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Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Ich (13 Jahre) habe einen Laptop von meiner ausgeliehen bekommen.
Dies wurde nur(!) mit einer mündlichen übereinkunft zwischen mir und einem
Lehrer abgesprochen.
Ich habe diesen nun 2,5 Jahre benutzt ....
Nun forderte die Schule diesen zurück, und stellte Mängel fest (z.B.
Das ich den Laptop aufgeschrsabt hätte und auf der Hauptplatine etwas gemacht hätte ...)
Nun fordern sie Geld für die Reperatur.
Wenn ich die Situation richtig einschätze, muss ih nicht zahlen,
denn ich bin nicht Haftbar(in diesem Bereich) und mit meinen Eltern wurde kein übereinkommen getroffen.
Wie ist die Rechtslage? Muss ich für den Schaden aufkommen ?
Nun forderte die Schule diesen zurück, und stellte Mängel fest (z.B.
Das ich den Laptop aufgeschrsabt hätte und auf der Hauptplatine etwas gemacht hätte ...)
was bedeutet der Konjunktiv hier? Hast du? ode rhast du nicht?
laptop_unversehrt2008 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich die Situation richtig einschätze, muss ih nicht zahlen,
denn ich bin nicht Haftbar(in diesem Bereich)
warum solltest du nicht haftbar sein? Rechtsgrundlage?
laptop_unversehrt2008 hat folgendes geschrieben::
....und mit meinen Eltern wurde kein übereinkommen getroffen.
das dürfte hier keine Rolle spielen
laptop_unversehrt2008 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage? Muss ich für den Schaden aufkommen ?
wenn du an dem Teil unberechtigterweise rumgeschraubt hast (oder sonstwas gemacht hast, was du nicht durftest -z.B dubiose Software aufgespielt...) und dadurch ein Schaden entstanden ist: ja. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Ja mein Problem ist, das ich nicht derartiges gemacht habe,
aber eben mir dies vorgeworfen wird ....
Und ich kann leider nicht beweisen, das es ich nicht war.
Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Ich (13 Jahre) habe einen Laptop von meiner ausgeliehen bekommen.
Dies wurde nur(!) mit einer mündlichen übereinkunft zwischen mir und einem
Lehrer abgesprochen.
War das Gerät neu oder schon gebraucht?
Zitat:
Ich habe diesen nun 2,5 Jahre benutzt ....
Nun forderte die Schule diesen zurück, und stellte Mängel fest
Gab es diese Mängel schon während der Ausleihzeit? Haben sich die Mängel irgendwie bemerkbar gemacht? Wenn ja, wie?
Zitat:
(z.B.
Das ich den Laptop aufgeschrsabt hätte und auf der Hauptplatine etwas gemacht hätte ...)
Nun fordern sie Geld für die Reperatur.
Was soll da "gemacht" worden sein? Waren die Schrauben irgendwie versiegelt? Wie wollen sie das festgestellt haben?
Zitat:
Wenn ich die Situation richtig einschätze, muss ih nicht zahlen,
denn ich bin nicht Haftbar(in diesem Bereich)
Falsch. Wer älter ist als 7, ist haftbar für Schäden, die er anrichtet.
Zitat:
und mit meinen Eltern wurde kein übereinkommen getroffen.
Möglicherweise doch. Zu so einem Thema gibt es normalerweise Elternabende/Elternbriefe, wo die Eltern unterschreiben, dass sie über was-auch-immer informiert wurden.
Zitat:
Wie ist die Rechtslage? Muss ich für den Schaden aufkommen ?
Wenn du den Schaden verursacht hast: Ja. Wenn nicht, dann: Nein.
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