?
danke schon einmal für antworten
ps.: meine mutter hat natürlich angst, weil sie ja sonst "fahrerflucht" begangen hat, angeblich hat ihr das auch der mann gesagt...davor hat sie natürlich angst, aber kann man fahrerflucht begangen haben, wenn man sich an den vorfall nicht erinnern kann???
ah, danke schonmal, bei der werkstatt nachzufragen ist eine idee, obwohl ich vermute, dass sich die werkstatt und der rechnungsschreiber "kennen"...dennoch eine möglichkeit.
also, ich hab keine ahnung, wie es funktioniert, aber angeblich hat er es durch das kennzeichen rausbekommen, bei der stadt der meldung angerufen und dann gegen gebühr auskunft über adresse bekommen...also keine polizei...
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 15.06.08, 19:42 Titel:
ACHTUNG zur zeit werden solche briefe zu hauf verschickt, dort heißt es man wäre unfallverursacher aber man könne sich auch so einigen. ich meine das die forderung mit 90-100€ angegeben ist.
Zitat:
Unfall: Warnung vor Anwaltsschreiben
Am gestrigen Dienstag erhielten mindestens drei verschiedene Bochumer Bürger, aber auch Einwohner von Karlsruhe, Kassel, Münster und Dortmund ein Schreiben einer angeblich in Münster ansässigen Rechtsanwaltskanzlei Weber und Partner. In diesen wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass sie angeblich am 08.03.2008 in der Bochumer Innenstadt einen Unfall verursacht und anschließend eine Verkehrsunfallflucht begangen hätten. Gleichzeitig wurden sie aufgefordert, den entstandenen Schaden an dem anderen beteiligten Pkw in Höhe von fast 100,- Euro zu begleichen.
Auch in Frankfurt/M und Düsseldorf sind solche Schreiben aufgetaucht. In diesem Schreiben, dem eine detaillierte Rechnung einer Münsteraner Autoreparaturwerkstatt beigefügt ist, werden die Adressaten aufgefordert, den Betrag von 94,98 Euro auf ein Postbankkonto zu überweisen.
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