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Beamtin abgeschob in Beschäftigungslosigkeit - Schadenersatz

 
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 14:21    Titel: Beamtin abgeschob in Beschäftigungslosigkeit - Schadenersatz Antworten mit Zitat

Mir ist folgende beamtenrechtliche Frage zu Ohren gekommen, die wohl in dieser Konstellation noch nicht vorgekommen ist:

Eine Beamtin bei einem ehemaligen staatlichen Verkehrsunternehmen war 2 Jahre in Beurlaubung. Während dieser Zeit wird ihre Dienststelle in einen privatrechtlich geführten Betrieb (Tochtergesellschaft) umgewandelt. Ihre Kolleginnen lassen sich beurlauben und schließen einen Arbeitsvertrag mit dieser privatrechtlichen Tochtergesellschaft. Als Tarifkraft ist deren Einkommen nun erheblich höher als zuvor im aktiven Beamtenstatus. Als die Beamtin zurückkehrt, will sie auch als Tarifkraft in dieser Tochter arbeiten (als Beamtin geht ja nicht mehr, woanders auch nicht, da alle Beamtenposten nach und nach aufgelöst werden). Ihr Anliegen wird aber abgelehnt und sie wird in die Dx Arbxxx (=Sammelbecken für Überhangpersonal) abgeschoben, bekommt aber ihren Beamtenlohn weiter. Angenommen ein Gericht bestätigt den Anspruch der Beamtin auf den Abschluß eines Arbeitsvertrages bei dieser Tochtergesellschaft bei ihrer Rückkehr aus Beurlaubung.

Frage: Hätte die Beamtin für den Zeitraum seit Rückkehr aus Beurlaubung einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Verdienstunterschieds ?
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eigentlich sind solche Fragen (Übergang der Beamten in Zusammenhang mit der Bahnreform) genau gesetzlich geregelt. Hier steht zum Beispiel, was das Nachfolgeunternehmen alles darf. Das dazugehörige Gesetz ist dieses.

Ich würde sagen, die Beamtin hat ein Recht auf Weiterbeschäftigung und Weiterbezahlung ihrer Beamtenbezüge. Aber das Recht, in einer bestimmten Tochtergesellschaft zu arbeiten? Ich würde das verneinen. Sie wäre nicht die einzige, die bei X gelandet ist. Das ist ein hartes Los, ich kann den Wunsch nach Beschäftigung in einem anderen Unternehmensbereich verstehen, aber es lässt sich wohl nicht ändern.

Falls ein Gericht jedoch anders entscheidet, dürfte das mit dem Schadenersatz trotzdem schwierig werden. Sie hat doch für den angesprochenen Zeitraum keine Arbeitsleistung erbracht. Wäre wohl auch eher eine arbeitsrechtliche Frage.

Viele Grüße
Nordland
_________________
Freier Bürger? Nein, Fußballfan!
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Rudolf_1
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leon6,
das Problem ist weder neu, noch ein Einzelfal!

Die sog. "rosarote Nachfolgerin" einer ehemaligen Bundesbehörde praktiziert diese Spielchen nun schon seit etlichen Jahren, die gelbe Schwester ist momentan auch voll dabei und der Schienenzweig macht hier keine Ausnahme! Ich kann hier nur dringendst dazu raten, dass Deine Beamtin sich einen Rechtsanwalt mit guten Kenntnissen aus dem Verwaltungsrecht sucht, besser jedoch noch jemanden, der über entsprechende Erfahrungen mit diesem rosa Riesen verfügt!

Diese Beamtin hat, wie jeder andere Beamte im Übrigen natürlich auch, das uneingeschränkte Recht auf Arbeit im Sinne eines amtsangemessenen Dauerarbeitsplatzes in diesem Unternehmen!
In einem "Sammelbecken für Überhangpersonal" wird ihr jedoch das funktionelle Amt rechtswidrig entzogen und dies allein stellt schon einen grundlegenden Verstoß gegen die Pflicht des Dienstherren dar, Beamte amtsgerecht und angemessen zu beschäftigen!

Einen Anspruch auf einen Arbeitsvertrag kann die Beamtin allerdings niemals haben, da dieser Schritt immer nur auf beidseitiger freiwilliger Basis beruht (meistens sind Arbeitsverhältnisse in Tochtergesellschaften, bzw diese selbst, eigentlich nur zum Zwecke des Lohndumpings vorgesehen (die GmbH soll oder kann ja dann später verkauft werden) und man muss ein paar zusätzliche Dinge unbedingt im Auge behalten - Krankenversicherung, Beförderungsmöglichkeiten, Ruhegehaltfähige und damit anrechenbare Zeiten, etc. - aber das ist ein anderes Thema...).
Da ihr Arbeitgeber aber in ihrem Fall gar nicht will, hat sie natürlich auch keinen Anspruch darauf und somit entsteht selbstverständlich auch kein "Schaden", der eine "Schadensersatzpflicht" begründen könnte!
Gruß
Rudolf
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 16:29    Titel: Re: Beamtin abgeschob in Beschäftigungslosigkeit - Schadener Antworten mit Zitat

Leon6 hat folgendes geschrieben::
Frage: Hätte die Beamtin für den Zeitraum seit Rückkehr aus Beurlaubung einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Verdienstunterschieds ?
M. E. hat die Beamtin allenfalls Anspruch auf eine angemessene Tätigkeit, den sie aber ggf. gerichtlich durchsetzen müsste.
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JensW
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Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte mal mit einem Mythos aufräumen.

Ich bin seit 9 Jahren in dieser Transfergesellschaft von diesem Bahnunternehmen.
Ich hänge immer noch auf der A7 und könnte auf der A9 sein, da eine Beförderung ohne Dienstposten ausgeschlossen ist. Nebenbei hat man versucht, mich zweimal zur Ruhe zu setzen. Die Verfahren liefen auch schon.

Die Gerichte hatten für solche Fälle keine einheitliche Meinung. So kam es, dass dies höchstrichterlich entschieden werden musste.
Die Gewerkschaft hatte sich gefreut, dass die Praxis der Abschiebung bei Beamten bestätigt wurde.

Im Prinzip hat die Beamtin keine Chance, zumal ihr dann bundesweit, was angeboten wird.

Erschwerend kommt hinzu, dass natürlich vor einem Beamten eine Tarifkraft genommen wird.

Wichtig in Zukunft für die Beamtin ist die Frage, muss ich nun jede Drecksarbeit machen?
Nein. Alle Tätigkeiten müssen mindestens Eingangsamt sein.

Meine Vermittlerin hat mir erst kürzlich gesagt, dass sie für jeden vermittelten Beamten 10 Punkte bekommt. Das hat sie natürlich bildlich gemeint.

Im Übrigen lungern in dieser Gesellschaft auch Tarifkräfte herum, die noch länger dort dabei sind. Alles alte DDR-Verträge.

Ich konnte mir damals auch nicht vorstellen, dass man einen Beamten wirklich bei voller Bezahlung zu Hause lässt. Aber man hat damit keine Probleme.


Gruß
Jens
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

JensW hat folgendes geschrieben::
Ich konnte mir damals auch nicht vorstellen, dass man einen Beamten wirklich bei voller Bezahlung zu Hause lässt. Aber man hat damit keine Probleme.
Ich dagegen hätte keine Probleme, mit A7 zu Hause zu sitzen. Da hätte ich genug Beschäftigung.

hws
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

JensW hat folgendes geschrieben::
Im Prinzip hat die Beamtin keine Chance, zumal ihr dann bundesweit, was angeboten wird.
Das Risiko bundesweit versetzt zu werden, haben im Endeffekt alle Bundesbeamten. Wenn ich die Beamtin wäre, würde ich mir, sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht suchen, der als Tätigkeitsschwerpunkt Beamtenrecht hat. Wenn dieser Anwalt zudem noch Kenntnisse im Arbeitsrecht (Tarifrecht) und ggf. Sozialrecht hat, sofern die Beamtin schwerbehindert ist, umso besser.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
JensW hat folgendes geschrieben::
Ich konnte mir damals auch nicht vorstellen, dass man einen Beamten wirklich bei voller Bezahlung zu Hause lässt. Aber man hat damit keine Probleme.
Ich dagegen hätte keine Probleme, mit A7 zu Hause zu sitzen. Da hätte ich genug Beschäftigung.

hws
ich sitze im Moment zu Hause, die Mindestversorgung ist nicht wirklich berauschend, deshalb läuft derzeit meine Reaktivierung. Einen Fachanwalt für den Fall der Fälle habe ich mir schon rausgesucht. Wenn ich volle Bezüge bekäme, würde ich dies sicherlich nicht tun, sondern Schule, Studium, Ehrenamt oder was auch immer.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
JensW hat folgendes geschrieben::
Im Prinzip hat die Beamtin keine Chance, zumal ihr dann bundesweit, was angeboten wird.
Das Risiko bundesweit versetzt zu werden, haben im Endeffekt alle Bundesbeamten. Wenn ich die Beamtin wäre, würde ich mir, sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht suchen, der als Tätigkeitsschwerpunkt Beamtenrecht hat. Wenn dieser Anwalt zudem noch Kenntnisse im Arbeitsrecht (Tarifrecht) und ggf. Sozialrecht hat, sofern die Beamtin schwerbehindert ist, umso besser.
tja, was man nicht im Kopf hat ... natürlich helfen auch u. U. Gewerkschaften, Sozialverbände etc., sofern man dort Mitglied ist, mit Rechtsschutz aus.
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Eisenbahner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
hws hat folgendes geschrieben::
JensW hat folgendes geschrieben::
Ich konnte mir damals auch nicht vorstellen, dass man einen Beamten wirklich bei voller Bezahlung zu Hause lässt. Aber man hat damit keine Probleme.
Ich dagegen hätte keine Probleme, mit A7 zu Hause zu sitzen. Da hätte ich genug Beschäftigung.

hws
ich sitze im Moment zu Hause, die Mindestversorgung ist nicht wirklich berauschend, deshalb läuft derzeit meine Reaktivierung. Einen Fachanwalt für den Fall der Fälle habe ich mir schon rausgesucht. Wenn ich volle Bezüge bekäme, würde ich dies sicherlich nicht tun, sondern Schule, Studium, Ehrenamt oder was auch immer.


Da ich auch seit bald 3 Jahre in dieser Bahngesellschaft bin, möchte ich noch einen Mythos ausräumen
Wir haben von Mo.-Fr bis 11.00 Uhr Rufbereitschaft.1x pro Woche ist Anwesenheitspflicht bei der Dienststelle. Also kann ich nicht sagen- schön ich fahr jetzt einfach mal ein paar Tage weg oder beginne ein Studium oder ähnliches..Außerdem gibt es Einsätze im Servicebereich, obwohl nicht amtsangemessen aber ich tu es.Denn es wird langsam echt müßig sich immer im Verwandten-Bekanntenkreis zu rechtfertigen( schönes Beamtenleben zuhause sitzen und volles Gehalt kassieren). Denn ich wurde damals abgebaut und hab mich nicht dorthin versetzen lassen!
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JensW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Eisenbahner, ich habe damit auch nur gemeint, dass die Bahn damit kein Problem hat.

Wir haben bis 16 Uhr Rufbereitschaft.

ich habe auch 2 Jahre lang im Zug Essen und Getränke verkauft. Nimmtman es genau, so habe ich die Tätigkeit einer A3 ausgeübt.

Was ich eigentlich brauche ist ein fester Dienstposten.



Gruß
Jens
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Niemand2000
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fürchte, den gibt es nur wenn man einen Anwalt, ein Gericht etc. in "Stellung bringt". Traurig
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